Steuererklärung

Kann ich eine gezahlte Zweitwohnsitzsteuer in der Steuererklärung geltend machen? Wenn ja, unter welchen Punkt. Danke

Kann ich eine gezahlte Zweitwohnsitzsteuer in der
Steuererklärung geltend machen? Wenn ja, unter welchen Punkt.
Danke

Sorry, eine sichere und genaue Auskunft kann ich da nicht geben.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, wenn die Zweitwohung aus beruflichen Gründen unterhalten wird, dass man dann die Zweitwohnsitzsteuer genau wie auch die übrigen Wohnungskosten bei den Werbungskosten mit einfleussen lassen könnte. Einfach mit bei den sonstigen Kosten einrechnen. Wenns falsch ist, kann das Finanzamt ja immer noch kürzen und wenns falsch ist und keiner hats gemerkt ist auch gut.

Danke für die Antwort. So werde ich es machen

Sorry, eine sichere und genaue Auskunft kann ich da nicht
geben.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, wenn die Zweitwohung aus
beruflichen Gründen unterhalten wird, dass man dann die
Zweitwohnsitzsteuer genau wie auch die übrigen Wohnungskosten
bei den Werbungskosten mit einfleussen lassen könnte. Einfach
mit bei den sonstigen Kosten einrechnen. Wenns falsch ist,
kann das Finanzamt ja immer noch kürzen und wenns falsch ist
und keiner hats gemerkt ist auch gut.

Hallo Margit,

die Frage ist, wofür Du die Zweitwohnung nutzt!
Im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung (Du arbeitest gezwungenermaßen in einer anderen Stadt und kannst nur am Wochenende zu Deiner Familie, also brauchst Du vor Ort eine zweite Wohnung) ist die Steuer absetzbar. Handelt es sich um eine Ferienwohnung? Dann nicht :wink:

Liebe Grüße,
Lorraine