Hallo liebe Gemeinde,
ich habe ein paar Fragen zum Steuerrecht und schildere euch einfach mal einen abstrakten Fall:
2008 habe Herr X ca. 20.000 EUR als Arbeitnehmer in Hamburg verdient (Angestellter). Darüber hinaus hatte er im letzten Quartal 2008 Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit in Berlin in Höhe von ca. 4.000 EUR. Lohnsteuer für die nichtselbständige Arbeit ist natürlich bereits bezahlt.
- Frage: kann jemand sagen, wie hoch ungefähr sein Steuerschuld für die 4.000 EUR aus selbstständiger Tätigkeit sein wird (nur im Grundsatz und nur als Schätzung, selbstverständlich).
Jetzt wird es ein wenig kompliziert:
Von 01.01.-30.06.08 hat er in Hamburg gewohnt und ist am Wochenende mit dem PKW zu seiner Freundin nach Berlin gefahren.
Zum 01.07.08 ist er nach Berlin gezogen und fortan (01.07.-31.12.) mit dem Zug zwischen Berlin und Hamburg gependelt.
-
Frage: Besteht die Möglichkeit, für die 1. Jahreshälfte 2008 Berlin als Lebensmittelpunkt zu etablieren (Mittelpunkt der privaten Interessen, Wohnort der Freundin, etc.). Wenn ja: kann er sein Wochenendfahrten steuerlich durch die Pendlerpauschale erfassen (= 24x300km)?
-
Frage: Kann er für die zweite Jahreshälfte, in der er täglich zwischen HH und Berlin gependelt ist, die Kosten für Zugfahrten (Monatsticket und Bahncard 100) geltend machen, selbst wenn die Pendlerpauschale für die erste Jahreshälfte für das Auto beantragt wird?
-
Frage: Wenn ein Mix aus Zug und PKW zulässig ist, gilt dann eine Deckelung der Kosten oder kann er die tatsächlich angefallenen Kosten (ca. 4.000 EUR für die Zugtickets + entsprechende Kosten für den PKW) geltend machen?
Und nun für diejenigen, denen das noch nicht verwirrend genug war…:
- Frage: Kann er o.g. Posten geltend machen, wenn seine Freundin gleichzeitg einen Doppelten Haushalt geltend macht (Sie hat eine Wohnung in HH und eine in Berlin)?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!!
VG
Jeam