ich habe 2 Wohnsitze, Hauptwohnsitz in Frankfurt (wo ich eine Mietwohnung habe und wo ich mich fast jedes Wochenende aufhalte) und einen Nebenwohnsitz in Düsseldorf, wo ich arbeite und von Montag bis Freitag in einem gemieteten Appartment wohne.
Die Fahrten von FFM nach D und zurück lege ich meistens mit dem Zug zurück, manchmal per Mitfahrgelegenheit.
Meine Frage: muss ich jede einzelne Zugfahrkarte aufheben, da die Bahnfahrten nicht immer das gleiche kosten, oder gibt es auch für Bahnfahrten eine Pauschale?
Kann ich die Mieten der beiden Wohnungen geltend machen?
pauschalbeträge für zugfahrten gibt es nicht. entweder „real“ (also fahrt für fahrt mit belegen) abrechnen. oder die möglichkeit nutzen, je entfernungskilometer 0,30euro abzurechnen. dabei ist unerheblich, ob du tatsächlich mit dem kfz fährst oder nicht.
notwendig ist der nachweis, daß der mittelpunkt deines lebens in frankfurt liegt UND du aus beruflichen gründen in düsseldorf arbeitest.
ist das gegeben, dann steht einer absetzbarkeit der kosten (fahrten, miete etc.) ertsmal nichts entgegen.
achtung: doppelte haushaltsführung ist nicht unbegrenzt absetzbar, meines wissens nach gilt immer noch die grenze von 3 monaten. danach geht das fa davon aus, daß du dich für den einen oder anderen wohnsitz entscheidest.