Steuererklärung 2004

Ich wünsche einen schönen guten Tag!

Ich habe ein paar Fragen zu einem auf den ersten Blick vielleicht schwierigen (?) Fall.
Angenommen, jemand hat letztes Jahr zwei Steuerkarten gehabt, 1. und 6. Klasse, die im Folgenden genauer aufgelistet werden.
Auf Lohnsteuerkarte 1 liefen Jobs vom
1.1. - 31.5. 3987,69€ (alle Beträge in brutto)
1.6. - 30.10. 2880,–€
1.10.- 31.12. 1760,55€

Lohnsteuerkarte 6:
1.3. - 31.5. 645,22€
1.11 - 30.11. 261,14€

Bis jetzt ist es ein Gesamtbetrag von 9583,-€ brutto
Zusätzlich hat sie für einen Radiosender einmalig ein Manuskript geschrieben, wofür sie einen Betrag von 980,-€ erhalten hat.

Jetzt zu den Fragen.
Wie oben zu erkennen ist, gibt es eine Überschneidung im Oktober mit der Lohnsteuerkarte 1, da der Arbeitgeber falsch abgerechnet hat.
Wie kann sie das in die Steuer eintragen? bzw. was kann sie tun ohne dass sie Ärger bekommt?
Wie trägt man den Betrag des Manuskriptes in die Steuererklärung ein und was hat das für eine Auswirkung auf den Gesamtbetrag, Freibetrag und die Steuerrückzahlung?
Ah, bevor ich es vergesse, sie hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Gewerbeschein. Ist das schlimm?

Ich würde mich sehr freuen, wenn vielleicht jemand einen Rat hätte.
Vielen Dank im Voraus
und schöne Grüße
Max

Wie kann sie das in die Steuer eintragen? bzw. was kann sie
tun ohne dass sie Ärger bekommt?
Wie trägt man den Betrag des Manuskriptes in die
Steuererklärung ein und was hat das für eine Auswirkung auf
den Gesamtbetrag, Freibetrag und die Steuerrückzahlung?

hi,

die beiden steuerkarten sind auf die anlage N einzugeben/einzuschreiben. hier interessieren das gesamtbrutto von der I und dass der VI. dazu jeweils die summierten LSt-SolZ abzüge.

sh. http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C5750640_L20…

dort siehst du zwei spalten in den zeilen 2-6, genau dein fall!

nicht die werbungskosten seite 2 vergessen.

das mit dem radio hört sich freiberuflich an, also m.E. kein gewerbeschein. in der höhe auch nicht nennenswert.

der betrag kommt in die anlage GSE http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C5751059_L20…

seite 2, zeile 36

dort der gewinn rein, also einnahmen abzüglich der ausgaben die damit in zusammenhang stehen. kleine hübsch exceltabelle sollte genügen um die differenz (gewinn) auszurechnen. diese tabelle nebst kopien der belege (einnahmen und ausgaben) mit hinter die anlage GSE.

gewinn aus radio + einkünfte aus arbeitnehmertätigkeit zusammen werden zum gesamtbetrag der einkünfte abzüglich sonderausgaben (mantelbogen) wird es das einkommen und daraus errechnet sich dann die steuer.

gruss vom

showbee

p.s. online geht das alles mit http://www.elster.de und da gibt es auch eine berechnung der nachzahlung / erstattung!

hallo max,

Ich wünsche einen schönen guten Tag!

Ich habe ein paar Fragen zu einem auf den ersten Blick
vielleicht schwierigen (?) Fall.
Angenommen, jemand hat letztes Jahr zwei Steuerkarten gehabt,

  1. und 6. Klasse, die im Folgenden genauer aufgelistet werden.
    Auf Lohnsteuerkarte 1 liefen Jobs vom
    1.1. - 31.5. 3987,69€ (alle Beträge in brutto)
    1.6. - 30.10. 2880,–€
    1.10.- 31.12. 1760,55€

Lohnsteuerkarte 6:
1.3. - 31.5. 645,22€
1.11 - 30.11. 261,14€

Bis jetzt ist es ein Gesamtbetrag von 9583,-€ brutto
Zusätzlich hat sie für einen Radiosender einmalig ein
Manuskript geschrieben, wofür sie einen Betrag von 980,-€
erhalten hat.

Jetzt zu den Fragen.
Wie oben zu erkennen ist, gibt es eine Überschneidung im
Oktober mit der Lohnsteuerkarte 1, da der Arbeitgeber falsch
abgerechnet hat.
Wie kann sie das in die Steuer eintragen? bzw. was kann sie
tun ohne dass sie Ärger bekommt?

wenn der arbeitgeber das falsch in die lohnsteuerkarte einträgt, dann kannst du wohl nichts dafür. theoretisch hätte der arbeitgeber für oktober auch nach lohnsteuerklasse 6 abrechnen müssen.

Wie trägt man den Betrag des Manuskriptes in die
Steuererklärung ein und was hat das für eine Auswirkung auf
den Gesamtbetrag, Freibetrag und die Steuerrückzahlung?
Ah, bevor ich es vergesse, sie hatte zu diesem Zeitpunkt noch
keinen Gewerbeschein. Ist das schlimm?

wenn du nebenberuflich etwas dazu verdienst, solltest du dich vorher beim gewerbeamt erkundigen, ob es anmeldepflichtig ist. es ist egal, ob es aus steuerlicher sich einkünfte aus gewerbebetrieb oder aus selbständiger tätigkeit sind. sollte es anmeldepflichtig gewesen sein, dann könnte es ggf. bußgeld geben. ich glaube aber nicht, dass eine schriftstellerische tätigkeit anmeldepflichtig beim gewerbeamt ist.

da die schriftstellerische tätigkeit ja nebenberuflich ist, kannst du auch eine betriebsausgaben-pauschale von 25% des betrages, höchstens 613,- € abziehen. also: 980,- € x 25% = 245,- / 980,- € - 245,- € = 735,- € in der steuererklärnung, anlage gse, rückseite einzutragen. solltest du aber höhere betriebsausgaben haben, solltest du natürlich diese in einer kleinen gewinnermittlung erklären. die einnahmen- und ausgabenbelege brauchst du natürlich nicht mit einreichen.

der momentane grundfreibetrag, nach abzug von werbungskosten, versicherungen und sonstigen sonderausgaben beläuft sich auf 7.426,- €. sollte dein zu versteuerndes einkommen darunter liegen, dann gibt es keine festzusetzende steuer.

Ich würde mich sehr freuen, wenn vielleicht jemand einen Rat
hätte.
Vielen Dank im Voraus
und schöne Grüße
Max

gruß
monia

Hallo Showbee und Monia,

vielen Dank für Eure Antworten!!!

Schöne Grüße
Max