Steuererklärung 2012

Guten Tag!

Habe folgenden Sahverhalt:

  • Bisher Steuererklärung selbst gemacht, da ich mich gengend damit auskenne.
  • Verheiratet
    -Zusammenveranlagung
  • Frau 2012 Berufstätig, ab Oktober Mutterschutz
  • Mann, selbständig, Student

Soweit sogut.
Nun hat sich 2012 folgendes geändert.

  • Kind bekommen
  • Haus Gebaut

Frage: Wie und was ändern sich an der Steuererklärung durch die Neuerung?

Kann man die Hauskosten, Marlergebühren usw. absetzen?
Was kann bei einem Kind abgesetzt werden?
Kosten für Medikaminte und Untersuchungen während der Schwangerschaft?

Lohn es sich einen Steuerberater deswegen aufzusuchen?

Ich danke Euch für Ihre Hilfestellung im Voraus.

MFG

hallo, antworten im text. saludos, borito

Guten Tag!

Habe folgenden Sahverhalt:

  • Bisher Steuererklärung selbst gemacht, da ich mich gengend
    damit auskenne.
  • Verheiratet
    -Zusammenveranlagung
  • Frau 2012 Berufstätig, ab Oktober Mutterschutz
  • Mann, selbständig, Student

Soweit sogut.
Nun hat sich 2012 folgendes geändert.

  • Kind bekommen
  • Haus Gebaut

Frage: Wie und was ändern sich an der Steuererklärung durch
die Neuerung?

mind. steuerklasse, was ggfs. noch, kann man aus den dürren angaben nicht sagen.

Kann man die Hauskosten, Marlergebühren usw. absetzen?

nur wenn fremd genutzt

Was kann bei einem Kind abgesetzt werden?

nix außer unterhalt, der gezahlt würde. ansonsten bekommst du doch genug vom staat für´s kind, was willst du da noch absetzen?

Kosten für Medikaminte und Untersuchungen während der
Schwangerschaft?

kommt auf die höhe an und auf die medizinische notwendigkeit. sollte allerdings alles durch krankenkasse gedeckt sein (zuzahlungen für rezepte etc. sind i.a. nicht absetzbar)

Lohn es sich einen Steuerberater deswegen aufzusuchen?

kommt auf die gesamtumstände an. wenn´s kompliziert wird und das einkommen hoch - ja. sonst - nein.

Ich danke Euch für Ihre Hilfestellung im Voraus.

MFG

Erstmal ändert sich nix.
Umzug und Maklergebühren vielleicht, wenn der Umzug berufsbedingt war und der neue Wohnort näher zum Job liegt.
Das Kind würde sich eventuell bei der Kirchensteuer bemerkbar machen, oder bei Großverdienern, die anstelle des Kindergeldes den Kinderfreibetrag nutzen.
Arzkosten und Medikamente wenn sei die zumutbare Belastung bei den Sonderausgaben übersteigen. Die Höhe der zumutbaren Belastung wird durch die Höhe des Einkommens bestimmt.
Hauskosten : Handwerkerkosten usw. die von einer Firma ausgeführt wurden und per Überweisung bezahlt wurden, können abgesetzt werden. Nur der Lohnanteil, nicht das Material.

Also: vermutlich wird sich nicht viel ändern !

Hallo,

also, mir hat bisher ein Buch (Konz) zur Steuererklärung gereicht, wenn sich was geändert hat.
Bis zu einem gewissen Betrag (ich meine 25.000, bin aber nicht ganz sicher) kann man den Arbeitslohn (nicht Material!) von Handwerkern absetzen.
Medikamente, etc. kann man erst ab einem bestimmten Prozentsatz (auf den Lohn bezogen)- sog. Belastungsgrenze - absetzen.
Für das Kind gibts eine Anlage Kind. Da kann man dann später Betreuungskosten (Kindergarten, …) absetzen.

Viele Grüße

Paola