Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Wir haben vor 6 Jahren ein Haus überschrieben bekommen.
Meine Schwiegereltern haben Lebenslanges Wohnrecht.
Kann man irgend etwas Steuerlich geltend machen ( ausser die Handwerkerrechnungen).
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Wir haben vor 6 Jahren ein Haus überschrieben bekommen.
Meine Schwiegereltern haben Lebenslanges Wohnrecht.
Kann man irgend etwas Steuerlich geltend machen ( ausser die Handwerkerrechnungen).
hallo andreas,
ja, was und wozu willst du denn da was steuerlich geltend machen? wer ist „wir“? für eine antwort auf „irgendwas“ bedarf es schon deutlich mehr futter.
aber generell:
wenn die immobilie nicht eigengenutzt ist, sondern (teil)vermietet wird, kann man z.b. schuldzinsen aus dem finanzierungskredit (nicht nur für erwerb, sondern auch für erhaltung, umbau etc.) geltend machen.
ansonsten gilt für ein lebenslanges wohnrecht: das ist ein geldwerter vorteil, der vom rechteinhaber ordnungsgemäß zu versteuern ist, i.a. mittels der ortsüblichen miete je qm abzgl. möglicher abschläge (bei verwandten bis zu 25%, ohne daß das fa das moniert).
mehr fällt mir aufgrund der dünnen informationsbasis nicht ein.
saludos, borito
hallo borito,
vielen dank für deine antwort.
wir, das sind meine frau, 2 kinder (7 und 11 jahre) und ich.
das haus ist ein 2geschossiges haus mit ausgebautem dachboden.
das haus ist uns überschrieben worden, dafür haben meine
schwiegereltern im erdgeschoss lebenslanges wohnrecht per notar bekommen.
als kleiner steuerzahler suche ich möglichkeiten um bei der steuererklärung irgend etwas geltend zu machen.
da kam mir die idee, ob man nicht etwas beim haus machen kann ( ausser handwerksrechnungen ).
bin schon immer am googeln, aber dort steht nicht ganz soviel.
habe mir auch schon vor 2 jahren mal den kleinen konz gekauft. habe darin aber nicht´s gefunden.
deshalb suche ich über dieses portal hilfe
mfg
Hallo,
sorry, ich habe keine Ahnung.
Liebe Grüße
Beim Haus kann man nur bei Vermietung irgend etwas steuerlich geltend machen.
Ja ihr dürftet was geltend machen können aber dazu ist es notwendig die entsprechenden Passagen im Vertrag zu kennen.
Ich empfehle bei der Abrechnung was anzusetzen und dann lasst ihr euch vom Finanzamt beraten, falls Kosten nicht anerkannt werden.
Gruss Hermann
Hallo,
in dieser Konstellation nicht. Damals hätte man mittels Kaufvertrag noch Eigenheimzulage beantragen können, aber jetzt nicht mehr.
sorry!
hallo,
ganz ehrlich und offen: ich sehe da absolut keine möglichkeiten, außer handwerkerrechnungen irgendwas abzusetzen.
solange ihr keine einnahmen aus einem mietverhältnis habt, ist da nichts zu machen, da es sich dann nicht um eine fremdnutzung handelt (auch wenn die schwiegereltern darin wohnen). wo keine einnahmen angerechnet werden, können auch keine ausgaben angerechnet werden…
tut mir leid, aber selbst bei kreativer buchführung wüßte ich da keinen ansatz.
saludos, borito
Hallo,
tut mir leid, da kenne ich mich leider gar nicht aus
Hallo,
leider kann ich dir zum Thema Steuerrecht nicht weiterhelfen. Vielleicht gibt es hier aber jemanden, der Sachkundiger oder sogar Experte auf diesem Gebiet ist.
MfG
Michaela