Steuererklärung 2012 Verlängerung Abgabe

Hallo,

folgendes Beispiel:

jemand beendet sein gewerbe zum 01.01.2014.
jetzt kommt das finanzamt und möchte die abgabe der steuererklärung 2012 bis ende februar 2012. der steuerberater der normal für die person tätig war bzw. ist möchte diese nur gegen vorkasse erstellen. da das gewerbe wegen zahlungsunfähigkeit geschlossen wurde ist es der person nicht möglich in vorkasse zu gehen.
ein antrag auf verlängerung der abgabefrist beim finanzamt wurde auch abgelehnt.
gibt es eine möglichkeit das man die steuererklärung später abgibt oder eine institution die einem da hilft ???

lg

Hallo,

normalerweise ist die Abgabefrist einer Steuererklärung auf den 31. Mai festgelegt. Bei einem Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist wird in den meisten Fällen der 31.12. des Jahres festgelegt, in der die Steuererklärung eingereicht werden muss. Ist die Frist eines Verlängerungsantrags ebenfalls schon überschritten, kann das Finanzamt  einen Verspätungszuschlag aufbrummen. Der Säumniszuschlag beträgt pro angefangenen Monat ein Prozent der fälligen (und auf einen durch 50 teilbaren Betrag abgerundeten) Summe.

Wurde ein Verlängerungsantrag bereits abgelehnt (wie wurde er eingereicht? Per Brief, Email oder Fax?), sollte man sich schleunigst Hilfe holen durch einen Lohnsteuerverein oder einen Steuerberater, der nicht gegen Vorkasse arbeitet. Käme es bei weiteren Verzögerungen zu einer Steuerschätzung, könnte sich das sehr nachteilig auswirken.
Bei Darlegung der finanziellen Verhältnisse besteht evtl. die Möglichkeit, die Kosten für einen Steuerberater oder Steuerverein in Raten zu zahlen.

Viel Glück!

Hallo,

normalerweise ist die Abgabefrist einer Steuererklärung auf
den 31. Mai festgelegt.

Steuerberater haben generell für ihre Mandanten Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres, die nur bei besonderen Fällen vom Finanzamt widerrufen wird (nennt sich dann „bevorzugte Anforderung“).

Wenn die Steuererklärungen nicht eintrudeln, verschickt das Finanzamt Ende Januar/ Anfang Februar Erinnerungsschreiben, in denen eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt wird. Wenn man die auch verstreichen läßt, kommt irgendwann eine Androhung und danach eine Festsetzung von Zwangsgeld, ggf. werden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt.

Als Unternehmer besteht natütrlich die Schwierigkeit, dass der Unternehmer für sein Handelsgewerbe in den meisten Fällen einen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellen muss, was etwas komplexer ist, als eine Einkommensteuererklärung auszufüllen. Wer nicht vom Fach ist braucht dazu normalerweise die Unterstützung eines Steuerberaters, und der Steuerberater ist nunmal nicht ganz preiswert.

&Tschüss

Eine weitere Fristverlängerung über den 31.12. hinaus - das ist bereits der Ausnahme-Fristtermin für Steuerberater - gibt es nur in begründeten Fällen, wobei die Regelung äußerst eng gefasst ist (höhere Gewalt, z. B. Krankenhausaufenthalt, Wohnungsbrand und ähnlich außergewöhliche Dinge). Ergänzend zum Kommentar von „emasch“  ist noch zu erwähnen, dass das Finanzamt zur Durchsetzung der Abgabeansprüche auch ein Zwangsgeld festsetzen kann. Dieses wird zuvor angedroht und i. d. Regel. bei Nichtzahlung 14 Tage später förmlich festgesetzt. Es kann nach einer Festsetzung nur durch Zahlung oder Abgabe der Erklärungen wieder abgewendet werden. Man sollte das Zwangsgeld auf keinen Fall freiwillig zahlen, da es selbst bei Erfüllung der Erklärungspflicht nicht zurückerstattet wird. Ein weiteres Druckmittel ist die Pfändung des Bankkontos, was allerdings Fällen der Zahlungsunfähigkeit meistens nichts bringt. Aber man kann während einer Pfändung über Geldeingänge nicht verfügen, es sei denn, es geht so viel ein, dass zuvor der Pfändungsbetrag entrichtet werden kann. I d. R. sperrt die Bank in solchen Fällen außerdem auch noch etwaige Kreditlinien.
Das Finanzamt kann im Übrigen auch Insolvenzanträge stellen (geschieht selten, aber kommt durchaus hin und wieder vor). Die Die Wahl der Mittel liegt im Ermessen des Finanzamts; kann also prinzipiell willkürlich vorgenommen werden.
Einen Verein oder Steuerberater ohne Vorkassenleistung  zu finden mag möglich sein. Allerdings macht man sich u. U. strafbar, wenn man dazu Verpflichtungen eingeht, die man von Vornherein nicht einhalten kann.
Ein wichtiger Hinweis noch: man hat grundsätzlich das Recht, die Steuererklärungen beim Finanzamt zur Niederschrift zu erklären, wenn man selbst dazu nicht in der Lage ist. Allerdings muss man dazu über alle Informationen verfügen, die zur Erklärung notwendig sind. Oftmals scheitert das an der Gewinnermittlung. Man sollte also mindestens Aufzeichnungen zu Betriebseinnahmen und - Ausgaben und die dazugehörigen Unterlagen vorlegen können. Die Auswertungen der Vorjahre mögen dazu vielleicht Hilfestellung leisten. Am besten geht man bei dieser Vorgehensweise persönlich zum Finanzamt. Es ist in jedem Fall ratsam, sich kooperativ zu verhalten. Dann lassen auch Sachbearbeiter des Finanzamts mit sich reden.