Hallo,
Eine alleinerziehende Frau X arbeitet als 400 €-Job und ist ebenfalls selbständig (als mobile Friseurin). Sie bekommt 250€/ Monat von dem Vater ihres Kindes. Krankenversicherung bezahlt sie selber. Die Einkommen der selbständiger Arbeit belaufen sich im Jahr 2009 nur auf ca. 200 € (!). PKW ist privat. Es wurde keinen MwSt. erhoben.
Welche Anlage muss sie ausfüllen ?
Welche Art von „Gewinn/Verlust“ muss sie ausweisen ? ist es Gewinn/Verlust die richtige Bezeichnung ?
Hallo!
400-Euro-Job muss nicht angegeben werden, wenn er nicht über Lohnsteuerkarte abgerechnet wurde, was er in der Regel nicht wird.
Kindesunterhalt muss nicht angegeben werden.
Für Gewerbe muss Anlage G und Anlage EÜR ausgefüllt werden. Da die Betriebseinnahmen vermutlich unter 17.500 € liegen kann statt der Anlage EÜR auch eine Gewinnermittlung formlos erfolgen.
sonst: Mantelbogen, Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage Kind
Gruß
Jörg
Ok.
Wie wird die formlose Gewinnermittlung erstellt ? Einfach Einnahmen und Ausgaben/ Kosten gegenüber stellen und Gewinn ermitteln ?
Hallo!
Einfach ein Blatt Papier, oben Betriebseinnahmen aufschreiben, unten die Betriebsausgaben abziehen, diese etwas Katalogisieren nach z.B. Wareneinkauf, Telefon, Bankgebühren, Werbung, etc.
1 Minus 2 = gewinn
Gruß
Jörg