steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu den Werbungskosten, genauer gesagt zum Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Es ergibt sich ein Arbeitsweg von 20km pro Fahrt (also 40km am Tag)an 265 Tagen im Jahr. Ab wann bekommt man Fahrtkosten erstattet? Was muss dafür erfüllt sein?LG Claudi

das lässt sich so nicht beantworten:
jeder der arbeiten geht bekommt 920 € werbungskosten angerechnet. alle tatsächlichen kosten die über diesen pauschbetrag hinweggehen, zB fahrten, gewerkschaft, arbeitskleidung kontoführung lehrgängen etc, wirken sich dann aus. das heisst, also alles angeben was man hat. Beispiel. 1500 tatsächliche werbungskosten bedeuten ca 200 € erstattung (dier ersten 920 € sind bereit im monantlichen lohnsteuerabzug verrechnet) .

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Hallo,
auf eine so allgemeine Frage eine allgemeine Antwort:

http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale
http://www.gutefrage.net/tag/fahrtkosten/1

Liebe Claudi,

sicher hast Du schon ein paar Lösungen. du schreibst 20 km pro Tag auf Anlage N, nur mit 265 tagen wird es eng. oft liegt die Grenze bei 230 Tage. Schreib es ruhig mal auf.

265 x 20 x 0,3 EUR =1590 EUR sind mehr als der Freibetrag.

Gruss Wolfgang

/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zu den Werbungskosten, genauer gesagt zum
Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Es ergibt sich ein
Arbeitsweg von 20km pro Fahrt (also 40km am Tag)an 265 Tagen
im Jahr. Ab wann bekommt man Fahrtkosten erstattet? Was muss
dafür erfüllt sein?LG Claudi