hallo max,
Ich wünsche einen schönen guten Tag!
Ich habe ein paar Fragen zu einem auf den ersten Blick
vielleicht schwierigen (?) Fall.
Angenommen, jemand hat letztes Jahr zwei Steuerkarten gehabt,
- und 6. Klasse, die im Folgenden genauer aufgelistet werden.
Auf Lohnsteuerkarte 1 liefen Jobs vom
1.1. - 31.5. 3987,69€ (alle Beträge in brutto)
1.6. - 30.10. 2880,–€
1.10.- 31.12. 1760,55€
Lohnsteuerkarte 6:
1.3. - 31.5. 645,22€
1.11 - 30.11. 261,14€
Bis jetzt ist es ein Gesamtbetrag von 9583,-€ brutto
Zusätzlich hat sie für einen Radiosender einmalig ein
Manuskript geschrieben, wofür sie einen Betrag von 980,-€
erhalten hat.
Jetzt zu den Fragen.
Wie oben zu erkennen ist, gibt es eine Überschneidung im
Oktober mit der Lohnsteuerkarte 1, da der Arbeitgeber falsch
abgerechnet hat.
Wie kann sie das in die Steuer eintragen? bzw. was kann sie
tun ohne dass sie Ärger bekommt?
wenn der arbeitgeber das falsch in die lohnsteuerkarte einträgt, dann kannst du wohl nichts dafür. theoretisch hätte der arbeitgeber für oktober auch nach lohnsteuerklasse 6 abrechnen müssen.
Wie trägt man den Betrag des Manuskriptes in die
Steuererklärung ein und was hat das für eine Auswirkung auf
den Gesamtbetrag, Freibetrag und die Steuerrückzahlung?
Ah, bevor ich es vergesse, sie hatte zu diesem Zeitpunkt noch
keinen Gewerbeschein. Ist das schlimm?
wenn du nebenberuflich etwas dazu verdienst, solltest du dich vorher beim gewerbeamt erkundigen, ob es anmeldepflichtig ist. es ist egal, ob es aus steuerlicher sich einkünfte aus gewerbebetrieb oder aus selbständiger tätigkeit sind. sollte es anmeldepflichtig gewesen sein, dann könnte es ggf. bußgeld geben. ich glaube aber nicht, dass eine schriftstellerische tätigkeit anmeldepflichtig beim gewerbeamt ist.
da die schriftstellerische tätigkeit ja nebenberuflich ist, kannst du auch eine betriebsausgaben-pauschale von 25% des betrages, höchstens 613,- € abziehen. also: 980,- € x 25% = 245,- / 980,- € - 245,- € = 735,- € in der steuererklärnung, anlage gse, rückseite einzutragen. solltest du aber höhere betriebsausgaben haben, solltest du natürlich diese in einer kleinen gewinnermittlung erklären. die einnahmen- und ausgabenbelege brauchst du natürlich nicht mit einreichen.
der momentane grundfreibetrag, nach abzug von werbungskosten, versicherungen und sonstigen sonderausgaben beläuft sich auf 7.426,- €. sollte dein zu versteuerndes einkommen darunter liegen, dann gibt es keine festzusetzende steuer.
Ich würde mich sehr freuen, wenn vielleicht jemand einen Rat
hätte.
Vielen Dank im Voraus
und schöne Grüße
Max
gruß
monia