Ich möchte die Steuererklärungen für die letzten 4 Jahre machen. Da ich aber auf die Lohnsteuerbescheinigungen der Vorjahre noch warten muss (beim Umzug verschwunden), liegt mir nur 2009 vor. Wenn ich diese nun zuerst mache… kann ich die anderen dann nicht mehr nachreichen?
in welcher Reihenfolge die Steuererklärungen abgegeben werden ist egal, aber bis Dezember 2010 muss die Erklärung für 2008 abgegeben werden - dann ist die Frist abgelaufen. Ältere Erklärungen werden dann (glaube ich) nicht mehr bearbeitet.
Tschüss Sylke
Hallo Franziska,
da kann ich leider nicht weiterhelfen. Aber das zuständige FA gibt hierüber sicher gerne Auskunft - das sind auch nur „Menschen“ )
LG
Heike
Hallo Franziska, du kannst die 2009 er zuerst machen und die anderen nachreichen. Für 2006 läuft aber zum 31.12.2010 die Frist ab, also solltest Du die Belege suchen und die Steuererklärung noch dieses Jahr abgeben!
Gruss Hermann
Hallo Franziska, du kannst die 2009 er zuerst machen und die
anderen nachreichen. Für 2006 läuft aber zum 31.12.2010 die
Frist ab, also solltest Du die Belege suchen und die
Steuererklärung noch dieses Jahr abgeben!
Gruss Hermann
Die Einkommensteuererklärung ist für jedes Kalenderjahr unabhängig (von anderen Jahren).
D. h. man kann z.B. zuerst die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 abgeben und später die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2008.
denke das dürfte kein Problem sein.
Würde aber ‚sicherheitshalber‘ nochmal beim Sachbearbeiter vom FA (mit Steuernummer) nachfragen, dann weiß man auch direkt ob man sich damit unbeliebt macht…
bevor du die Steuererklärung 2009 machst, würde ich zum Finanzamt gehen und für die Vorjahre um Aufschub ersuchen. Falls du die 4 Jahre durchgehend gearbeitet hast, ist ja auch von deinem Arbeitgeber die Steuer ans Finanzamt gemeldet worden, was sich ja eruieren läßt anhand deiner Steuernummer.
also ich würde sagen, das geht schon. Sie reichen ja 2008 noch nach. Das Finanzamt betrachtet ja jedes Jahr für sich.
Zur Sicherheit fragen Sie lieber noch mal einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.