hallo, ich bräuchte Hilfe zu der Anlage kinder.Mein Sohn lebt mit seiner Freundin zusammen. Sie haben ein 3jähriges Kind. Muß mein Sohn auch die Anlage K ausfüllewn und was muß er ausfüllen. Bitte helft mir. Tschüß,renate Claus
Ich bin kein Experte sondern lediglich interessiert.
hallo, ich bräuchte Hilfe zu der Anlage kinder.Mein Sohn lebt
mit seiner Freundin zusammen. Sie haben ein 3jähriges Kind.
Muß mein Sohn auch die Anlage K ausfüllewn und was muß er
ausfüllen. Bitte helft mir. Tschüß,renate Claus
Anlage K bezieht sich doch auf Kinder. Die sollte er auch ausfüllen, wenn es sein Kind ist.
Viele Grüße
Claudia
Hallo, Kindschaftsverhältnis zu weiteren personen, muß da die Mutter eingetragen werden???und was bei verteilung der Kinderbetreuungskosten???ich helfe meinem Sohn bei der Steuererklärung.Aber bei dieser Anlage komme ich nicht klar.Tschüß,Renate
Hallo, Kindschaftsverhältnis zu weiteren personen, muß da die
Mutter eingetragen werden???und was bei verteilung der
Kinderbetreuungskosten???ich helfe meinem Sohn bei der
Steuererklärung.Aber bei dieser Anlage komme ich nicht
klar.Tschüß,Renate
JA das kindschaftsverhältnis zur Mutter muss auch eingetragen werden, Die Kinderbetreungskosten müssen angegeben werden, aber sie werden nur bei einer person angerechnet, die auch tatsächlich für die betreeungskosten aufkommt.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Ich kann dir im Moment nicht weiterhelfen. Bin mitten im Umzug.
hallo, ich bräuchte Hilfe zu der Anlage kinder.Mein Sohn lebt
mit seiner Freundin zusammen. Sie haben ein 3jähriges Kind.
Muß mein Sohn auch die Anlage K ausfüllewn und was muß er
ausfüllen. Bitte helft mir. Tschüß,renate Claus
hallo, ich bräuchte Hilfe zu der Anlage kinder.Mein Sohn lebt
mit seiner Freundin zusammen. Sie haben ein 3jähriges Kind.
Muß mein Sohn auch die Anlage K ausfüllewn und was muß er
ausfüllen. Bitte helft mir. Tschüß,renate Claus
Hallo,
ja, die Anlage K muss er ausfüllen. Hier muss er die Zeilen 1 bis 8 ausfüllen. Wenn er den Freibetrag beantragen will, so muss er die Zeile 31 oder 32 angeben. Wurden für das Kind Betreuunskosten bezahlt, dann die Zeilen 61 bis 76 noch angeben. Zum Schluß ist noch die Angabe in Zeile 87 bzw 88 notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Libuda1403
Hallo, bei Betreuungskosten sind da auch die Kitokosten gemeint und den Kinderfreibetrag können den beide beantragen. Du hilfst mir sehr. Tschüß,renate Claus
Hallo, bei Betreuungskosten sind da auch die Kitokosten
gemeint und den Kinderfreibetrag können den beide beantragen.
Du hilfst mir sehr. Tschüß,renate Claus
Hallo,
freut mich wenn ich helfen kann.
den Kinderfreibetrag können/müssen sich beide zur Hälfte teilen. Als Betreuungskosten werden Kindergarten, Kita oder auch Tagesmütter anerkannt. Voraussetzung ist das beide Elternteile berufstätig sind.
Viele Grüße
Hallo, noch eine Frage.zeile 31 steht, wenn der andere seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt.zeile32,wenn er bei dem anderen Elternteil lebt,Zeile 33auf die Großeltern übertragen,Da weiß ich nicht,was ich ausfüllen muß.Ich meine, die beiden wohnen zusammen und wirtschaften zusammen.das ist bissel komisch ausgedrückt.kannst Du mir da noch einen Rat geben.Tschüß,renate Claus
Hallo,
hier braucht ihr nur etwas anzukreuzen wenn einer dieser Sachverhalte zutrifft. Aber wenn ich dich richtig verstanden habe leben die beiden in einer eheänlichen Gemeinschaft, dann braucht ihr nichts ankreuzen.
Grüßle und Viel Erfolg!
Hallo, ich danke Dir. Ja, Sie leben zusammen.Noch eins bei Kinderbetreuungskosten, bei meinem Sohn Kreuze ich Vater an und trage die Erwerbstätigkeit ein.Aber was sind da für Aufwendungen???Und bei Diensstleistung trage ich Kindergarten ein.Muß ich das auch bei ihr ausfüllen.Tschüß,Renate Claus