Steuererklärung 2008

Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe Sie können mir weiterhelfen…und zwar habe ich folgende/s Frage/Problem:

Im April 2008 haben meine Frau und ich uns getrennt, sind bis heute aber noch verheiratet und haben eine 2-jährige Tochter. Den Kinderfreibetrag hat jeder zur Hälfte. Seitdem wohnt Sie in einer eigenen Wohnung. Wir hatten beide die Lohnsteuerklasse 4. Jetzt hat jeder wieder die 1er. Zuvor haben wir immer zusammen eine Steuerklärung abgegeben.

Frage 1:
Kann jetzt für das Jahr 2008 noch eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben werden, muss jeder seine eigene machen oder ist das egal ???

Frage 2:
Was wäre steuerlich günstiger/besser, zusammen oder jeder für sich eine Steuererklärung ???

Auf Ihre Antwort freut sich

Stephan Augsburg

Hallo Herr Augsburg,

Ehegatten haben das Recht zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung zu wählen, solange sie verheitratet sind und nicht getrennt leben. Geregelt ist das in § 26 Abs. 1 Einkommensteuergesetz. Wenn im Jahr 2008 keine besonderen Umstände vorlagen - bspw. dass ein Ehegatte länger Arbeitslosenunterstützung oder Krankengeld erhalten hat - wird die Zusammenveranlagung wahrscheinlich zum besten steuerlichen Ergebnis führen. Die Lohnsteuerklassen spielen bei der Veranlagung keine Rolle mehr. Sie dienen nur zur Berechnung des Lohnsteuerabzugs. Die Lohnsteuerklassen 1 und 4 sind im übrigen identisch.

Gruß
Wolfgang Bröker

Hallo Herr Bröker,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Jetzt muss ich doch noch mal nachhaken.
Wie sieht es denn für das Jahr 2008 aus, wo sie ausgezogen ist (getrennt leben), ist da noch eine Zusammenveranlagung möglich ?
Ab 2009 muss jeder seine eigene Steuererklärung abgeben, da wir ja getrennt leben, oder ?

Gruß
Stephan Eisenhofer aus Augsburg :smile:

Hallo Herr Eisenhofer,

es reicht, wenn im Jahr an einem einzigen Tag die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Einkommensteuergesetz erfüllt sind. Sie können also 2008 bedenkenlos eine Zusammenveranlagung durchführen. Theoretisch könnte auch 2009 eine Zusammenveranlagung ermöglich werden, wenn man erneut einige Tage zusammen lebt, bspw. für einen Versöhnungsversuch. Das ist letztlich vom Finanzamt schwer zu widerlegen.

Gruß
Wolfgang Bröker