welche der nachfolgenden Ausgaben kann ich bei vermieteter Wohnung direkt abschreiben?
Makler
Notar Kaufvertrag
Notar Teilungserklärung
Architektin ( für Pläne Teilungserklärung )
Kosten bei der STadt für die Abgeschlossenheitserklärung
Grundbuchvormerkung
Notarkosten für die Bankeintragung ( weíß leider nicht, wie das heißt, also dass die Bank vorrangig eingetragen ist )Grundbuchauflassung (?)
Grundbucheintragung
Bankgutachten ( 100,-€ )
Gerichtskasse Eigentumsvormerkung
Anschaffung unterstellt, sind alle von Dir genannten Kosten Anschaffungs(neben)kosten für das „Grundstück“ Wohnungseigentum, d. h. es entfallen anteilige Kosten auf den Grund und Boden und die Bausubstanz. Die Aufteilung ist vorzunehmen im Verhältnis der Verkehrwerte von Boden und Gebäude. Was danach auf die Wohnung (Bausubstanz) entfällt, ist als Bestandteil der Bemessungsgrundlage nach §7 Abs.4 EStG mit jährlich 2% abzuschreiben. Anders herum ausgedrückt: Nichts ist sofort abziehbar, der auf den Boden entfallende Anteil sogar überhaupt nicht.
Sollte zwar keine Anschaffung vorliegen, wird jedenfalls das Wirtschaftsgut in seinem rechtlichen Bestand derart verändert, dass diese Kosten m. E. im Ergebnis ebenfalls für die Schaffung (Herstellung analog?) eines WG´s aufgewendet werden.
Ciao!
Nemo
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der vorschreiber hat schon das wichtigste genannt.
nur eins noch:
Notarkosten für die Bankeintragung ( weíß leider nicht, wie
das heißt, also dass die Bank vorrangig eingetragen ist
Grundbucheintragung
Bankgutachten ( 100,-€ )
diese kosten sind 100% den finanzierungskosten zuzuordnen und somit voll im jahr der zahlung als werbungskosten bei V+V ansetzbar. also, so entschieden vom „begriff“ her. vielleicht ist die position „grundbucheintragung“ noch zu unterteilen in „eigentumsumtragung“ und „hypotheken/grundschuldeintragung“…
also genaugenommen wird der posten gedreiteilt:
finanzierungskosten --> sofort abziehbar
anschaff.kosten boden --> nicht abziehbar
anschaff.kosten gebäude --> abziehbar über ND als AfA
diese kosten sind 100% den finanzierungskosten zuzuordnen und
somit voll im jahr der zahlung als werbungskosten bei V+V
ansetzbar. also, so entschieden vom „begriff“ her. vielleicht
ist die position „grundbucheintragung“ noch zu unterteilen in
„eigentumsumtragung“ und „hypotheken/grundschuldeintragung“…
also genaugenommen wird der posten gedreiteilt:
finanzierungskosten --> sofort abziehbar
anschaff.kosten boden --> nicht abziehbar
( das hat der steuerberater mir vorab schon ausgerechnet
anhand der auskunft des finanzamtes… )
anschaff.kosten gebäude --> abziehbar über ND als AfA