Steuererklärung: 2 Wohnsitze

Hallo,

wie ist vorzugehen, wenn man 2 Wohnsitze, Hauptwohnsitz in x (dort ist eine Mietwohnung vorhanden, die man fast jedes Wochenende nutzt) und einen Nebenwohnsitz in y, wo man arbeitet und von Montag bis Freitag in einem gemieteten Appartment wohnt.
Die Fahrten von x nach y und zurück legt man meistens mit dem Zug zurück, manchmal per Mitfahrgelegenheit.
Meine Frage: muss man jede einzelne Zugfahrkarte aufheben, da die Bahnfahrten nicht immer das gleiche kosten, oder gibt es auch für Bahnfahrten eine Pauschale?
Kann man die Mieten der beiden Wohnungen geltend machen?

Ganz herzlichen Dank für eine hilfreiche Antwort!

Hallo,

wie ist vorzugehen, wenn man 2 Wohnsitze, Hauptwohnsitz in x
(dort ist eine Mietwohnung vorhanden, die man fast jedes
Wochenende nutzt) und einen Nebenwohnsitz in y, wo man
arbeitet und von Montag bis Freitag in einem gemieteten
Appartment wohnt.

Die Steuererklärung ist in dem Finanzamt abzugeben wo man sich überwiegend im Jahr aufhält. Da du jetzt von Mo - Fr an deinem Nebenwohnsitz wohnst sind das 5/7 des Jahres. Sprich: am Nebenwohnsitz-Finanzamt ist die Erklärung abzugeben (außer du weißt dass es eh nur befristet ist oder so, dann kann das „Hauptsitz-Finanzamt“ da auch mal ne Ausnahme machen).

Die Fahrten von x nach y und zurück legt man meistens mit dem
Zug zurück, manchmal per Mitfahrgelegenheit.
Meine Frage: muss man jede einzelne Zugfahrkarte aufheben, da
die Bahnfahrten nicht immer das gleiche kosten, oder gibt es
auch für Bahnfahrten eine Pauschale?

Werbungskosten (Wk) sind immer nachzuweisen. Denn woher soll das FA wissen ob du tatsächlich immer mit dem Zug gefahren bist? Und wenn du wöchentlich fährst macht das zwar um die 40 Fahrkarten (meist kauft man ja eh für Hin- und Rückfahrt) dann dürfte das auch kein Problem sein. Du willst ja was, nicht das FA :smile:

Kann man die Mieten der beiden Wohnungen geltend machen?

Nein. Aufwendungen welche beruflich bedingt sind können als Wk geltend gemacht werden. Die Hauptwohnung ist aber nicht beruflich bedingt, somit nur die Miete der Nebenwohnung.

Ganz herzlichen Dank für eine hilfreiche Antwort!

bitte

Hallo,

wie ist vorzugehen, wenn man 2 Wohnsitze, Hauptwohnsitz in x (dort ist eine Mietwohnung vorhanden, die man fast jedes Wochenende nutzt) und einen Nebenwohnsitz in y, wo man arbeitet und von Montag bis Freitag in einem gemieteten Appartment wohnt.

Erfahrungsgemäß kräht da kein Hahn nach, wenn die einfach beim FA des 1. bzw. Hauptwohnsitzes eingereicht wird. Ansonsten müsste man das notfalls taggenau ausrechnen.
Dabei kann/muss nicht so einfach nach dem Schema 5/7 vorgegangen werden. Die Frage ist, wann von der "Haupt"wohnung zur Arbeit gefahren wird und wann wieder zu der zurück. Eine Möglichkeit wäre ja, dass man montags früh losfährt und freitags auch wieder dort ankommt. Dann wären das 3 Tage (Di, Mi und Do) am Zweitwohnsitz. Bei 40 Wochen sind das 120 Tage. Auf der anderen Seite dann 50 Wochenenden am Hauptwohnsitz plus Pi mal Daumen mindestens 40 Tage Urlaub und Feiertage. Die Tage, die nicht ausschließlich einer Wohnung zugerechnet werden können (also hier etwa die Montage und Freitage), werden der Wohnung zugerechnet, die überwiegend genutzt wird. Es ergibt sich also erheblicher Spielraum. Bei Verheirateten ist das wiederum nicht notwendig, da zählt der Wohnort des Ehegatten (wenn nicht getrennt lebend).

Die Fahrten von x nach y und zurück legt man meistens mit dem Zug zurück, manchmal per Mitfahrgelegenheit.
Meine Frage: muss man jede einzelne Zugfahrkarte aufheben, da die Bahnfahrten nicht immer das gleiche kosten, oder gibt es auch für Bahnfahrten eine Pauschale?

Wenn man mehr als die Entfernungspasuchale geltend machen will, wird man die aufheben und einreichen müssen.

Kann man die Mieten der beiden Wohnungen geltend machen?

Nö, nur die für die beruflich veranlasste Zweitwohnung.

Grüße

Hallo,

Erfahrungsgemäß kräht da kein Hahn nach

oh doch. Die erste Frage eines Mitarbeiters: Bin ich zuständig?

wenn die einfach beim FA des 1. bzw. Hauptwohnsitzes eingereicht wird.

dann würde der Mitarbeiter die Erklärung an das andere Amt weiterleiten, wenn er nicht zuständig ist.
Eigentlich sollte es egal sein wo man seine Erklärung abgibt. Da die Steuergesetze bundeseinheitlich sind kann man nicht mal sagen „in einem anderen Bundesland bekomme ich mehr zurück“ oder so. Und wichtig ist: was man zurück erhält. Und wenn man die Erklärung mit der Post schickt ist es (ich gehe von der Deutschen Post aus) auch gleich wohin man sie in Deutschland schickt da die Preise auch gleich sind.

Ansonsten müsste man das notfalls taggenau ausrechnen.

wenn mir jemand so käme würde ich zur Not auch noch stundenweise ausrechnen :smile:

Dabei kann/muss nicht so einfach nach dem Schema 5/7
vorgegangen werden. Die Frage ist, wann von der "Haupt"wohnung
zur Arbeit gefahren wird und wann wieder zu der zurück. Eine
Möglichkeit wäre ja, dass man montags früh losfährt und
freitags auch wieder dort ankommt. Dann wären das 3 Tage (Di,
Mi und Do) am Zweitwohnsitz.

Wenn also nach deiner Aussage maßgebend ist wann von der Hauptwohnung weggefahren wird dann könnte man zb sagen: Montag, 5 Uhr, heim gekommen: Freitag 18 Uhr. Da er somit den größten Teil des Montags und des Freitags nicht an der Hauptwohnung ist kann man auch nicht pauschal sagen: 3 Tage am Zweitwohnsitz.

Dann wären also von den wöchentlichen 168 Stunden (ohne Urlaub etc.) derjenige nur 59 Stunden an seiner Hauptwohnung. Schon da kann man erkennen dass dass weniger als 50 % sind. Und krank und Urlaub haben eh die wenigsten wenn man bei den Fahrtkosten reinschaut. Da wird dies ja explizit nachgefragt und fast nie ausgefüllt (Fazit: kein Urlaub / krank) :smile:

Bei 40 Wochen sind das 120 Tage.
Auf der anderen Seite dann 50 Wochenenden am Hauptwohnsitz
plus Pi mal Daumen mindestens 40 Tage Urlaub und Feiertage.
Die Tage, die nicht ausschließlich einer Wohnung zugerechnet
werden können (also hier etwa die Montage und Freitage),
werden der Wohnung zugerechnet, die überwiegend genutzt wird.

Das kommt ja zb wiederum darauf an ob er vor und nach der Arbeitswoche noch an seine Zweitwohnung fährt. Dann würde der Mo und Fr definitiv zur „Zeit der Zweitwohnung“ gelten.
Aber lass uns mal genauer rechnen …
Das Jahr hat 365 Tage. Davon 104 Tage „Wochenende“. Macht (erstmal) 261 reine Arbeitstage. Jetzt noch 28 Tage Urlaub weg (wer 30 Tage oder mehr - schön, aber es gibt auch welche die nur 26 Tage haben …). Da kommen wir auf 233 Arbeitstage. (Wenn ich mich nicht verzählt habe) 12 Feiertage fallen noch auf ein Wochentag (dieses Jahr). Somit komme ich auf 221 reine Arbeitstage (ich hoffe, niemand ist 230 Tage auf Arbeit gefahren …). Natürlich nur wenn derjenige auch über einen Feiertag in der Woche (zb Mittwoch) an seiner Hauptwohnung war. Wenn er jedoch nicht heimgefahren ist (was anzunehmen ist) dann kann man so einen Feiertag nicht der Hauptwohnung zurechnen.
Also kann man von 221 Tagen (Urlaub bereits berücksichtigt) ausgehen. Macht 60,5 % vom gesamten Jahr. Natürlich könnte man hier wieder auf die Stunden umrechnen um den wichtigen Montag und Freitag korrekt einzubeziehen, aber das erspare ich mir jetzt. Aber einfach von „3/4“ kann man wiederum auch nicht ausgehen :smile:

Es ergibt sich also erheblicher Spielraum.

Spielraum? höchstens mehr zu beachten als du denkst :smile:, ungenaue Taschenrechner und ein Arbeitsaufwand der sich eigentlich nicht lohnt.

Bei Verheirateten
ist das wiederum nicht notwendig, da zählt der Wohnort des
Ehegatten (wenn nicht getrennt lebend).

korrekt, aber hätte er es wissen wollen hätte er es bestimmt geschrieben; man kann ja nicht alles wissen.

LG

Beachten sollte derjenige auch: es geht nicht um den Zeitraum für den er die Steuererklärung macht sondern der „Ist“-Zustand. Hat er (jetzt) die Zweitwohnung aufgegeben, wohnt wo anders etc. dann ist eben das FA zuständig wo er jetzt wohnt.
Und kein vernünftiger Mitarbeiter würde sagen „ich gebe ab“ wenn er weiß dass die Arbeit eh bald wieder gewechselt wird oder so. Das muss man ihm aber natürlich sagen.

LG

Hallo,

Erfahrungsgemäß kräht da kein Hahn nach

oh doch. Die erste Frage eines Mitarbeiters: Bin ich zuständig?

Also der Finanzbeamte bekommt die Steuererklärung, Hauptwohnsitz in seinem Bereich. Glaubst Du tatsächlich die fangend ann immer erst an zu rechnen, ob sie zuständig sind.

wenn die einfach beim FA des 1. bzw. Hauptwohnsitzes eingereicht wird.

dann würde der Mitarbeiter die Erklärung an das andere Amt weiterleiten, wenn er nicht zuständig ist.

Wenn er das macht, dann in der Tat erst nach der Prüfung/Berechnung.

Eigentlich sollte es egal sein wo man seine Erklärung abgibt. Da die Steuergesetze bundeseinheitlich sind kann man nicht mal sagen „in einem anderen Bundesland bekomme ich mehr zurück“

Das würde ich für Arbeitnehmer unterschreiben. Bei Unternehmern sieht die Praxis (abweichend von der Theorie) anders aus.

Und wichtig ist: was man zurück erhält.

Nö, wichtig ist, wieviel man insgesamt bezahlen muss. Idealerweise habe ich schon das ganze Jahr nicht zuviel bezahlt, was ich nun Monate später zurückerhalte. Davon abweichend nehmen das freilich Viele psychologisch anders wahr.

Ansonsten müsste man das notfalls taggenau ausrechnen.

wenn mir jemand so käme würde ich zur Not auch noch stundenweise ausrechnen :smile:

Nö tageweise. Dabei gilt nicht unbedingt, was der Einzelne denkt, sondern wie es in Gesetzen/Richtlinien steht oder notfalls ein Gericht bestimmt hat.

Wenn also nach deiner Aussage maßgebend ist wann von der Hauptwohnung weggefahren wird dann könnte man zb sagen:
Montag, 5 Uhr, heim gekommen: Freitag 18 Uhr. Da er somit den größten Teil des Montags und des Freitags nicht an der Hauptwohnung ist kann man auch nicht pauschal sagen: 3 Tage am Zweitwohnsitz.

Habe ich vielleicht interpretationsfähig formuliert. Die Tage, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden der "Haupt"wohnung zugerechnet.

Dann wären also von den wöchentlichen 168 Stunden (ohne Urlaub etc.) derjenige nur 59 Stunden an seiner Hauptwohnung.

Stunden sind irrelevant. Es recht geht es nicht um die physische Anwesenheit in der Wohnung. Es geht um ganze Tage. Bei Tagen, die nicht vollständig einer Wohnung zugerechnet werden können, na ich wiederhole mich.

Schon da kann man erkennen dass dass weniger als 50 % sind. Und krank und Urlaub haben eh die wenigsten wenn man bei den Fahrtkosten reinschaut.

??

Da wird dies ja explizit nachgefragt und fast nie ausgefüllt (Fazit: kein Urlaub / krank) :smile:

Was wird explizit nachgefragt? Es werden problemslos 220 Arbeitstage akzeptiert. Bei Familienheimfahrten ergibt sich sicher spätestens bei 53 ein Problem. 40- 42 werden wohl problemlos akzeptiert und kein Beamter macht sich die Mühe da nachzuhaken, wenn nicht gerade für jede Woche 1.500 km angegeben werden.

Das kommt ja zb wiederum darauf an ob er vor und nach der Arbeitswoche noch an seine Zweitwohnung fährt.

Nö, wenn er Montag früh um 1 von der Hauptwohnung losfährt, ist es Bockwurst, ob er direkt zur Arbeit oder erst noch zur Zweitwohnung fährt. Es ist ein Tag der nicht eindeutig zugeordnet werden kann, was dazu führt, dass…

Dann würde der Mo und Fr definitiv zur „Zeit der Zweitwohnung“ gelten.

Hast Du einen Beleg für diese Darstellung oder ist es ein Bauchgefühl?

Aber lass uns mal genauer rechnen …
Das Jahr hat 365 Tage. Davon 104 Tage „Wochenende“. Macht (erstmal) 261 reine Arbeitstage. Jetzt noch 28 Tage Urlaub weg
(wer 30 Tage oder mehr - schön, aber es gibt auch welche die
nur 26 Tage haben …). Da kommen wir auf 233 Arbeitstage.
(Wenn ich mich nicht verzählt habe) 12 Feiertage fallen noch
auf ein Wochentag (dieses Jahr). Somit komme ich auf 221 reine Arbeitstage (ich hoffe, niemand ist 230 Tage auf Arbeit gefahren …). Natürlich nur wenn derjenige auch über einen Feiertag in der Woche (zb Mittwoch) an seiner Hauptwohnung war. Wenn er jedoch nicht heimgefahren ist (was anzunehmen ist) dann kann man so einen Feiertag nicht der Hauptwohnung zurechnen.

Annehmen kann man tatsächlich viel. Deswegen sprach ich auch von Spielraum. Ebensogut könnte man auch Brückentage annehmen, die genutzt werden und schon sieht Deine Rechnung wieder anders aus.

Also kann man von 221 Tagen (Urlaub bereits berücksichtigt) ausgehen. Macht 60,5 % vom gesamten Jahr. Natürlich könnte man hier wieder auf die Stunden umrechnen um den wichtigen Montag und Freitag korrekt einzubeziehen, aber das erspare ich mir jetzt.

Das kannst Du auch getrost sparen, da es nicht relevant ist.

Aber einfach von „3/4“ kann man wiederum auch nicht ausgehen :smile:

Nö, ich habe nur dargestellt wie es aussehen kann, wobei es mir insbesondere darum ging, dass 5/7 nicht die einzige Lösung sein muss, zudem dies nicht für jede Woche zutreffen muss.

Es ergibt sich also erheblicher Spielraum.

Spielraum? höchstens mehr zu beachten als du denkst :smile:, ungenaue Taschenrechner

Oder falsche Annahme, die dann zu falschen Ergebnissen führen.

und ein Arbeitsaufwand der sich eigentlich nicht lohnt.

Also meinst Du, dass erst gar kein Finanzbeamter sich die Mühe macht das auszurechnen? Müsste er aber, wenn er seine Zuständigkeit in Zweifel zieht. Damit wären wir wieder bei der These, dass da im grunde niemand nach kräht.

Bei Verheirateten
ist das wiederum nicht notwendig, da zählt der Wohnort des
Ehegatten (wenn nicht getrennt lebend).

korrekt, aber hätte er es wissen wollen hätte er es bestimmt geschrieben; man kann ja nicht alles wissen.

Naja, die Problematik in diesem Forum ist, dass hier keine Steurrechtsprofessoren Prüfungsfragen stellen, die dann auch alle relevanten Angaben enthalten. Er hat ja eben auch nicht geschrieben, wie/wann er montags und freitags fährt und ob er dazwischen fährt.
Mein Ziel bestand lediglich darin, dass diese 5/7 Rechnung so pauschal nicht richtig sein muss.

Grüße

Hallo,

Erfahrungsgemäß kräht da kein Hahn nach

oh doch. Die erste Frage eines Mitarbeiters: Bin ich zuständig?

Also der Finanzbeamte bekommt die Steuererklärung,
Hauptwohnsitz in seinem Bereich. Glaubst Du tatsächlich die
fangend ann immer erst an zu rechnen, ob sie zuständig sind.

nein, nicht rechnen. Lesen.
§87 BuchO (1): Erfährt ein Finanzamt von Umständen, welche die Zuständigkeit eines anderen Finanzamts begründen können, so hat es zu ermitteln (Muster 7), ob und unter welcher Steuernummer das andere Finanzamt die Besteuerung übernehmen wird.
Sprich: sieht der Bearbeiter in der StErklärung dass zb ein Doppelter Haushalt vorliegt muss er prüfen. Es sei denn der Arbeitnehmer hat (bei Abgabe) diese DHF nicht mehr oder es ist erkennbar (zb durch befristeten Arbeitsvertrag oder Mitteilung des Steuerpflichtigen) dass die DHF nicht mehr lange andauern wird. Dann wäre es Blödsinn für ein Jahr alles an ein anderes Finanzamt abzugeben und im Folgejahr käme alles wieder zurück …

wenn die einfach beim FA des 1. bzw. Hauptwohnsitzes eingereicht wird.

dann würde der Mitarbeiter die Erklärung an das andere Amt weiterleiten, wenn er nicht zuständig ist.

Wenn er das macht, dann in der Tat erst nach der
Prüfung/Berechnung.

Nach welcher Prüfung?

Eigentlich sollte es egal sein wo man seine Erklärung abgibt. Da die Steuergesetze bundeseinheitlich sind kann man nicht mal sagen „in einem anderen Bundesland bekomme ich mehr zurück“

Das würde ich für Arbeitnehmer unterschreiben. Bei
Unternehmern sieht die Praxis (abweichend von der Theorie)
anders aus.

wir haben hier aber keinen Unternehmer …

Und wichtig ist: was man zurück erhält.

Nö, wichtig ist, wieviel man insgesamt bezahlen muss.
Idealerweise habe ich schon das ganze Jahr nicht zuviel
bezahlt, was ich nun Monate später zurückerhalte. Davon
abweichend nehmen das freilich Viele psychologisch anders
wahr.

Stimmt. Das ist wichtig. Ändert aber nix an meiner Aussage. Habe ich vorher zuviel gezahlt erhalte ich was zurück (was ich ja gern möchte) oder ich muss eben nachzahlen. Sprich: du gehst von der ersten Zeile aus („Festgesetzt werden:“) ich gehe von der letzten Zeile aus („erstattet werden“ / „Nachzuzahlen sind“) was also letztendlich nix ändert.

Ansonsten müsste man das notfalls taggenau ausrechnen.

wenn mir jemand so käme würde ich zur Not auch noch stundenweise ausrechnen :smile:

Nö tageweise. Dabei gilt nicht unbedingt, was der Einzelne
denkt, sondern wie es in Gesetzen/Richtlinien steht oder
notfalls ein Gericht bestimmt hat.

Wo steht etwas von „tageweise“? Kannst du das belegen?

Schon da kann man erkennen dass dass weniger als 50 % sind. Und krank und Urlaub haben eh die wenigsten wenn man bei den Fahrtkosten reinschaut.

??

das soll eine Anspielung sein auf die fehlerhaft ausgefüllten „Fahrtkosten“. Da steht die Frage nach Urlaubs- und Krank-Tagen. Da steht aber in den meisten Fällen nix drin. Sprich: die Arbeitnehmer sind weder krank noch haben Urlaub :smile:

siehe auch

Da wird dies ja explizit nachgefragt und fast nie ausgefüllt (Fazit: kein Urlaub / krank) :smile:

Was wird explizit nachgefragt? Es werden problemslos 220
Arbeitstage akzeptiert. Bei Familienheimfahrten ergibt sich
sicher spätestens bei 53 ein Problem. 40- 42 werden wohl
problemlos akzeptiert und kein Beamter macht sich die Mühe da
nachzuhaken, wenn nicht gerade für jede Woche 1.500 km
angegeben werden.

Richtig - bei einer 5-Tage-Woche inkl. Urlaub geht man im Regelfall von 46 Arbeitswochen aus. Wenn ich aber sehen würde dass der Arbeitnehmer länger krank / arbeitslos war dann zweifel ich schon …

Hast Du einen Beleg für diese Darstellung oder ist es ein
Bauchgefühl?

Hast du einen Beleg? Ich wüsste nicht wo steht „tageweise“ und „der Mo und Fr gehören nicht zur Zweitwohnung“.

und ein Arbeitsaufwand der sich eigentlich nicht lohnt.

Also meinst Du, dass erst gar kein Finanzbeamter sich die Mühe
macht das auszurechnen? Müsste er aber, wenn er seine
Zuständigkeit in Zweifel zieht. Damit wären wir wieder bei der
These, dass da im grunde niemand nach kräht.

Ich meine den Arbeitnehmer. Bei mir hat auch einer gewollt im FA X veranlagt zu werden und hat nun hin und her gerechnet dass es ja stimmig wird dass er bei seinem Hauptwohnsitz-FA veranlagt wird. Kam nicht durch. Wir konnten nachweisen dass er doch häufiger am Zweitwohnsitz ist. Somit kam er zu uns. Aber das hätte er sich auch sparen können denn die Steuer wird (mal abgesehen von Kirchensteuer) im selben Bundesland genauso berechnet, er hat genauso Recht Einspruch einzulegen … Also nichts, was er in unserem Finanzamt nicht hätte bekommen können. Also war es umsonst für ihn sich stundenlang (?) hinzusetzen um dies zu beweisen.

Naja, die Problematik in diesem Forum ist, dass hier keine
Steurrechtsprofessoren Prüfungsfragen stellen, die dann auch
alle relevanten Angaben enthalten. Er hat ja eben auch nicht
geschrieben, wie/wann er montags und freitags fährt und ob er
dazwischen fährt.

Das wäre ja - nach deiner Meinung - nicht relevant :smile:

Mein Ziel bestand lediglich darin, dass diese 5/7 Rechnung so
pauschal nicht richtig sein muss.

ebensowenig wie „3/4“ :smile:. Aber bei Pauschal-Angaben kann man nur Pauschal-Antworten geben. Und somit war meine Antwort nicht so verkehrt :smile:

LG