Steuererklärung 06 verschlafen

Hallo!

Was passiert in Folgendem Falle:

  • Trantüte T hat noch keine Steuererklärung 2006 abgegeben. Die Jahre davor erledigte dies der Steuerberater der Eltern.

  • Eventuelle Mahnungen des Finanzamt F liefen ins Leere. T war noch bei einer alten Adresse gemeldet, ohne Nachsendeauftrag.

  • T war 2006 komplett festangestellt. Lohnsteuerkarte etc. Keinerlei freiberufliches. T zahlte also sicher schon Steuern.

Nun die Fragen:

  • kann / muss T noch eine steuererklärung für 2006 nachreichen?

  • muß er eine Strafe zahlen?

lg

rocco

Servus,

  • kann / muss T noch eine steuererklärung für 2006
    nachreichen?

Ja.

  • muß er eine Strafe zahlen?

Nein.

Schöne Grüße

MM

Hallo, T. kann sich hoffentlich noch erinnern, ob er in
den Vorjahren immer Geld zurückbekommen hat, Wenn ja,
dann dürfte es sich um eine Antragsveranlagung handeln
und auch für 2006 dürfte es Geld zurück geben.
M.E. sollte T. deshalb unbedingt eine Erklärung abgeben
evtl. durch Lohnsteuerhilfeerein. Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

es ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass es sich um eine Antragsveranlagung handelt, der Steuerpflichtige muss in diesem Fall weiter nichts prüfen. Einfach bloß ausfüllen, durchrechnen ob nicht eine Nachzahlung rauskommt (kanns geben) und dann wegschicken oder bleiben lassen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

  • kann / muss T noch eine steuererklärung für 2006
    nachreichen?

Ja.

  • muß er eine Strafe zahlen?

Nein.

Das ist nicht unbedingt so richtig. In letzter Zeit wird um Geld in die Staatskassen zu bringen, ein Verspätungszuschlag in Höhe von 1% von der Steuerlast im Steuerbescheid geltend gemacht.

Schöne Grüße

MM

  • muß er eine Strafe zahlen?

Nein.

Das ist nicht unbedingt so richtig. In letzter Zeit wird um
Geld in die Staatskassen zu bringen, ein Verspätungszuschlag
in Höhe von 1% von der Steuerlast im Steuerbescheid geltend
gemacht.

…es handelt sich hier offensichtlich um eine antragsveranlagung, bei der es keine verspätung geben kann, da man das freiwillig, auf eigenen antrag, macht.

ansonsten empfehle ich für genaueres google oder yahoo zum thema: verspätungszuschlag

gruß inder