Steuererklärung, 2008 geheiratet

Hallo zusammen.

Folgende Situation:

  • Ein Paar hat im Dez 2008 geheiratet.
  • Er Angestellter, Steuerklasse 1
  • Sie Hausfrau, Steuerklasse 1
  • ab 2009: er Steuerklasse 3, sie Steuerklasse 5

Ich habe gehört, daß man für das Kalendarjahr 2008, sich die Steuern zurückholen kann, als wäre das Paar schon seit Jan 2008 verheiratet. Das heißt also, daß die Steuerklassen 3 und 4 für 2008 irgendwie gelten würden, richtig!?

Was müßte man bei der Einkommenssteuererklärung alles beachten, damit man soviel Geld wie möglich vom Staat zurück bekommt? (Zusammenveranlagung? Getrennte Veranlagung? Besondere Veranlagung?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Grüße Fritz.

  • Sie Hausfrau, Steuerklasse 1

Seit wann hat eine Hausfrau eine Steuerklasse ?

Ich habe gehört, daß man für das Kalendarjahr 2008, sich die
Steuern zurückholen kann, als wäre das Paar schon seit Jan 2008 verheiratet.

Sinngemäß stimmt das.

Das heißt also, daß die Steuerklassen 3 und
4 für 2008 irgendwie gelten würden, richtig!?

Nein, falsch, aber das ist auch ohne Bedeutung.

Was müßte man bei der Einkommenssteuererklärung alles
beachten, damit man soviel Geld wie möglich vom Staat zurück

Die Formulare richtig ausfüllen und nichts vergessen.

bekommt? (Zusammenveranlagung? Getrennte Veranlagung?

Das sollte man mit einem Steuerprogramm ausprobieren, jede Voraussage wäre geraten. In der Regel ist die gemeinsame Veranlagung die günstigere.

Hallo zusammen.

Hallo alleine.

Folgende Situation:

folgende Antwort:

  • Ein Paar hat im Dez 2008 geheiratet.
  • Er Angestellter, Steuerklasse 1
  • Sie Hausfrau, Steuerklasse 1

eine Hausfrau hat doch keine Steuerklasse!

  • ab 2009: er Steuerklasse 3, sie Steuerklasse 5

Ich habe gehört, daß man für das Kalendarjahr 2008, sich die
Steuern zurückholen kann, als wäre das Paar schon seit Jan
2008 verheiratet. Das heißt also, daß die Steuerklassen 3 und
4 für 2008 irgendwie gelten würden, richtig!?

Wieso jetzt Steuerklasse 3 und 4? Ich dachte 3 und 5??
Ja, das wird so vom Finanzamt behandelt als ob man seit Januar 2008 verheiratet gewesen wäre.

Was müßte man bei der Einkommenssteuererklärung alles
beachten, damit man soviel Geld wie möglich vom Staat zurück
bekommt? (Zusammenveranlagung? Getrennte Veranlagung?
Besondere Veranlagung?)

Man muss ganz normal das schreiben, was man hat! Hat einer zusammenveranlagnung, dann sollte der das auch schreiben!

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Kein Thema

Grüße Fritz.

Gruss Daniel

Servus Fritz,

hühr zo, verjess dat Bier, dunn mir ne Appelsaff…

Falls Dich Daniels Expertise noch nicht ganz kirre gemacht hat, darf ich Dir die Kiste nochmal Stück für Stück verzälle:

  • Ein Paar hat im Dez 2008 geheiratet.

Jood.

  • Er Angestellter, Steuerklasse 1
  • Sie Hausfrau, Steuerklasse 1

Für die Frage der Einkommensbesteuerung der beiden darfst Du die Steuerklassen in den Schredder werfen. Jetzt.

  • ab 2009: er Steuerklasse 3, sie Steuerklasse 5

Passt. Wenn sie Hausfrau ist und nichts „dazuverdient“, ist das eine sinnvolle Kombination. In allen anderen Fällen: Vorsicht! Wenigstens für das erste Jahr sollte die Lohnsteuer nach Klassen 4/4 abgezogen werden, sonst kriegen die beiden nie klar, wer jetzt was zur gemeinsamen Kasse beiträgt. Sobald sie auch arbeiten geht, zahlt Klasse 5 für Klasse 3 die Steuer mit, so daß man das nur noch mit viel Rechnerey auseinandergefummelt kriegt, wer jetzt wie viel verdient. Meine Schwägerin glaubt bis heute noch, irgendwelche fiesen Heuschrecken hätten dafür gesorgt, daß sie nach Heirat höher besteuert würde als vorher…

Ich habe gehört, daß man für das Kalendarjahr 2008, sich die
Steuern zurückholen kann, als wäre das Paar schon seit Jan
2008 verheiratet. Das heißt also, daß die Steuerklassen 3 und
4 für 2008 irgendwie gelten würden, richtig!?

Nein. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer gibt es keine Steuerklassen. Die gelten für die Berechnung des Lohnsteuereinbehaltes. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird alles, was da ist, in einen Pott geschmissen, durch zwei geteilt und auf die beiden Hälften wird jeweils der Einkommensteuertarif angewendet, der gälte, wenn jeder solo wäre. Das führt dazu, daß bei einer Verteilung des Arbeitslohnes 100:0 die Zusammenveranlagung zu einem ziemlichen Vorteil führt, und bei einer Verteilung von 50:50 einen Vorteil von genau Null bringt.

Im geschilderten Fall spricht alles für eine Zusammenveranlagung.

Schöne Grüße

MM

  • Liga zur Abschaffung der Lohnsteuerklassen -

Hallo Daniel,

darf ich mal ziehen? Geht ja voll ab, der Stoff!

Schöne Grüße

MM

Hi,

gehts noch?

Wer keine Ahnung hat, sollte es einfach lassen.

Schöne Grüße
Cirwalda