Steuererklärung

Hallo,

ich war ein komplettes Jahr (Januar bis Dezember) aus dem Berufsleben ausgeschieden, erst durch Krankheit (Erhalt von Krankengeld), dann durch Arbeitslosigkeit. Normalerweise kenne ich das vom Hörensagen, dass die Steuerrückzahlung, wenn man einige Monate durch Arbeitslosigkeit im Jahr ausfiel, immer etwas höher war. Aber auch wenn ich ein komplettes Jahr ausfiel?

Durch meine Krankheit hätte ich zumindest einiges anzusetzen, durch eine Schwerbehinderung GdB 80G kann ich auch (zusätzlich zum Arbeitsweg) 3.000 frei-Kilometer für private Fahrten ansetzen, was sich natürlich auch bemerkbar machen würde.

Und dann natürlich auch die Bewerbungskosten, die bei einer intensiven Suche sehr zu Buche schlagen. Gibt es für die Steuererklärung eine Art Pauschalbetrag, die man pro Bewerbung absetzen kann? Wie sieht es eventuell mit Kleidung, Schuhe… aus, die man sich für Bewerbungsgespräche angeschafft hat? Sprich, was kann ich tatsächlich von der Steuer absetzen?

Und als Letztes, was kann ich alles von einer stationären Reha-Maßnahme (ich bin nun wieder im Berufsleben) bei der Steuer angeben.

Nur Interessehalber, da ich dies selbst schon mehrfach gefragt worden bin, gibt es eigentlich einen Satz bei Einnahmen von denen keine Steuern abgezogen werden? Ich hatte z.B. mal noch zu DM-Zeiten eine Abfindung erhalten, wovon 26.000 DM steuerfrei waren, der Rest wurde versteuert.

ich das vom Hörensagen, dass die Steuerrückzahlung, wenn man
einige Monate durch Arbeitslosigkeit im Jahr ausfiel, immer
etwas höher war. Aber auch wenn ich ein komplettes Jahr
ausfiel?

Eine Rückzahlung setzt voraus, dass man erst mal etwas vorausgezahlt hat. Mehr als alle gezahlten Lohnsteuern wird nicht erstattet.

Daher kommt es nur dann zu Erstattungen, wenn zumindest in einem Teil des Jahres gearbeitet wurde und Steuern abgezogen wurde.

Das ALG ist steuerfrei, wird aber bei der Berechnung des Steuersatzes mit berechnet (=Progressionsvorbehalt). Dadurch, dass beim Lohnsteuerabzug die Freibeträge nur für die abgerechnete Zeit in Anspruch genommen wurde, kommt es im Rahmen einer Einkommensteuererklärung für das gesamte Jahr dazu, dass die noch nicht genutzten anteiligen Freibeträge den Durchschnittsteuersatz senken und damit idR zu Erstattungen.

Durch meine Krankheit hätte ich zumindest einiges anzusetzen,
durch eine Schwerbehinderung GdB 80G kann ich auch

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006…

(zusätzlich

zum Arbeitsweg) 3.000 frei-Kilometer für private Fahrten
ansetzen, was sich natürlich auch bemerkbar machen würde.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006…

Und dann natürlich auch die Bewerbungskosten, die bei einer
intensiven Suche sehr zu Buche schlagen. Gibt es für die
Steuererklärung eine Art Pauschalbetrag, die man pro Bewerbung
absetzen kann? Wie sieht es eventuell mit Kleidung, Schuhe…
aus, die man sich für Bewerbungsgespräche angeschafft hat?
Sprich, was kann ich tatsächlich von der Steuer absetzen?

http://www.gutefrage.net/frage/wie-hoch-kann-ich-bew…

Und als Letztes, was kann ich alles von einer stationären
Reha-Maßnahme (ich bin nun wieder im Berufsleben) bei der
Steuer angeben.

Nur Interessehalber, da ich dies selbst schon mehrfach gefragt
worden bin, gibt es eigentlich einen Satz bei Einnahmen von
denen keine Steuern abgezogen werden? Ich hatte z.B. mal noch

http://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag

zu DM-Zeiten eine Abfindung erhalten, wovon 26.000 DM
steuerfrei waren, der Rest wurde versteuert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abfindung_im_Arbeitsrec…

Hallo,

nein, so viel ich weiß, gibt es bei einem GdB keine Steuervorteile, sondern erst in Verbindung mit dem Merkzeichen „G“.

Freundliche Grüße

Marc

Hallo, mit der Steuer kenne ich mich nicht so gut aus, doch gibt es noch mehr Freibeträge bei Schwerbehinderung siehe nachfolgende Auflistung.

GdB 80

Steuerfreibetrag 1.060 €; § 33b EStG
Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €; § 33 EStG
Achtung: Von der Höhe des Einkommens abhängig
Freibetrag beim Wohngeld: GdB 80 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI:
1.500 €; Wohngeldgesetz in der Fassung vom 11.04.2000
Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: 4.500 €; § 24 Wohnraumförderungsgesetz
Preisnachlass von D2-Vodafone für die D2-Classic-Karte
Gruß
Manfred

Hallo,

ich war ein komplettes Jahr (Januar bis Dezember) aus dem
Berufsleben ausgeschieden, erst durch Krankheit (Erhalt von
Krankengeld), dann durch Arbeitslosigkeit. Normalerweise kenne
ich das vom Hörensagen, dass die Steuerrückzahlung, wenn man
einige Monate durch Arbeitslosigkeit im Jahr ausfiel, immer
etwas höher war. Aber auch wenn ich ein komplettes Jahr
ausfiel?

Durch meine Krankheit hätte ich zumindest einiges anzusetzen,
durch eine Schwerbehinderung GdB 80G kann ich auch (zusätzlich
zum Arbeitsweg) 3.000 frei-Kilometer für private Fahrten
ansetzen, was sich natürlich auch bemerkbar machen würde.

Und dann natürlich auch die Bewerbungskosten, die bei einer
intensiven Suche sehr zu Buche schlagen. Gibt es für die
Steuererklärung eine Art Pauschalbetrag, die man pro Bewerbung
absetzen kann? Wie sieht es eventuell mit Kleidung, Schuhe…
aus, die man sich für Bewerbungsgespräche angeschafft hat?
Sprich, was kann ich tatsächlich von der Steuer absetzen?

Und als Letztes, was kann ich alles von einer stationären
Reha-Maßnahme (ich bin nun wieder im Berufsleben) bei der
Steuer angeben.

Nur Interessehalber, da ich dies selbst schon mehrfach gefragt
worden bin, gibt es eigentlich einen Satz bei Einnahmen von
denen keine Steuern abgezogen werden? Ich hatte z.B. mal noch
zu DM-Zeiten eine Abfindung erhalten, wovon 26.000 DM
steuerfrei waren, der Rest wurde versteuert.

hallo,

wenn man keine steuern gezahlt hat kann man auch nichts zurückbekommen. sind während des jahres irgendwelche steuern abgeführt worden?

bewerbungskosten in tatsächlicher höhe ansetzen (alle quittungen einreichen) pauschale erstattung wäre denkbar, wenn nichts mehr vorliegt, die angesetzten kosten müssen aber plausibel sein (einzelauflistung der positionen) kleidung + schuhe einfach mit ansetzen, wobei 1-2 bekleidungen/schuhe das sinnvolle maximum wäre

reha-maßnahme alle kosten als außergewöhnliche belastung ansetzbar

abfindung ist nicht mehr steuerfrei. aber es gibt einen grundfreibetrag von knapp 8000 EUR

mfg
topu

Kenne mich nicht aus.

hallo,

Normalerweise kenne
ich das vom Hörensagen, dass die Steuerrückzahlung, :wenn man
einige Monate durch Arbeitslosigkeit im Jahr ausfiel, :immer
etwas höher war. Aber auch wenn ich ein komplettes :Jahr ausfiel?

generell gilt: wer ein komplettes kalenderjahr (1.1. - 31.12.) arbeitslos war uns kein gehalt o.ä. bezogen hat, bekommt auch keine zuviel bezahlte steuer vom fa zurück.
das fa zahlt keine gelder oder beihilfen, sondern ist ausschließlich für die ermittlung der steuerlast zuständig.

Durch meine Krankheit hätte ich zumindest einiges anzusetzen, durch eine Schwerbehinderung GdB 80G kann :ich auch (zusätzlich zum Arbeitsweg) 3.000
frei-Kilometer für private Fahrten
ansetzen, was sich natürlich auch bemerkbar machen :würde.

die 3000 „frei-kilometer“ sind keine pauschale, die man einfach so ansetzen kann, sondern es muß nachgewiesen werden, wofür diese angefallen sind.
ansetzbar sind krankheitskosten, sofern sie die 4% des bruttoeinkommens übersteigen (bis 4% muß der steuerpflichtige das selbst tragen).
aber auch hier gilt: wer keine steuer gezahlt hat, kann auch nichts absetzen.
zudem sollte es so sein, daß, sofern kein vermögen existierte und kein einkommen erzielt wurde, vater staat und die sozialversicherungen einspringen, um derlei kosten zu tragen. das muß natürlich beantragt werden - aber auch hier ist das fa nicht dafür zuständig.

Und dann natürlich auch die Bewerbungskosten, die bei :einer intensiven Suche sehr zu Buche schlagen. Gibt :es für die Steuererklärung eine Art Pauschalbetrag, :die man pro Bewerbung absetzen kann?

nein.

Wie sieht es eventuell mit Kleidung, Schuhe…
aus, die man sich für Bewerbungsgespräche angeschafft :hat?

ebenso nicht

grds: werbungskosten kann man, sofern in dem jahr, in dem diese angefallen sind bzw. wenn diese das zu versteuernde einkommen übersteigen, als verlustvortrag in das nächste steuerjahr übertragen. muß beantragt werden.
verhält sich mit sonderausgaben (krankheitskosten) ebenso.

Und als Letztes, was kann ich alles von einer :stationären Reha-Maßnahme (ich bin nun wieder im :Berufsleben) bei der Steuer angeben.

-was über der 4%-grenze liegt
-was als krankheits- bzw. gesundheitskosten anerkannt wird
-was direkt oder indirekt mit dem erwerb, der sicherung, dem ausbau der berufsfähigkeit zu tun hat (belegbar!)

gibt es eigentlich einen Satz bei Einnahmen von
denen keine Steuern abgezogen werden?

grundfreibetrag, liegt bei ca. 8000 euro.

saludos, borito

Steuererklärung
So viel ich weiss, kann man keine Steuern wiederbekommen, wenn man vorher keine Steuern bezahlt hat.
Pauschbeträge, darüber muß das Finanzamt Auskunft geben können. Oder ein Steuerberater.

hallo taxi…

sorry, aber hier bin ich leider überfragt…

tut mir leid, dass ich dir da nicht weiterhelfen kann…

wünsche dir trotzdem noch viel erfolg dass sich da jemand besser auskennt…

liebe grüße
anit

Eine Einkommensteuererklärung betrifft immer genau ein ganzes Kalenderjahr.
Angegeben werden MÜSSEN ALLE Einkünfte und alle Lohnersatzleistungen wie hier das Krankengeld und das Arbeitslosengeld 1.
Alle einkommensteuerlich absetzbaren Ausgaben/Kosten können angegeben werden, wie z.B.

  • Krankheitskosten, krankheitsbedingte Fahrtkosten, Rehakosten unter außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG – hier wird die zumutbare Belastung abgezogen!

  • Im Behindertenausweis eingetragene oder sonst wie anerkannte Behinderungen - dafür gibt es pauschale Steuerfreibeträge, gegebenenfalls Fahrtkostenpauschalen

  • Bewerbungskosten bei Werbungskoten Arbeitnehmer (Anlage N))

  • im begrenzten Umfang bestimmte Versicherungsprämien wie z.B. Privathaftpflicht, KFZ-Haftpflicht, Berufshaftpflicht, private Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherungen, bestehende ältere Lebensversicherungen und Bausparverträge (die Einzahlungen)

Ergibt sich im Steuerjahr ein negatives Endergebnis (das zu versteuernde Einkommen) so kann man einen Steuervortrag oder Steuerrücktrag beantragen.
Das mindert die Einkommenssteuer der vergangenen bzw. zukünftigen Jahre.

Kosten (Werbungskosten und Sonderausgaben) müssen grundsätzlich nachgewiesen werden - hier z.B. die Bewerbungskosten.
Man könnte es mit angemessenen Pauschalbeträgen versuchen, z.B. 2 Euro bei Online- und 5 Euro bei Papierbewerbung.
Schuhe, Bekleidung usw. sind grundsätzlich nicht absetzbar.

Es gibt keinen „steuerfreien Satz“ sondern diverse Freibeträge, z.B. der Grundfreibetrag, Arbeitsnehmerpauschale, Sonderausgabenpauschale usw…

Wenn ich vergessen habe ein Frage zu beantworten, bitte noch einmal nachfragen!

Hallo,

ob es eine Steuererstattung gibt und wie hoch die ausfallen würde, kann ich von hier leider nicht beantworten.
Tipps, was man alles absetzen kann, findet man z.B. im Konz (Buch zur Steuererklärung), Kleidung für Bewerbungsgespräche gehört aber nicht dazu, da man diese auch privat tragen kann.

Viele Grüße

Paola

Hallo, bitte Steuererklärung abgebenm und die festgestellten Verluste entweder vortagen lassen oder mit früheren Steuererklärungen verrechnen!
Gruss Hermann