Steuererklärung 2012. Fragen

Hallo,

ein Arbeitnehmer ( SK 1, Ledig, keine Kinder, keine Exfrau ) verdient aus nichtselbstständiger Arbeit ca. 63000 Brutto.

Außerdem hat er auf der hohen Kante einen Betrag von 50.000 Euro der Zinsen abwirft ( und Kapitalsteuer von 25% ).

Sollte der Angestellte bei der Steuererklärung die verlorenen Zinsen über dem Freibetrag von 801 Euro angeben und vom Finanzamt zurück fordern ( falls überhaupt möglich ) ?

Der Angestellte besitzt zudem einen Firmenlaptop und Firmenhandy um ab und an damit zuhause erreichbar zu sein und von dort zu arbeiten.

Kann er hier ein Arbeitszimmeranteil ( pauschal oder ähnlich ) angeben ?

Wie ist das mit den Krankenkassenbeiträgen ? Da er Topzahler ist ( Höchstbeitrag ) würde er gerne das maximale hier zurück bekommen.
Wo kann oder sollte er diese in der SE angeben zur Berücksichtigung ?

MfG

Sollte der Angestellte bei der Steuererklärung die verlorenen
Zinsen über dem Freibetrag von 801 Euro angeben und vom
Finanzamt zurück fordern ( falls überhaupt möglich ) ?

die „forderung“ wird ins leere laufen, da der eigene steuersatz über 25%

Der Angestellte besitzt zudem einen Firmenlaptop und
Firmenhandy um ab und an damit zuhause erreichbar zu sein und
von dort zu arbeiten.

Kann er hier ein Arbeitszimmeranteil ( pauschal oder ähnlich )
angeben ?

nein

Wie ist das mit den Krankenkassenbeiträgen ? Da er Topzahler
ist ( Höchstbeitrag ) würde er gerne das maximale hier zurück
bekommen.
Wo kann oder sollte er diese in der SE angeben zur
Berücksichtigung ?

braucht er nicht, wird von der kasse ans amt übermittelt

gruß inder

die „forderung“ wird ins leere laufen, da der eigene
steuersatz über 25%

Ok. Ab wann greift aber die Härteregelung bei der man bis zu 410 Euro zurück bekommen kann ?

nein

Es wird doch ab und an Zuhause gearbeitet. Ist da kein Wert absetzbar ?

MfG

die „forderung“ wird ins leere laufen, da der eigene
steuersatz über 25%

Ok. Ab wann greift aber die Härteregelung bei der man bis zu
410 Euro zurück bekommen kann ?

tatsächlich greift hier der härteausgleich. war mir neu, danke für den hinweis

http://www.steuerbuero-schaper.de/aktuelles.php?curD…

nein

Es wird doch ab und an Zuhause gearbeitet. Ist da kein Wert
absetzbar ?

nein, da diese tätigkeiten auch im betrieb erledigt werden können.

MfG