Hallo!
Angenommen Person A war im Jahr 2009 für einen Monat arbeitslos und hat dem entsprechend Arbeitslosengeld erhalten. Muss Person A dann diesen einen Monat in der Steuererklärung angeben? Angenommen Person A hat dann Anfang des Jahres 2010 einen Leistungsnachweis von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, welcher einen gewissen Betrag als Leistungssaldo angibt. Würde dies für Person A bedeuten, dass maximal dieser Betrag von der Steuer zurück gezahlt werden könnte?
Hallo!
Angenommen Person A war im Jahr 2009 für einen Monat
arbeitslos und hat dem entsprechend Arbeitslosengeld erhalten.
Muss Person A dann diesen einen Monat in der Steuererklärung
angeben?
JA, das ist zwiend, wenn ALG I über410,–
Angenommen Person A hat dann Anfang des Jahres 2010
einen Leistungsnachweis von der Bundesagentur für Arbeit
erhalten, welcher einen gewissen Betrag als Leistungssaldo
angibt. Würde dies für Person A bedeuten, dass maximal dieser
Betrag von der Steuer zurück gezahlt werden könnte?
NEIN, das hat damit gar nichts zu tun, ggf. kommt auch eine Nachzahlung für A raus - also A an FA!
E.
Muss Person A dann diesen einen Monat in der Steuererklärung
angeben?
JA, das ist zwiend, wenn ALG I über410,–
Nur zur Klarstellung-angeben muss die Person das erhaltene Geld, auch wenn unter 410 €, aber wenn über 410 € ist sie verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben.
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Guten Tag,
Angenommen Person A hat dann Anfang des Jahres 2010
einen Leistungsnachweis von der Bundesagentur für Arbeit
erhalten, welcher einen gewissen Betrag als Leistungssaldo
angibt. Würde dies für Person A bedeuten, dass maximal dieser
Betrag von der Steuer zurück gezahlt werden könnte?
NEIN, das hat damit gar nichts zu tun, ggf. kommt auch eine
Nachzahlung für A raus - also A an FA!
E.
Das heisst Person A würde 0 Eur von der Steuer zurück erhalten und alle Werbungskosten etc würden quasi einfach verfallen!? Also 1 Monat keine Steuer zahlen wiegt mehr als 11 Monate volle Steuerabgaben!?
Person A dürfte sich aber dann kräftig vera*** vorkommen vom deutschen Staat
Das hat doch niemand geschrieben!
Auf der Leistungsbescheinigung der Arge steht doch nur der in der StE anzugebende Betrag, da hat mit der Erstattung erst mal nichts zu tun!!!
Vielleicht sollte sich jemand Hilfe suchen, wenn er selbst nicht mit der Erstellung der Erklärung klar kommt?
Person A dürfte sich aber dann kräftig vera*** vorkommen vom deutschen Staat
Nicht nötig, da Unwissenheit oder MIßverständnis vorliegt. Jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt und das erklären kann.