Hallo,
Erfahrungsgemäß kräht da kein Hahn nach
oh doch. Die erste Frage eines Mitarbeiters: Bin ich zuständig?
Also der Finanzbeamte bekommt die Steuererklärung, Hauptwohnsitz in seinem Bereich. Glaubst Du tatsächlich die fangend ann immer erst an zu rechnen, ob sie zuständig sind.
wenn die einfach beim FA des 1. bzw. Hauptwohnsitzes eingereicht wird.
dann würde der Mitarbeiter die Erklärung an das andere Amt weiterleiten, wenn er nicht zuständig ist.
Wenn er das macht, dann in der Tat erst nach der Prüfung/Berechnung.
Eigentlich sollte es egal sein wo man seine Erklärung abgibt. Da die Steuergesetze bundeseinheitlich sind kann man nicht mal sagen „in einem anderen Bundesland bekomme ich mehr zurück“
Das würde ich für Arbeitnehmer unterschreiben. Bei Unternehmern sieht die Praxis (abweichend von der Theorie) anders aus.
Und wichtig ist: was man zurück erhält.
Nö, wichtig ist, wieviel man insgesamt bezahlen muss. Idealerweise habe ich schon das ganze Jahr nicht zuviel bezahlt, was ich nun Monate später zurückerhalte. Davon abweichend nehmen das freilich Viele psychologisch anders wahr.
Ansonsten müsste man das notfalls taggenau ausrechnen.
wenn mir jemand so käme würde ich zur Not auch noch stundenweise ausrechnen 
Nö tageweise. Dabei gilt nicht unbedingt, was der Einzelne denkt, sondern wie es in Gesetzen/Richtlinien steht oder notfalls ein Gericht bestimmt hat.
Wenn also nach deiner Aussage maßgebend ist wann von der Hauptwohnung weggefahren wird dann könnte man zb sagen:
Montag, 5 Uhr, heim gekommen: Freitag 18 Uhr. Da er somit den größten Teil des Montags und des Freitags nicht an der Hauptwohnung ist kann man auch nicht pauschal sagen: 3 Tage am Zweitwohnsitz.
Habe ich vielleicht interpretationsfähig formuliert. Die Tage, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden der "Haupt"wohnung zugerechnet.
Dann wären also von den wöchentlichen 168 Stunden (ohne Urlaub etc.) derjenige nur 59 Stunden an seiner Hauptwohnung.
Stunden sind irrelevant. Es recht geht es nicht um die physische Anwesenheit in der Wohnung. Es geht um ganze Tage. Bei Tagen, die nicht vollständig einer Wohnung zugerechnet werden können, na ich wiederhole mich.
Schon da kann man erkennen dass dass weniger als 50 % sind. Und krank und Urlaub haben eh die wenigsten wenn man bei den Fahrtkosten reinschaut.
??
Da wird dies ja explizit nachgefragt und fast nie ausgefüllt (Fazit: kein Urlaub / krank) 
Was wird explizit nachgefragt? Es werden problemslos 220 Arbeitstage akzeptiert. Bei Familienheimfahrten ergibt sich sicher spätestens bei 53 ein Problem. 40- 42 werden wohl problemlos akzeptiert und kein Beamter macht sich die Mühe da nachzuhaken, wenn nicht gerade für jede Woche 1.500 km angegeben werden.
Das kommt ja zb wiederum darauf an ob er vor und nach der Arbeitswoche noch an seine Zweitwohnung fährt.
Nö, wenn er Montag früh um 1 von der Hauptwohnung losfährt, ist es Bockwurst, ob er direkt zur Arbeit oder erst noch zur Zweitwohnung fährt. Es ist ein Tag der nicht eindeutig zugeordnet werden kann, was dazu führt, dass…
Dann würde der Mo und Fr definitiv zur „Zeit der Zweitwohnung“ gelten.
Hast Du einen Beleg für diese Darstellung oder ist es ein Bauchgefühl?
Aber lass uns mal genauer rechnen …
Das Jahr hat 365 Tage. Davon 104 Tage „Wochenende“. Macht (erstmal) 261 reine Arbeitstage. Jetzt noch 28 Tage Urlaub weg
(wer 30 Tage oder mehr - schön, aber es gibt auch welche die
nur 26 Tage haben …). Da kommen wir auf 233 Arbeitstage.
(Wenn ich mich nicht verzählt habe) 12 Feiertage fallen noch
auf ein Wochentag (dieses Jahr). Somit komme ich auf 221 reine Arbeitstage (ich hoffe, niemand ist 230 Tage auf Arbeit gefahren …). Natürlich nur wenn derjenige auch über einen Feiertag in der Woche (zb Mittwoch) an seiner Hauptwohnung war. Wenn er jedoch nicht heimgefahren ist (was anzunehmen ist) dann kann man so einen Feiertag nicht der Hauptwohnung zurechnen.
Annehmen kann man tatsächlich viel. Deswegen sprach ich auch von Spielraum. Ebensogut könnte man auch Brückentage annehmen, die genutzt werden und schon sieht Deine Rechnung wieder anders aus.
Also kann man von 221 Tagen (Urlaub bereits berücksichtigt) ausgehen. Macht 60,5 % vom gesamten Jahr. Natürlich könnte man hier wieder auf die Stunden umrechnen um den wichtigen Montag und Freitag korrekt einzubeziehen, aber das erspare ich mir jetzt.
Das kannst Du auch getrost sparen, da es nicht relevant ist.
Aber einfach von „3/4“ kann man wiederum auch nicht ausgehen 
Nö, ich habe nur dargestellt wie es aussehen kann, wobei es mir insbesondere darum ging, dass 5/7 nicht die einzige Lösung sein muss, zudem dies nicht für jede Woche zutreffen muss.
Es ergibt sich also erheblicher Spielraum.
Spielraum? höchstens mehr zu beachten als du denkst
, ungenaue Taschenrechner
Oder falsche Annahme, die dann zu falschen Ergebnissen führen.
und ein Arbeitsaufwand der sich eigentlich nicht lohnt.
Also meinst Du, dass erst gar kein Finanzbeamter sich die Mühe macht das auszurechnen? Müsste er aber, wenn er seine Zuständigkeit in Zweifel zieht. Damit wären wir wieder bei der These, dass da im grunde niemand nach kräht.
Bei Verheirateten
ist das wiederum nicht notwendig, da zählt der Wohnort des
Ehegatten (wenn nicht getrennt lebend).
korrekt, aber hätte er es wissen wollen hätte er es bestimmt geschrieben; man kann ja nicht alles wissen.
Naja, die Problematik in diesem Forum ist, dass hier keine Steurrechtsprofessoren Prüfungsfragen stellen, die dann auch alle relevanten Angaben enthalten. Er hat ja eben auch nicht geschrieben, wie/wann er montags und freitags fährt und ob er dazwischen fährt.
Mein Ziel bestand lediglich darin, dass diese 5/7 Rechnung so pauschal nicht richtig sein muss.
Grüße