Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Abgabepflicht.
Mal angenommen, man hat 2011 ein Praktikum gemacht (Gehalt über 400 Euro), und laut der Lohnsteuerbescheinigung wurde jedoch keine Lohnsteuer gezahlt. Nach dem Praktikum wird ein Job ausgeübt, sodass das Gesamteinkommen 2011 über der 8000 Euro Grenze liegt. Für das Praktikum wird somit Einkommensteuer/Lohnsteuer nachbelastet (insgesamt gibt es für 2011 aber eine Steuererstattung).
–> Wäre man dann zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet gewesen, da keine Lohnsteuer für das Praktikum bezahlt wurde?