Steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe ein Zweifamilienhaus finanziert in dem eine Wohnung durch mich selbst bewohnt wird und die andere fremdvermietet ist. Ich möchte nun den Darlehenszins, Notarkosten steuerlich geltend machen. Ich weiß aber nicht wo man das einträgt in der Steuererklärung bzw was man noch so alles geltend machen kann. Kannst du mir da einen Tip geben oder mir weiterhelfen?

Vielen Dank im Vorraus
Roland

Von den Geamtkosten der Anschaffung müssen zunächst die Grundstückskosten und die darauf entfallenden Nebenkosten (anteilige Notarkosten, usw.) abgezogen werden.
Danach werden die „Gebäudekosten“ incl aller Nebenkosten (wie z.B. die anteiliegn Notarkosten) auf die einzelnen Wohneinheiten ausgeteilt. Also den selbstbewohnen Teil, der steuerlich keine Rolle spielt und den vermieteten Teil.

Nur die Kosten, die auf den vermieteten Teil des Zweifamilienhaus (ohne die Grundstückskosten!) entfallen kann man bei der Steuer angeben.
Diese Kosten sind zu unterteilen in

  • sofort ganz ansetzbare Kosten
  • in die Kosten die über viele Jahre abgeschrieben werden.
    Am besten läßt man die ersten Einkommensteuererklärung nach dem Kauf bzw. nach der Ferigstellung von einem guten Steuerberater machen.
    Denn Fehler, die beim Erstantrag VuV gemacht werden kann man nie mehr korrigieren.

Meiner persönlichen Meinung nach ist das Wunschdenken des Vermietens und damit Geld-Verdienens ein schwerer Fehler.
Oder ist der Fragesteller ein absoluter Mietexperte?
Hat der Fragesteller die finanziellen Geldreserven, die Gesundheit, die Zeil einen möglichen jahrelangen Krieg mit dem Mieter durchzustehen?

Hallo,

Anlage V, Seite 1 Mieteinnahmen ohne nebenkosten erklären
Seite 2.
Zinsen des darlehens im oberen Drittel eintragen und den prizuentalen anteil am haus für die eigennutzung davon abziehen .

Abschreibeung muss noch ermittelt werden…sollte ein profi machen sprich Lohnstuerhilfeverein oder steuerberater (evtl teurer).

gruß

Sven

Danke für die präzise Antwort.Hab ich verstanden

Gruß
Roland