Steuererklärung - Abgabe Pflicht

Hallo,

soweit ich es bisher gelesen habe, muss ein Arbeitnehmer der NUR sein Lohn bezieht und KEINE anderen Einkünfte hat, wohl nicht zwangsläufig die Steuererklärung abgeben. Ausnahme ist wohl nur, wenn es sich bei den Arbeitnehmern um Eheleute handelt, welche die Steuerklasse III/V haben.

Wie ist es aber, wenn bei den Eheleuten nur einer Arbeitnehmer ist (der mit der III) und der Andere schon Rentner (mit der V). Sind diese dann auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Wie ist es aber, wenn bei den Eheleuten nur einer Arbeitnehmer
ist (der mit der III) und der Andere schon Rentner (mit der
V). Sind diese dann auch verpflichtet, eine Steuererklärung
abzugeben?

Siehe § 25 Abs. 3 i. V. m. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG: Verpflichtung = ja.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald