Jemand möchte seine Steuererklärung 2002 freiwillig abgeben, da es zu einer Erstattung kommt.
Frist ist ja eigentlich abgelaufen, oder?
Aber wie ist es, wenn z.B. Zinseneinkünfte i.H.v. 2.000,00 € erzielt wurden. Dann kann man doch jederzeit die Steuererklärung abgeben, bzw. man ist sogar verpflichtet dazu, auch wenn es zu einer Erstattung (durch die bereits gezahlte Zinsabschlagsteuer) kommt, oder?
Oder ist es für die Steuererklärung zu spät, da Zinsabschlagsteuer gezahlt wurde?
Ja, das sollte gehen. Da er Einkünfte von mehr als 410 Euro neben dem Arbeitslohn erzielt hat ist er kein Antragsveranlager sondern Pflichtveranlager, die Festsetzungsfrist ist noch nicht abgelaufen also: abgeben!
Aber wie ist es, wenn z.B. Zinseneinkünfte i.H.v. 2.000,00 €
erzielt wurden. Dann kann man doch jederzeit die
Steuererklärung abgeben, bzw. man ist sogar verpflichtet dazu,
auch wenn es zu einer Erstattung (durch die bereits gezahlte
Zinsabschlagsteuer) kommt, oder?
Oder ist es für die Steuererklärung zu spät, da
Zinsabschlagsteuer gezahlt wurde?
Als Ledige wäre man dann zur Abgabe verpflichtet. - So wurde es ja auch schon vom Schweden beantwortet.
Für die Folgejahre besteht (bei ähnlichen Erträgen) die gleiche Verpflichtung.
Also die Steuererklärungen für diese Jahre auch gleich abgeben(!) ehe das FA sie massiv einfordert.