ich bin nicht geschieden und ich hatte damit die Situation nicht. Aber zuerst braucht Dein Freund eine Legitimation, dass er einen Freibetrag eintragen lassen darf. Wenn er da ein Schreiben hat (also dann hat ja die leibliche Mutter nicht die vollen Freibeträge), dann hilft die Gemeinde oder Meldeamt wo die Steuerkarte ja herkommt.
Nachträglich wird es schwierig. Unterlagen dann nur der Erklärung beilegen. Den Unterhalt als besonderen Aufwand in der Erklärung mit angeben.
Aber ich denke das war klar.
Viel ERFOLG und glückliche Zeit .
Viele Grüsse
Wolfgang Witt aus Oberbayern
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen,
mein Lebensgefährte versucht sich momentan mehr oder weniger
erfolgreich bei der Lohnsteuererklärung für 2007.
Soweit klappt es ganz gut, bis auf die Kinderfreibeträge:
Also, er ist seit 2005 geschieden,sein Kind wohnt bei der
Mutter, er zahlt Kindesunterhalt nach Unterhaltstitel.
Auf der Lohnsteuerkarte (Kl. 1) ist aber für das Kalenderjahr
2007 kein Kinderfreibetrag angegeben.
Jetzt die Frage:
Wo kann er den Kinderfreibetrag in der Lohnsteuererklärung
nachträglich geltend machen?
Oder wird das nachträglich vom Finazamt gemacht?
ganz einfach, einfach die Anlage Kind mit name geb datum und Anschrift des Kindes ausfüllen, name der mutter mit Adresse angeben und das Kindergeld mit 924 € angeben. So wird der Kinderfreibetrag automatisch vom FA GErechnet.
Gruß
Sven
Hallo zusammen,
mein Lebensgefährte versucht sich momentan mehr oder weniger
erfolgreich bei der Lohnsteuererklärung für 2007.
Soweit klappt es ganz gut, bis auf die Kinderfreibeträge:
Also, er ist seit 2005 geschieden,sein Kind wohnt bei der
Mutter, er zahlt Kindesunterhalt nach Unterhaltstitel.
Auf der Lohnsteuerkarte (Kl. 1) ist aber für das Kalenderjahr
2007 kein Kinderfreibetrag angegeben.
Jetzt die Frage:
Wo kann er den Kinderfreibetrag in der Lohnsteuererklärung
nachträglich geltend machen?
Oder wird das nachträglich vom Finazamt gemacht?
vielen lieben Dank für deine schnelle und einfache Hilfe.
Da Du dich ja besonders gut auskennst, stimmt es eigentlich, dass man den Kindesunterhaltals besondere Ausgabe mit ansetzen kann?
Vielen Dank schon mal im Voraus und einen schönen Abend, wünschen die Berliner Anja und Olli
da sagt man doch immer das „A“ und das „O“ ist…
…in diesem Fall entweder Freibetrag oder steuerliche Absetzbarkeit der Unterhaltsbeiträge. (unter aussergewöhnliche Belastungen)-früher immer im Mantelbogen zu finden.
Viel Glück wünscht
Wolfgang
HAllo Wolfgang,
vielen lieben Dank für deine schnelle Hilfe und Info´s.
Ach, den Unterhalt kann man als besondere Ausgaben ansetzen?
Wo macht man das denn?
Liebe Grüße und einen schönen Abend wünschen Olli und Anja
nein, Kindesunterhalt ist mit der Verrechnung des Kindergeld abgegolten. Lediglich ehegattenunterhalt sind als Sonderausgaben absetzbar. Alle Ausgaben die mit Kindern zu tun haben (ausnahmen Schulgeld und auswärtige unterbringung) sind mit dem gezahloten (oder verrechneten) Kindergeld abgegolten.