Steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

ich muß in meiner Einkommenssteuererklärung 2007 in der Anlage N die berühmte Entfernungspauschale angeben.
Mein Problem:
Ich bin im Jahr 2007 umgezogen und hatte daher 2 Monate lang einen Fahrtweg von 101 km, den Rest der Zeit nur 17 km.

Wie kann ich beides angeben?Wo muß ich beide Entfernungen eintragen?

Herzlichen Dank für eine Antwort und Grüße,

Bianca

Hallo Bianca,

einfach untereinander in der ANLAGE N unter Werbungskosten, Arbeitsweg und die Umzugskosten auch gleich noch absetzen.
DANN wird das ganze schlüssig.

Viele Grüsse und maximale ERFOLGE
Wolfgang aus Oberbayern

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

ich muß in meiner Einkommenssteuererklärung 2007 in der Anlage
N die berühmte Entfernungspauschale angeben.
Mein Problem:
Ich bin im Jahr 2007 umgezogen und hatte daher 2 Monate lang
einen Fahrtweg von 101 km, den Rest der Zeit nur 17 km.

Wie kann ich beides angeben?Wo muß ich beide Entfernungen
eintragen?

Herzlichen Dank für eine Antwort und Grüße,

Bianca

Hallo Bianca,
siehe hier:
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t…

rundsätzliches siehr hier
http://www.finanz-content.de/entfernungspauschale-in…

Viele Grüße
Jens

Herzlichen Dank für die prompte und informative Antwort :wink:

Gruß,
Bianca

Herzlichen Dank für die prompte und informative Antwort :wink:

Gruß,
Bianca.

hallo,sie können es auf einem separaten blatt genau aufschlüsseln und dann in der anlage N in den werbungskosten oben „siehe anlage“ eintragen.

mfg
topu

hallo,
es gibt auf der 2 seite der anlage n 3 zeilen für fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte. dort die anzahl der tage und km aufschreiben. Tip. Umzugskosten sind absetzbar. die tatsächlichen kosten und pauschalen nach §10 BUKG (Bundesumzugskostengesetz) einfach mal googlen

Hallo Bianca,

ich würde die Jahreskilometer berechnen, also einfache Fahrt zur Arbeit mal Arbeitstage und dann die beiden Arbeitsstellen mit den unterschiedlichen Anfahrtswegen gesondert angeben. Bei der Berechnung sollte das Finanzamt immer die Gesamtkilometer im Jahr berücksichtigen.
Gruß djeasy

Hallo Bianca,

in den Zeilen 38 bis 45 in der Anlage N müssen beide Fahrstrecken erfaßt werden.

MfG

Gunter

Hallo,

leider bin ich mit meinem PC total abgestürzt und war ewig nicht online. Wenn sich die Frage noch nicht erledigt hat, möchte ich dennoch kurz darauf antworten und um Entschuldigen bitten, dass die Antwort EWIG gedauert hat.

In den Steuerformularen sind in der Regel 3 Zeilen für die Entfernungspauschale vorgesehen. Geben Sie die Erklärung vielleicht bei ihrem Finanzbeamten ab, können Sie noch einige erklärende Worte hinzufügen. Ggf. kleines Anschreiben machen, wenn Sie meinen, der Sachverhalt wird aus dem Formular nicht ganz klar.

Bitte entschuldigen Sie nochmals die verspätete Antwort und melden Sie sich gern noch einmal, wenn ich nicht alles verständlich erklären konnte.
LG