Steuererklärung 2012: Fahrtkosten zw. Heim, Firma und Kunde

Hallo zusammen,

ich bin etwas verwirrt bei den Fahrtkosten/Reisekosten.
Ich arbeite als Berater. Hier fahre ich jeden Tag recht viel durch die Stadt. Morgens fahre ich meist erst in meine Firma für Meetings (einfach: 8km), danach geht es an meinen Arbeitsplatz beim Kunden 1 (von Firma zu KD 1 = 13 km), mittags dann rüber zu meinem Arbeitsplatz beim Kunden 2 (von KD 1 zu KD 2 = 4 km). Ich habe sowohl bei den Kunden als auch in der Firma einen festen Arbeitsplatz und eigentlich fahre ich jeden Tag mindestens 1 x zu jedem Arbeitsplatz.
Wie und wo muss ich dies in der Steuererklärung 2012 berücksichtigen?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!

Lara

Unter Werbungskosten - aber wo weiß ich nicht
Evtl. eine Aufstellung der Steuererklärung beifügen

Hallo Lara,

als Selbständiger haben Sie keine regelm. AS, sondern eine Betriebsstätte. Liegen zwei oder mehr Betriebsstätten getrennt von der Wohnung können die Fahrten uneingeschränkt als BA abgezogen werden. Leider kann ich aber nicht genau erkennen, wie die anderen Büros gewertet werden können, da Sie nicht geschrieben haben ob Sie diese infolge Projektarbeiten haben oder ob sie auf Dauer angelegt sind und wer hier die Räumlichkeiten unterhält. Bei Selbständigen wird aber nicht allgemein auf Betriebsstätten abgestellt, sondern auf den Mittelpunkt der dauerhaft angelegten betriebl. Tätigkeit. Sucht der Selbständige also eine zweite BSt auf, handelt es sich nicht um Fahrten zwischen Wohnung_Betrieb. Im Umkehrschluß heißt das, sobald Sie Ihre Wohnung und Ihre BSt (Mittelpunkt…) verlassen haben, üben Sie eine auswärtige Tätigkeit aus.
Hoffe, das hilft Ihnen ein wenig weiter.
Tina

Hallo Tina, danke für die ausführliche Antwort. Selbstständig bin ich nicht. Ich bin angestellt. Es handelt sich eigentlich um Projektarbeit, wobei ich viele Projekte immer wieder beim selben Kunden habe.
Gruß, Lara.

Hallo Lara_Lu,
die Fahrten von zu Hause zur Firma bzw. von der Firma nach Hause sind sind Fahrten zum Arbeitgeber und mit 0,15 € je km anzusetzen. Alle anderen Fahrten von zu Hause zum Kunden und umgekehrt - von der Firma zum Kunden und umgekehrt sind mit 0,30 € je km anzusetzen.
Ein festen Arbeitsplatz gibt es steuerlich nur in der eigenen Firma nie beim Kunden.
Tip: halte die Fahrstrecken in einen Kalender besser Fahrtenbuch fest und erstelle am Ende des Jahres eine Tabelle mit der Fahrten
Fahrziel, km, Zeit
dann liegen auch die Daten für die anzusetzenden Reisekosten vor.
Den Betrag aus der Tabelle in der Anlage N eintragen
mfg
Ben

Hallo Lara,

hier sieht die Situation so aus:
Je Arbeitsverhältnis hat ein MA nur 1 AS,- außer er ist an wechselnden AS oder per Fahrzeug unterwegs (dann hat er keine AS - wie z. B. Außendienstler).
Der MA muss seiner AS dauerhaft zugeordnet sein. Auch muss es sich um eine ortsfeste Einrichtung des AG handeln.
Eine AS beim Kunden gibt es nur, wenn man dort unbefristet tätig werden soll (spätere Übernahme oder bis zur Rente - Prognoseentscheidung). So wie Sie schreiben, haben Sie in der Fa. ein Büro, das Sie vor/nach Kundeneinsätzen aufsuchen. DA Sie nur befristete Projekteinsätze bei Kunden haben, haben Sie dort keine regelm. AS.
Fahrten von zu Hause vom/zum Kunden sind Dienstreisen. Fahren Sie von zu Hause zur Firma sind das Fahrten Whng_AS, die mit der Entfernungspauschale bewertet werden (Werbungskosten).
Für die Abwesenheiten können Sie Verpflegungsmehraufwendungen abrechnen (bei längerfristigen Tätigkeiten am selben auswärtigen Einsatzort bis max. 3 Monate) 8-14 Std. =. 6 Euro, 14 -24 Std. = 12 Euro.
Ab 2014 entfällt die unterste Stufe und es gibt (statt bisher 6 Euro) 12 Euro.
Leider haben Sie nicht geschrieben, ob Sie zu Hause ein Büro haben oder Dienstwagennutzer sind. Ab 2014 spielt das eine übergeordnete Rolle. Der AG kann ab 2014 Ihre AS nach neueren Kriterien festlegen. Fahren Sie die Kunden meist von zu Hause an und sind nicht täglich in der Firma, wäre es für Sie günstiger ab 2014 keine AS zu haben, dann müssen Sie beim Dienstwagen nur die 1 %, nicht aber die Fahrten Whng_AS (0,3 %) versteuern.

Die Erstattungen der Reisekosten sollten von seiten der Firma in einer Reisekostenordnung / Reisekostenrichtlinie ausgewiesen sein. Da der AG auch unterhalb der steuerlichen Richtlinien bleiben kann, sollten Sie unbe4dingt nachschauen, wie das in Ihrer Firma in der Richtlinie geregelt sein. Notfalls gibt auch der Betriebsrat Auskunft.
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Bleibt der AG unterhalb der steuerlichen Richtlwerte oder erstattet nicht alles, können Sie diese Differenzbeträge in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Hoffe, ich konnte ihnen ein wenig helfen - sonst melden Sie sich bitte.
Tina

Hey Georg, Vielen Dank.

Hallo Ben, vielen Dank. Das Hilft mir sehr!