Liebe/-r Experte/-in,
folgende Frage beschäftigt mich und ich finde nur spärliche Antworten im Netz.
Ich bin Beamter, Steuerklasse 3, ledig und habe seit Ewigkeiten keine Steuererklärung mehr gemacht.
Nunmehr stellt sich mir die Frage, ob ich vlt ein Hornochse war, und möglicherweise eine Menge Geld verschenkt habe.
Für 2009 habe ich jetzt vor, eine St-Erkl. zu machen, jetzt aber die Frage:
- bin ich berechtigt, auch für die Vorjahre eine Steuer-Erkl. zu machen, wenn ja, für wie lange?
- Woran kann ich ggfs. erkennen, ob es etwas „bringt“ (= Erstattung)
- wenn ich diese Steuererklärung online mache, finde ich da auch für die ggfs. Vorjahre noch entsprechende Vordrucke?
Ganz herzlichen Dank für die Mühe bereits im Voraus.
Ich bin kein Experte hierfür sondern arbeite mich selbst immer durch die Erklärung.
Hallo,
sollte es wirklich stimmen, dass Sie Steuerklasse 3 haben und ledig sind, dann müssten Sie sicher Steuern nachzahlen. Als Lediger hat man normalerweise Klasse 1 und ggf. als Alleinerziehender auch Klasse 2.
Gehen wir einmal davon aus, dass Sie Klasse 1 haben.
Sie könne sich unter www.elsterformular.de die entsprechenden Einkommensteuererklärungen runterladen ab 2007 und diese online ausfüllen. Sollten Belege für das Fianazamt erfordrlich sein, wird das Fa sich bei Ihnen melden, oder sie senden diese gleich mit. Welche Belege das Finanzamt braucht können Sie auch bei den entsprechenden Merkblättern online nachsehen.
Bei den Steuerabzügen entsprechend ihrer Steuerklasse sind schon viele Freibeträge und Pauschalen eingearbeitet, aber mit Glück bekommen Sie trotzdem noch eine Erstattung, insbesondere für den Fall dass sie Werbungskosten in Höhe von über ca. 1000 Euro im Jahr haben, könnte dieses z. B. möglich sein. (Werbungskosten sind z.B. Fahrtkosten, Kontoführung, Arbeitsmittel, Weiterbildungskosten…)
Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Anstelle von Elsterformular könnte man ansonsten auch noch kommerzielle Programme wie z. B. von Taxman verwenden, die es bei ebay oft schon für 1 Euro gibt. (zumindest für ältere Versionen)
Ich bin kein Experte hierfür sondern arbeite mich selbst immer
durch die Erklärung.
Danke trotzdem für die Rückmeldung - kleine Ergänzung noch - ich bin natürlich nicht STeuerklasse 3 sondern 1. 
Hallo
erst einmal vielen Dank für die rasche Antwort; Sie haben natürlich Recht, ich bin Steuerkl. 1, nicht 3.
Eine Frage beschäftigt mich weiterhin - wo ich schon jemanden habe der sich wohl damit auskennt
-
sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch als Werbungskosten anzusetzen?
Vielen Dank nochmal und einen schönen Abend wünscht
Christian
Hallo,
ob geld veschenkt wurde kann ich nicht sagen, das ist auch unmöglich ohne irgendwelche Werte und situationen zu kennen.
Die Erklärungen können bis einschlisslich 2003
dank aktuellen urteil, abgegeben werden
kostenlos ist das Elsterprogramm, da kann man sich auch die formulare runterladen, oder bei der Seite der Oberfinzanzdirektion deines landes.
gruß
Sven
Hallo Christian, alle Antworten auf deine Fragen findest Du im Netz bzw. die Antragsunterlagen der vergangenen Jahre kannst Du beim Finanzamt abholen.
Sorry wenn ich kurz angebunden klinge, aber ein Beamter, der in der Arbeitszeit solche Andfragen stellen kann hat auch genügend Zeit im Internet zu recherieren.
Gruss Hermann
Lieber Christian,
hier bin ich versehentlich als Experte eingetragen, sorry.
MfG,
Holger
Lieber Hermann,
ebensowenig wie Du Dir diesen kleinen Seitenhieb auf die Fragestellung während der Arbeitszeit nicht verkneifen konntest, werde ich mir nicht verkneifen, dass ich SELBSTVERSTÄNDLICH nicht im Dienst bin bwz. war. Auch ein Beamter - auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, hat Überstunden abzufeiern.
Ich denke ein solches Forum ist dazu da, Fragen zu beantworten und nicht, um Klischees zu bedienen. Dann lieber gar nicht erst antworten statt so einen Blödsinn zu schreiben.
Sorry wenn ich jetzt genervt klinge aber ich bin es ebenso sehr leid, mich für meinen Beruf oder meinen Status rechtfertigen zu müssen.
Christian
Krankenversicherungsbeiträge sind bei den Sonderausgaben einzutragen. Beim Papierformular wäre das die 3. Seite vom Mantelbogen. Wird aber sicher auch beim Elster abgefragt. Dort können die Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung eingetragen werden. Ausserdem zu Beiträge zu Haftpflicht- Unfall- und Lebensversicherungen bis zu einem gewissen Höchstbetrag werden die berücksichtigt.
Ab 2010 werden die meines Wissens auch sogar in voller Höhe anerkannt.
Ich habe auch (aus einer privaten Quelle) gehört dass die Steuererklärungen sogar noch 4 Jahre rückwirkend gemacht werden können. Mit dem Elster aber wohl erst ab 2007. Das heisst für 2006 dann wohl nur in Papierform. Einfach mal beim Finanzamt nachfragen ob es noch Formulare dafür gibt und ob es tatsächlich 4 Jahre rückwirkend möglich ist, denn ich selbst dachte, dass es weniger wären.
Gruß
Udo
Hallo Christian,
leider kann ich Ihnen auf Ihre Fragen nur spärliche Antworten geben.
Eine Steuererklärung kann m.W. auch rückwirkend gemacht werden, ich habe da einen Zeitraum von 3 Jahren im Kopf.
Mit Vordrucken im Netz habe ich persönlich eher schlechte Erfahrungen gemacht, daher bevorzuge ich noch die herkömmlichen Formulare, deren Beiblätter schon eine Menge Zusatzinfos erhalten. Ansonsten wird und muss das Finanzamt in allen Fragen weiterhelfen.
Ich rate Ihnen jedoch für diese „Ersterstattung“ einmalig einen Steuerberater aufzusuchen. Er kann Ihnen auch eine genaue Rückerstattung oder, was auch möglich ist, eine Nachzahlung(!)ausrechnen.
Ich hoffe, Ihnen ein wenig geholfen zu haben.
VG
Birgit