Hallo,
ein Arbeitnehmer ( SK 1, Ledig, keine Kinder, keine Exfrau ) verdient aus nichtselbstständiger Arbeit ca. 63000 Brutto.
Außerdem hat er auf der hohen Kante einen Betrag von 50.000 Euro der Zinsen abwirft ( und Kapitalsteuer von 25% ).
Sollte der Angestellte bei der Steuererklärung die verlorenen Zinsen über dem Freibetrag von 801 Euro angeben und vom Finanzamt zurück fordern ( falls überhaupt möglich ) ?
Der Angestellte besitzt zudem einen Firmenlaptop und Firmenhandy um ab und an damit zuhause erreichbar zu sein und von dort zu arbeiten.
Kann er hier ein Arbeitszimmeranteil ( pauschal oder ähnlich ) angeben ?
Wie ist das mit den Krankenkassenbeiträgen ? Da er Topzahler ist ( Höchstbeitrag ) würde er gerne das maximale hier zurück bekommen.
Wo kann oder sollte er diese in der SE angeben zur Berücksichtigung ?
MfG