Steuererklärung 2012 - eTin Nummer / VL Schreiben

Wie ist das eigentlich, muss auf diesem Bescheid vom Arbeitgeber (den man zur Steuererklärung braucht) die eTin Nummer vorhanden sein, oder nicht mehr? Im Falle von nein, würde man dann dieses Feld auf der Steuererklärung einfach leer lassen?

Und wie verhält es sich, wenn man die Steuererklärung bereits fertig hat und nicht warten will, bis irgendwann mal im März dieses Schreiben von der Bausparkasse kommt (VL) - kann man diesen Brief von der Bausparkasse separat nach reichen?

Hallo,

Wie ist das eigentlich, muss auf diesem Bescheid vom Arbeitgeber (den man zur Steuererklärung braucht) die eTin Nummer vorhanden sein, oder nicht mehr?

Lohnsteuerbescheinigung? Müsste eigentlich drauf sein. Wüßte nicht, wie die ohne erstellt werden kann, wenn es eine echte ist. Ausschließen will ich es aber auch nicht, dass dies durch irgendwelche Fehler passiert. Dann könnte man auch einfach die vom letzten Jahr nehmen.

Im Falle von nein, würde man dann dieses Feld auf der Steuererklärung einfach leer lassen?

Hm, da fehlen mir ehrlich gesagt Erahrungswerte, was dann passiert.

Und wie verhält es sich, wenn man die Steuererklärung bereits fertig hat und nicht warten will, bis irgendwann mal im März dieses Schreiben von der Bausparkasse kommt (VL) - kann man diesen Brief von der Bausparkasse separat nach reichen?

Dann würde jetzt die Steuererklärung ohne den Antrag auf die Zulage abgegeben oder soll nur der Beleg nachgereicht werden?

Grüße

Wie ist das eigentlich, muß auf diesem Bescheid vom Arbeitgeber (den man zur Steuererklärung braucht) die eTin Nummer vorhanden sein, oder nicht mehr?

Lohnsteuerbescheinigung? Müßte eigentlich drauf sein. Wüßte
nicht, wie die ohne erstellt werden kann, wenn es eine echte
ist. Ausschließen will ich es aber auch nicht, daß dies durch
irgendwelche Fehler passiert.

Nein, das muß kein Fehler sein. Die eTIN ist nicht mehr notwendig, wenn man die Id-Nummer des Arbeitnehmers verwendet. Da ist die eindeutige Zuordnung ja gegeben.

Dann könnte man auch einfach die
vom letzten Jahr nehmen.

Braucht man nicht zu machen. Der AG hat ja ohne eTIN übertragen, somit sind ja auch keine Daten bei dieser eTIN gespeichert.

Im Falle von nein, würde man dann dieses Feld auf der Steuererklärung einfach leer lassen?

Hm, da fehlen mir ehrlich gesagt Erahrungswerte, was dann
passiert.

Passiert nichts. Selbst wenn man auch noch die Id-Nr. wegläßt, kann das FA die Lohndaten finden und zuordnen, wenn sie vom AG elektronisch übertragen wurden.

Und wie verhält es sich, wenn man die Steuererklärung bereits fertig hat und nicht warten will, bis irgendwann mal im März dieses Schreiben von der Bausparkasse kommt (VL) - kann man diesen Brief von der Bausparkasse separat nach reichen?

Dann würde jetzt die Steuererklärung ohne den Antrag auf die
Zulage abgegeben oder soll nur der Beleg nachgereicht werden?

Ja, so ist es wohl gemeint. Kann man machen. Die ANSpZul wird dann eben nachträglich festgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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Ja, so ist es wohl gemeint. Kann man machen. Die ANSpZul wird
dann eben nachträglich festgesetzt.

Auch nach der Einspruchsfrist?

Hi!

Die Bearbeitung des jahres 2012 wird beim Finanzamt erst Anfang bis Mitte März beginnen. Von daher kann man den ganzen Mist noch liegen lassen, bis der Zettel von der Bausparkasse kommt. Ist wohl einfacher als später noch einen Einspruch o.ä. zu machen.

Gruß

derschwede77