ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuererklärung für 2009 zu machen und es stellten sich mir noch 2 Fragen.
Ich war ca. 10 Tage Arbeitslos, wirkt sich das irgendwie aus und wo muss ich das eintragen?
Muss man für das Finanzamt den Hin und Rückweg zur Arbeit ausdrucke oder nur einen Weg( die Routenplaner schmeissen jeweils leicht verschiedene Streckenlängen an)
Kann man bereits jetzt (in 2010 für 2009) die Sozialversicherung komplett absetzten.
Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten !!
wird in anlage n eingetragen (gearbeitet von…bis); wurden lohnersatzleistungen bezogen, müssen die zur ermittlung der steuer angegeben und belege beigefügt werden.
sozialversicherungsbeiträge werden meines wissens nach auch in 2010 nicht voll angerechnet. nichtsdestotrotz: alles an soz.vers.beiträgen angeben, was anzugeben ist. das fa zieht sich selbst die beträge bzw. die anteile, die absetzbar sind. über die günstigkeitsprüfung wird sowieso all das angerechnet, was anrechenbar ist.
ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuererklärung für 2009
zu machen und es stellten sich mir noch 2 Fragen.
Ich war ca. 10 Tage Arbeitslos, wirkt sich das irgendwie
aus und wo muss ich das eintragen?
Anlage N 1 Seite unten, ja die lohnersatzleistungen wirken sich aus
Muss man für das Finanzamt den Hin und Rückweg zur Arbeit
ausdrucke oder nur einen Weg( die Routenplaner schmeissen
jeweils leicht verschiedene Streckenlängen an)
einfache Strecke
Kann man bereits jetzt (in 2010 für 2009) die
Sozialversicherung komplett absetzten.
nein, die werden nur anteilig angerechnet
Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten !!
Ja die 10 Tage können sich Steuerermäßigt auswirken.
An welcher Stelle du das eintragen musst kann ich leider nicht sagen, da ich meine Steuererklärung immer mit Quicksteuer mache und da wird es abgefragt.
Zum Fahrtweg gilt folgendes, eine Strecke kannst du absetzen als nur den Hinweg. Es sei den du hast bei deinem Arbeitgeber unterschiedliche Einsatzorte… das nennt man dann Einsatzwechseltätigkeit. In letzter Zeit ist es so das die Finanzämter meist nur noch die kürzeste Strecke anerkennen. Es sei denn du hast dadurch einen enormen Umweg (Zeit).
arbeitslos-lege einfach den Bescheid vom Amt dabei fertig ! Sozialbeiträge musst Du noch 1 jahr warten, LEIDER. Arbeitsweg reicht 1 Strecke.
Viel Glück und maximale ERFOLGE .
wünscht wolfgang aus Oberbayern
ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuererklärung für 2009
zu machen und es stellten sich mir noch 2 Fragen.
Ich war ca. 10 Tage Arbeitslos, wirkt sich das irgendwie
aus und wo muss ich das eintragen?
Muss man für das Finanzamt den Hin und Rückweg zur Arbeit
ausdrucke oder nur einen Weg( die Routenplaner schmeissen
jeweils leicht verschiedene Streckenlängen an)
Kann man bereits jetzt (in 2010 für 2009) die
Sozialversicherung komplett absetzten.
Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten !!
Hallo Peter,
kurz die Antworten:
Hast Du Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt bezogen, dann musst Du es im Mantelbogen eintragen und Bescheid beifügen.
Wenn Du kein Geld bezogen hast brauchst Du auch nichts eintragen!
2, es reicht die einfache Angabe der km (längsten Weg)evtl. mit Begründung warum du einen Umweg fährst angeben!
3. Nein dies gilt erst für 2010!
Gruss Hermann
bin zwar nicht der Mega-Experte, habe aber schon einige male meine ESt-Erklärung selbst gemacht (mit Vermietung&Verpachtung).
Zu 1)
In der Anlage N befindet sich eine Zeile (Nr. 27) in der man den Betrag eintragen kann "Andere Lohn-/Entgeldersatzleistungen). Eine Bestätigung über die Leistungen von der Agentur für Arbeit muß beigelegt werden.
Was das im Endeffekt ausmacht, kann man eigentlich nur mit ELSTER errechnen lassen (ich nutze ELSTER als „Rechner“ und übertrage dann alles auf Papierbogen).
Zu 2)
Auf dem Formular wird lediglich die einfache km Strecke angegeben (steht meines Wissens auch dabei „einnfache Entfernung in km“ oder so ähnlich. Dann gibt es noch ein Kästchen „Gesamt km“ welches für den Betrag vom ganzen Jahr gilt (dort berechnet man dann eben die Strecke zweifach mal die gefahrenen Tage). So kenne ich das.
Frage:
Ich war ca. 10 Tage Arbeitslos, wirkt sich das irgendwie aus und wo muss ich das eintragen?
Gegenfrage:
Wurde die Arbeitslosigkeit offiziell gemeldet?
Gibt es dazu einem Beweis, z.B. einen Bewilligungsbescheid von der Agentur für Arbeit?
Wenn ja, wurde Arbeitslosengeld bezahlt/überwiesen?
Dazu muss es von der Agentur für Arbeit eine Bestätigung für die Einkommensteuererklärung geben.
Antwort:
Erhaltenes Arbeitslosengeld muss in der Einkommensteuererklärung unter Lohnersatzleistungen angegeben werden.
Arbeitslosengeld wirkt sich beim Progressionsvorbehalt aus.
Frage:
Muss man für das Finanzamt den Hin und Rückweg zur Arbeit ausdrucken oder nur einen Weg (die Routenplaner schmeißen für die jeweils leicht verschiedene Streckenlängen an)?
Antwort:
Für die Einkommensteuererklärung gibt man immer die Entfernungskilometer (aufgerundet auf volle km) an.
Für das Finanzamt muss man keinen Routenplaner ausdrucken.
Frage:
Kann man bereits jetzt (in 2010 für 2009) die Sozialversicherung komplett absetzten?
Antwort:
In 2010 kann man für 2009 gar nichts absetzten!
Jedes Steuerjahr ist für sich abgeschlossen.
Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 kann man natürlich erst NACH dem Ende des Jahres 2009 manchen, also erst im Jahr 2010 erstellen und abgeben.
Dass man Sozialversicherung komplett absetzten kann ist nur ein Spruch für die dummen Wähler.
Weder die Arbeitnehmer-Rentenbeiträge noch die Arbeitnehmer-Beiträge für die Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung kann man komplett absetzten - weder im Steuerjahr 2009, noch im Steuerjahr 2010 noch ist das für die Zukunft geplant.
Sorry … mein Gebiet bezieht sich mehr auf steuerliche Fragen zur Freiberuflichkeit, weniger um Allgemeines.
Bitte, falls nicht schon geschehen, nochmal jemanden anders fragen.
MfG.