Steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen,

hab mal eine knifflige Frage zur doppelten Haushaltsführung, folgender Fall:

  • habe gerade mein Lehramtsreferendariat in Berin angefangen
  • will dort nur für zwei Jahre bleiben
  • danach gehe ich wieder zurück nach Niedersachsen
  • deswegen bleibt meine Verlobte in unserer gemeinsamen Wohnung in Niedersachsen, ich trage weiter Kosten für die Wohnung in NDS
  • fahre wöchentlich mit dem Zug von berlin nach Hause (also nachweisbar)
  • Haken: Wohnung in Niedersachsen gehört meinen Eltern, gibt zwar Mietvertrag und alles, aber natürlich sehr günstig

Frage: Kann ich eine doppelte Haushaltsfürhung gelten machen oder wird das abgelehnt weil ich noch nicht verheiratet bin und die Wohnung meines Lebensmittelpunktes (in Niedersachsen) meinen Eltern gehört?

Danke und noch einen schönen Sonntag!

Hallo Carsten,
na so knifflig ist das nicht. Genau du musst nachweisen, dass NDS Dein Lebensmittelpunkt ist. Mietvertrag ist auf Dich mitausgestellt. Du reist fast jedes WE nach Hause und das reicht. Vertrag dazu von der Lerneinrichtung.
Schön einreichen. Sollte klappen.

Viel ERFOLG wünscht
Wolfgang , ehemaliger Randberliner , jetzt Oberbayern un dselbst 2 Jahre gependelt.

Hallo Carsten,

leider kann ich deine Frage nicht beantworten.
Gruß djeasy

Hallo, Familienstand spielt keine Rolle, es darf aber nicht die Wohnung der Eltern sein, die müssen woanders wohnen!

siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Haushaltsf%C3%…

Hallo,
Deine Frage und das mögliche Vorgehen wird hier beantwortet (siehe Link).
Falls danach noch Klärungsbedarf besteht, einfach nachfragen.

http://update.buhl-finance.com/documents/sparbuch-st…

Viele Grüße
Jens

Super vielen Dank für die Antworten!

sorry doppelte haushaltsführung habe ich keine ahnung mfg gudrun

Hallo,
eine doppelte Haushaltsführung können leider nur Verheiratete geltend machen.
Wenn Sie die Wohnung ordnungsgemäß gemietet haben, dann ist das kein Grund die doppelte Haushaltsführung abzulehnen (wenn Sie denn verheiratet wären)
Ich hoffe, ich konnte helfen! Wenn nicht, bitte noch einmal melden.
LG

Sorry für die späte Antwort, aber mein Mann (der Steuerberater) ist erkrank.

Sollte sich Ihr Problem/Frage nicht geklärt haben, bitten wir um nochmalige Zusendung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.