steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte gerne gewusst wenn ich von meinem Wohnort zum Arbeitsort mit dem Betriebsauto fahre Montags hin Freitags zurück je 380 km. Den Benzin bezahle ich selbst. Werden diese Fahrten vom Finanzamt anerkannt?
Danke schon mal im vorraus.

ich gebe es immer mit an mfg gudrun

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Hallo Ursula,
Betriebsauto ist zu ungenau.
Ist das Auto Dir überlassen zur privaten Nutzung oder nicht?
Davon hängt auch ab, ob der Arbeitgeber die Benzinkosten übernehmen müßte.
Wer würde denn bei einem Unfall zahlen?

Leider keine einfache ja/nein Antwort.

Viele Grüße
Jens

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte gerne gewusst wenn ich von meinem Wohnort zum
Arbeitsort mit dem Betriebsauto fahre Montags hin Freitags
zurück je 380 km. Den Benzin bezahle ich selbst. Werden diese
Fahrten vom Finanzamt anerkannt?
Danke schon mal im voraus.

ja danke haben wir auch gemacht , haben aber geschrieben das sie es nicht anerkennen, weil es ein betriebsauto ist.

Liebe Ursula,

Du hast sicher eine nebenwohnung vor Ort. Diese steht in Beziehung zu Deinem Job. Du kannst die km über die Woche nehmen. Viele Finanzämter sehen die Wochened-km eng. Versuche es. Schön mit Datum aufkleben.

Viel ERFOLG wünscht

Wolfgang aus Oberbayern

Liebe/-r Experte/-in,

ich hätte gerne gewusst wenn ich von meinem Wohnort zum
Arbeitsort mit dem Betriebsauto fahre Montags hin Freitags
zurück je 380 km. Den Benzin bezahle ich selbst. Werden diese
Fahrten vom Finanzamt anerkannt?
Danke schon mal im vorraus.

ja danke haben wir auch gemacht , haben aber geschrieben das
sie es nicht anerkennen, weil es ein betriebsauto ist.

hallo, ich gebe ja für unseren firmenwagen über die 1%-Regelung ein hübsches Sümmchen für privatfahrten ab, die ich bei weitem nicht verbrauche, daher trage ich jedes jahr meine privatfahrten ein, habe mich noch belesen, dass du bei deiner inanspruchnahme 3% abrechnen musst …, andere möglichkeit wäre natürlich bei eurem betriebsfahrzeug 1%regelung und tankquittungen von dir über die firma abrechnen ??? mfg gudrun

danke !

ja , ich frag mich nur von 2007 hatt es das finanzamt anerkannt und jetzt 2008 nicht .

Hallo „Ursula?“

Betriebsauto = Firmenwagen?
Warum bezahlen Sie das Benzin selbst? Das ist völlig untypisch. Abzugsmöglichkeit ja, bei gleichzeitiger Versteuerung der 0,03%-Regelung.

MfG

Gunter Maurath

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Hallo,

ich denke es handelt sich um Wochenendheimfahrten. Unter der Woche sind sie ja vermutlich vor Ort.

Aber auch diese Fahrten können sie angeben.
Es gilt aber nur die einfache Strecke (380 km)d.h. bei 52 Wochen 52 Fahrten à 380 km.

Gruß

Hallo,

ich denke es handelt sich um Wochenendheimfahrten. Unter der
Woche sind sie ja vermutlich vor Ort.

Aber auch diese Fahrten können sie angeben.
Es gilt aber nur die einfache Strecke (380 km)d.h. bei 52
Wochen 52 Fahrten à 380 km.

Ja danke ok, hatte ich gemacht wird nicht anerkannt weil es betriebsauto war.

Gruß

danke kann nicht abgesetzt werden, da nicht verseuert wurde mit 0,03%

Hallo,

hier noch ein Statement aus Wikipedia, in dem das näher erläutert wird:

Fahrtkosten
Die Wahl des Verkehrsmittels steht dem Reisenden frei. Bei Benutzung eines Mietwagens oder eines öffentlichen Verkehrsmittels (Flugzeug, Zug, Nahverkehr, Fähre oder Taxi) sind die Aufwendungen in der nachgewiesenen Höhe abzugsfähig.

Benutzt der Reisende für die Geschäftsreise einen Dienstwagen, sind die Aufwendungen in den Betriebsausgaben des Arbeitgebers bzw. Unternehmers enthalten.

Verwendet er dagegen ein Privatfahrzeug, stehen verschiedene Varianten zur Auswahl:

a) Abzug der anteiligen tatsächlichen Kosten gemäß Einzelnachweis
b) Abzug eines – anhand von tatsächlichen Kosten ermittelten – fahrzeugindividuellen Kilometersatzes
c) Abzug einer Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenen Auto-Kilometer (in Österreich 0,35 € pro km). Bei Benutzung eines Motor- oder Fahrrades verringern sich die Sätze – siehe unten.

Grüße

Hallo Frau Michaelis,
mein Internet hatte sich leider komplett verabschiedet. Deshalb kann ich ihnen erst heute eine Antwort schicken. Ich bin mir leider nicht einmal sicher, aber ich glaube nicht, dass das so anerkannt wird. Wenn das Auto zur Verfügung gestellt wird, ist das meist als steuerwerter Vorteil auf der Lohnsteuerkarte oder monatlich auf dem Lohnzettel vermerkt und wird dort versteuert. Wenn das nicht so ist, kann (meiner Meinung nach) die Strecke angegeben werden, ABER die Kosten des Wagens müssen gegengerechnet werden.
Wenn nötig, suche ich gern noch einmal gezielter.
Mit freundlichen Grüßen
Sylke Rommel

Hallo Frau Michaelis,
mein Internet hatte sich leider komplett verabschiedet.
Deshalb kann ich ihnen erst heute eine Antwort schicken. Ich
bin mir leider nicht einmal sicher, aber ich glaube nicht,
dass das so anerkannt wird. Wenn das Auto zur Verfügung
gestellt wird, ist das meist als steuerwerter Vorteil auf de

Danke trotzdem, wurde so nicht anerkannt, weil vom lohn nichts abgezogen wurde, hätten den privat pkw angeben müssen. naja jetzt sind wir schlauer.danke

Lohnsteuerkarte oder monatlich auf dem Lohnzettel vermerkt und
wird dort versteuert. Wenn das nicht so ist, kann (meiner
Meinung nach) die Strecke angegeben werden, ABER die Kosten
des Wagens müssen gegengerechnet werden.
Wenn nötig, suche ich gern noch einmal gezielter.
Mit freundlichen Grüßen
Sylke Rommel

Hallo,

Wenn ein Fahrtenbuch vorgelegt wird, werden solche Aufwendungen in der Regel anerkannt. Die Bestätigung des AG über die Verwendung des Betriebsfahrzeugs ist obligatorisch. Einfacher und sauberer wäre eine Km-Pauschale - Die Benzinquittung sagt nichts darüber aus, wofür die Menge wirklich verwendet worden ist.
Bitte mit dem Finanzamt sprechen.

Gruß Peter

Danke , aber es wurde nicht anerkannt,