Steuererklärung 2009 Selbständig + 400 €-Job

Hallo,

Eine alleinerziehende Frau X arbeitet als 400 €-Job und ist ebenfalls selbständig (als mobile Friseurin). Sie bekommt 250€/ Monat von dem Vater ihres Kindes. Krankenversicherung bezahlt sie selber. Die Einkommen der selbständiger Arbeit belaufen sich im Jahr 2009 nur auf ca. 200 € (!). PKW ist privat. Es wurde keinen MwSt. erhoben.

Welche Anlage muss sie ausfüllen ?
Welche Art von „Gewinn/Verlust“ muss sie ausweisen ? ist es Gewinn/Verlust die richtige Bezeichnung ?

Hallo!

400-Euro-Job muss nicht angegeben werden, wenn er nicht über Lohnsteuerkarte abgerechnet wurde, was er in der Regel nicht wird.

Kindesunterhalt muss nicht angegeben werden.

Für Gewerbe muss Anlage G und Anlage EÜR ausgefüllt werden. Da die Betriebseinnahmen vermutlich unter 17.500 € liegen kann statt der Anlage EÜR auch eine Gewinnermittlung formlos erfolgen.

sonst: Mantelbogen, Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage Kind

Gruß

Jörg

Ok.

Wie wird die formlose Gewinnermittlung erstellt ? Einfach Einnahmen und Ausgaben/ Kosten gegenüber stellen und Gewinn ermitteln ?

Hallo!

Einfach ein Blatt Papier, oben Betriebseinnahmen aufschreiben, unten die Betriebsausgaben abziehen, diese etwas Katalogisieren nach z.B. Wareneinkauf, Telefon, Bankgebühren, Werbung, etc.

1 Minus 2 = gewinn

Gruß

Jörg

OK.

DANKE !!!