Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Jemand hat 5 Jahre in der Schweiz gelebt, gewohnt und gearbeitet. Zum 01. Juli 2010 ist er wieder nach Deutschland gezogen, wo er auch seitdem wieder arbeitet.
Klar ist, dass der Bruttolohn aus der CH für die ersten 6 Monate 2010 in der Anlage N angegeben werden muss.
Frage 1:
Die Angaben in der Steuererklärung sind ja in Euro zu tätigen, der Verdienst ist aber in Schweizer Franken ausgewiesen. Welchen Umrechnungskurs darf/muss man dafür ansetzen?
Frage 2: Muss man tatsächlich den kompletten Bruttolohn angeben oder können bestimmte Dinge dort rausgerechnet werden (zum Bsp. die Quellensteuer oder die Familienzulage - die in der Schweiz übrigends steuerfrei ist). Oder lassen sich eventuelle Fahrtkosten, Betreuungskosten usw. verrechnen?
Kennt sich vielleicht jemand aus?
Dank und Gruß