Steuererklärung 2009 Anlage KAP

In früheren Anlagen KAP gab es den Punkt Bausparguthaben…dieser ist nicht mehr vorhanden. Wo muss Guthabenzins aus Bausparer nun vermerkt werden bzw. muss er überhaupt vermerkt werden wenn er Freistellungsauftrag nicht überschreitet?
Zeile 21 lautet „Zinsen die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden“ und soll laut Anleitung ausgefüllt werden. Wo kann man diese Zahl einsehen. Ist es die Zahl die beim Steuerbescheid unter „Zinsabschlag“ (oberste Hälfte) steht?
Für die Antworten vielen Dank im voraus!

Wenn man überprüfen lassen will, ob der persönliche Steuersatz günstiger ist als eine evtl. abgezogen Abgeltungssteuer („1“ in Zeile 4), muss man alle Kapitalerträge angeben, sonst (normalerweise, die Ausnahmen spar ich mir jetzt), nicht.
Für Bausparzinsen ist die Zeile 7 die richtige.

Guthabenzinsen vom Finanzamt bekommt man eh nur selten, wenn z.B. eine Steuerstattung erst nach einem gewissen Zeitraum gezahlt wurde (näheres s. §233 ff AO) - sie haben mit dem Zinsabschlag nichts zu tun!
Die Höhe dieser Zinsen wäre dem Steuerbescheid zu entnehmen, für den sie gezahlt wurden. Gibt man sie nicht an, ist das zwar nicht ganz korrekt, aber auch halb so schlimm, da das Finanzamt normalerweise von seiner schlauen EDV darauf hingewiesen wird.