Liebe/-r Experte/-in,
ich bin zur Zeit „nur“ ehrenamtlich tätig, 3 Kinder. Frage zur Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten:
wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, kann man Betreuungskosten für Kinder mit gesetzlichem Anspruch (3-6 Jahre) absetzen - auch, wenn nur ein Elternteil berufstätig ist.
Betreuungskosten für Kinder unter 3 und über 6 können nur geltend gemacht werden, wenn beide Eltern berufstätig/400-Euro-Jobber/studierend sind. Oder?
Wie verhält sich das Ganze denn, wenn eine ehrenamtliche Tätigkeit im Zeitaufwand einem Minijob entspricht und man auf ein Jahresdurchschnitt von >= 10 Stunden/Woche kommt?
Hoffe, Du kannst mir helfen/ einen Tipp geben!
Danke!
Liebe Verena,
ja natürlich, aber Voraussetzung ist doch, dass Du überhaupt Steuern zahlst.
Dann kannst Du auch Werbungskosten (Weg zum job)absetzen.
Viel ERFOLG wünscht
wolfgang aus bayern
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin zur Zeit „nur“ ehrenamtlich tätig, 3 Kinder. Frage zur
Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten:
wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, kann man
Betreuungskosten für Kinder mit gesetzlichem Anspruch (3-6
Jahre) absetzen - auch, wenn nur ein Elternteil berufstätig
ist.
Betreuungskosten für Kinder unter 3 und über 6 können nur
geltend gemacht werden, wenn beide Eltern
berufstätig/400-Euro-Jobber/studierend sind. Oder?
Wie verhält sich das Ganze denn, wenn eine ehrenamtliche
Tätigkeit im Zeitaufwand einem Minijob entspricht und man auf
ein Jahresdurchschnitt von >= 10 Stunden/Woche kommt?
Hoffe, Du kannst mir helfen/ einen Tipp geben!
Danke!
Hallo Wolfgang,
mein Mann und ich werden zusammen veranlagt (sagt man das so?!). Wir zahlen somit Steuern.
Wie muss ich denn nachweisen, dass ich für einen Verein ehrenamtlich tätig bin?
Reicht da ein formloses Schreiben?
Sonstige Kosten will ich gar nicht geltend machen. Das gehört zur „Zeitspende“ dazu 
Grüße
Verena
Hallo Verena,
Nachweis bitte über einen Vertrag, Gehaltsabrechnung oder ein Schreiben des Vereins mit Stempel. (Bestätigung der Tätigkeit von-bis). Behörden lieben das. Ja , es heisst Zusammenveranlagung
, weil
zusammen geht Vieles besser
.
Viele Grüsse
Wolfgang Witt
Hallo Wolfgang,
mein Mann und ich werden zusammen veranlagt (sagt man das
so?!). Wir zahlen somit Steuern.
Wie muss ich denn nachweisen, dass ich für einen Verein
ehrenamtlich tätig bin?
Reicht da ein formloses Schreiben?
Sonstige Kosten will ich gar nicht geltend machen. Das gehört
zur „Zeitspende“ dazu 
Grüße
Verena
Hallo leider kann ich dazu nichts sagen, da ich nicht weiß ob das unter ehrenamtlichen tätigkeiten geltend gemacht werden kann. Es setzt ja voraus das einer Berufstätig ist und der andere mindestens nen mini job hat… So kenne ich das. vllt mal beim Finanzamt anfragen… bzw es versuchen einfach geltend zu machen mehr als ihnene es streichen können sie eh nicht.
Tut mir leid das ich so nicht weiter helfen kann
Viele Grüße
Bin leider kein Steuerexperte.
Hallo Verena,
bei meiner letzten Antwort ist wahrscheinlich etwas schief gegangen. Ich versuche es jetzt noch einmal, aber wahrscheinlich ist es jetzt schon viel zu spät. Meiner Meinung nach können die Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden. Auch wenn nur ein Elternteil berufstätig ist. Einen Paragrafen oder etwas ähnliches habe ich aber leider nicht.
Gruß Sylke