Hallo
ich sitze gerade über der Steuererklärung für 2010.
Habt ihr euch die neuen Anträge schon angeschaut??
Ich versteh nurnoch Spanich und selbst das Finanzamt Offenbach wußte noch nichts genaues weil deren Schulung noch aussteht. Also es geht um die Anlage AV: Was ist der Unterschied zwischen Beiträge und Tilgungsleistung???
Die Versicherungsdame konnte damit auch nichts anfangen.
Zudem wo schreibt ihr Angaben aus der: Haftpflicht, Hausrat, Unfallversicherungen sowie den Bausparvertag hin??
Vielen Dank im Vorraus
Grüße vom Frühling
Hallo Frühling,
habe die Anträge noch nicht vorliegen.
Gibt es dazu keine Erläuterungen zu den Anträgen, würde mich sehr wundern.
Gruss Hermann
hallo,
anlage av ist ja für riesterförderung, also betreffen beiträge alle riestervertragsarten und tilgung nur das riesterbausparen
haftpflicht und unfall sind vorsorgeaufwendungen, dafür gibts eine eigene anlage. hausrat wär mir neu das man das ansetzen kann …
bausparen wie gesagt: wenn riesterförderung, dann anlage av, wenn VL dann anlage N + Anlage VL abgeben, und wenn nur WOP, dann nix beim Finanzamt angeben, aber den WOP-Antrag bei der Bausparkasse
viel erfolg!
ps: www.elster.de
moin,
anlage av dient zum eintragen der altersvorsorgeleistungen. beiträge dann, wenn du was in verträge eingezahlt hast (z.b. riester-bank- oder fondssparvertrag). tilgungsleistung dann, wenn riester als wohnriester verwendet wird.
die genannten versicherungen sind sonstige vorsorgeaufwendunge. haftpflichtversicherung (privat) kann ab 2010 nicht mehr angesetzt werden.
leistungen (einzahlungen) in bsv konnten noch nie abgesetzt werden, lediglich vl-leistungen. die sind in einem gesonderten blatt beizufügen (bekommt man von der bausparkasse) und der antrag auf wohnbauprämie ist zu stellen (einkommensgrenzen beachten!).
all diese infos hättest du im übrigen ohne probleme und ohne großen zeitaufwand über google selbst ermitteln können. dieser hinweis nur, weil w-w-w ein wissensforum sein soll und nicht eines, um bequemlichkeit zu fördern.
saludos, borito
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ihr wart mir eine große Hilfe
Vielen Dank für schnelle Antwort.
Ihr wart mir eine große Hilfe.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Ihr wart mir eine große Hilfe.Ich muß Ihnen Recht geben ich habe es mir ev. etwas einfach gemacht.
Ich komme aber weder aus der Bank noch aus der Versicherungsecke und bin nicht umbedingt mit den Fachbegiffen und ihren Tücken vertraut.
Danke nochmal
Grüße vom Frühling
Hallo,
also die Bescheinigung für das Finanzamt zur Anlage AV (zugesandt von der Versicherung) weist die Beiträge entweder als Beiträge (a) oder als Tilgungsleistungen (b) aus, einfach übernehmen. Was der Unterschied ist, kann ich nicht erklären, ist aber auch nicht so wichtig, Sie übernehmen einfach die Werte.
Bzgl. der Versicherungen gibt es die Anlage Vorsorgeaufwand.
Gruß
Vielen Dank für die Auskunft.
Grüße vom Frühling
Das Einfachste ist, man kaufe sich ein gutes PC-Steuerprogramm, wie z.B. die Steuer-Spar-Erklärung von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft oder Quicksteuer von Lexware. Dort gibt man in übersichtlichen und weitgehend verständlichen Eingabemasken die Daten ein.
Wo was danach in den Steuerformularen steht ist völlig egal.
Gewerkschaftsmitglieder erhalten kostenfrei eine Lohnsteuerberatung, bei der die komplette Einkommmensteuererklärung erstellt wird.
Oder man geht zu einem Lohnsteuerverein oder Steuerberater.
Danke für die Antwort
Grüße vom Frühling