Steuererklärung/Abgabefrist

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage bezieht sich im Bereich Steuererklärung und Abgabefristen.
Vor einigen Jahren war es noch üblich die Steuererklärung bis Ende Mai des folgenden Jahres abzu geben (nach meinem Wissen).
Dann hieß es:
der normale Steuerzahler (damit meine ich Arbeitnehmer)hat Zeit bis zum Ende des Folgejahres.
Stimmt das?
Bis jetzt gab es bei „anderen“ keine Probleme (Ende des Jahres abgegeben und mußten keine Gebühr bezahlen oder erhielten eine Erinnerung).

So langsam bekomme ich Panik.
Muß ich jetzt für eine verspätete Abgabe Gebühr bezahlen (Abgabefrist:Mai --> ist schon lange vorbei)?

Ich bedanke ich für Eure Antwort und hoffe Ihr könnt mir bei dieser Sache bitte weiterhelfen.

Liebe Grüße
Nicel

Hi Nicel,

da ich immer ganz pünktlich arbeite um dem Finazamt keinen Grund zur Steuerprüfung zu geben, kenne ich mich mit den Fristen nicht aus, sorry. Zudem bin ich auch noch Selbständig und nicht Angestellt, da gibt es ja vielleicht auch noch andere Regelungen…

Ich habe zwar auch schon davon gehört, daß manche Leute ihre Steuerklärung erst viel später abgeben, aber um auf der sicheren Seite zu sein, einfach kurz beim Finanzamt anrufen, da bekommst man mit Pech zwar ne patzige aber wenigstens richtige Antwort vom Beamten.

Gruß!

Hallo Nicel,

an den Fristen hat sich nach meinen Informationen nichts geändert. Steuerklärung 2009 abzugeben bis 31. Mai 2010.

Aber wenn Du seit Jahren Steuerklärungen abgibst, kennt Dich das FA und wird Dich an die Abgabe der Erklärung erinnern, in der Regel mit Termin.

Dann solltest Du langsam handeln, denn die Steuerschätzung steht dann ins Haus. In dieser Schätzung wird immer eine Nachzahlung stehen, die erst durch die Abgabe der Erklärung aufgehoben werden kann.

Achtung: Frist 4 Wochen

Zu meiner Schande muß ich gestehen, daß auch ich immer mit meiner Steuererklärung sehr spät bin; habe aktuell Frist bis 14.09.2010 für das Jahr 2009.

Vom Grundsatz ist die Steuererklärung ja recht einfach, zumal es ja jedes Jahr fast das selbe ist. Nur alles zusammen suchen und ausfüllen macht wenig Spaß.

Nutze doch das „Elster-Programm“ des Finanzamtes. Es ist sehr einfach, gibt eine gute Führung, rechnet Dir das Ergebnis aus und die Arbeit am PC macht auch mehr Spaß als alles von Hand auszufüllen.

Viel Spaß bei der Arbeit und denke immer daran: „So viel Steuer wie nötig, aber so wenig wie möglich“

Stefan Seidel

Hallo Nicel,

die Frist ist immer noch Ende Mai. Nur wenn man die Erklärung von einem Steuerberater machen lässt, hat man bis Jahresende Zeit. Theoretisch kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, aber tut es meist nur bei wiederholter und absichtlicher Zuspätabgabe. Im September schickt das FA meist Erinnerungen an die Privatpersonen raus, die auf jeden Fall abgeben müssen, z. B. bei Vermietung oder Gewerbebetrieb. Der „normale“ Arbeitnehmer muß ja nicht unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Daher kommt es auch ziemlich selten vor, daß eine Gebühr bezahlt werden muß, also keine Angst, einfach abgeben und fertig. :wink:

Liebe Grüße

Vielen Dank für deine Antwort.
Ich gestehen, das ich leider schon keine richtige (korekte) Antwort der Angestellten bekommen.
Aber trotzdem vielen, vielen Dank für deine Hilfe :o)

Sonnige Grüße

Hallo,
vielen lieben Dank für die guten Tipps.
Vor allen Dingen der Leitsatz ist echt super.
„So viel Steuer wie nötig, aber so wenig…“

Wenn ich das hier richtig verstanden habe:
„… In dieser Schätzung wird immer eine Nachzahlung stehen, die erst durch die Abgabe der Erklärung aufgehoben werden kann.“

wird die Nachzahlung (denke mir so eine Art Mahnungsgebühr?!) nach Abegabe,innerhalb der Frist (4 Wochen), nicht mehr eingefordert bzw. muß diese nicht mehr bezahlen.
Ist das so richtig?

Entschuldige bitte das ich dich so mit meinen Fragen durchlöchere, ich möchte nur nichts falsch verstehen.

Trotzdem nochmals vielen, vielen Dank für deine tollen Tipps.

Liebe Grüße
Nicel

Hallo Nicel,

wenn Du keine Steuererklärung abgibst, schätzt da FA Dein Einkommen. Es nimmt einfach die Einkommen des letzten Jahres und schätz eine Erhöhung von 10 bis 20 %.

Alle Abzüge, die Du Deine letzte Steuererklärung mit Belegen und Nachweisen geltend gemacht hast, läßt das FA weg, da dies ja nicht „erklärt“ wurde.

Aus diesen Schätzungen heraus schickt das FA Dir einen Steuerbescheid, in dem eine saftige Nachzahlung und Säumniszinsen steht.

Dagegen kannst Du nun Einspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen und Deinen Einspruch mit Vorlage Deiner Steuererklärung begründen.

Damit wird der geschätzte Steuerbescheid geändert, die Nachzahlung fällt in der Regel weg, da Deine Einkommen ja richtiger sind und ja auch Steuervorauszahlungen ( Lohnsteuer ) geleistet wurden. Deine Steuererklärung ersetzt die geschätzten Daten und führen dann zu einem richtigen Ergebnis.

In der Regel werden auch die Säumniszuschläge aufgehoben, aber hier hat das FA m. E. einen Ermessensspielraum, denn ich habe darüber schon Diskussionen gehabt.

Bei weiteren Fragen kannst Du mich gerne anschreiben, auch direkt unter [email protected]

MfG

Stefan Seidel

Die Abgabefrist richtet sich alleine danach, ob Du eine Steuererklärung abgeben musst, oder eine abgeben willst. Es gibt bestimmte Gründe dafür, dass Du eine Steuererklärung abgeben musst. Selbstständige Einkünfte bzw. andere Einkünfte als die eines Arbeitnehmer. Auch wenn Du verheiratet bist und einer die Steuerklasse 3 und der andere die 5 hat. Dann ist es auch Abgabepflicht. In diesen Fällen musst Du bis zum 31.05. des Folgejahres einreichen. Wenn Du nur normaler Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 oder 4 bist, dann hast Du mehr Zeit. Die alte Frist war 2 Jahre. Also für 2009 kannst Du dann bis zum 31.12.2011 einreichen. ich glaube das wurde mittlerweile sogar auf 4 Jahre angehoben. Also wenn Du nur AN bist, mach dir keinen Kopf, da kannst Du die Steuererklärung immer noch abgeben, ohne Verspätungszuschlag zu zahlen.

Hallo,

bevor Strafgebühren in From von sog. Zwangsgeldern festgesetzt werden, werden Sie in der REgel zur Abgabe aufgefordert / erinnert, zwei bis vier Wochen später wird ein Zwangsgeld angedroht. Dann haben Sie immer noch vier Wochen Zeit.

Als Areitnehmer haben Sie in der REgel bis zum Jahresende Zeit

Hallo Nicel,
eine Pflicht-Einkommensteuererklärung soll bis zum 31.05. des Folgejahres vorliegen, danach wird gemahnt. Es gibt eine Festsetzungsfrist, inerhalb dieser muss eine Veranlagung (also der Steuerbescheid) bekannt gegeben sein. Diese Frist beträgt jedoch 4 Jahre (§169 (2)2 Abgabenordnung) - also für 2009 der 31.12.2013.
Früher war diese Frist kürzer - 2 oder 3 Jahre, bin mir da nicht so sicher.

Die Pflichtsteuerpflicht richtet sich nicht nur nach der Einkunftsart. Auch „nur“ Arbeitnehmer können verpflichtet sein, z.B. durch einen Freibetrag auf der Steuerkarte. Wenn man zu diesem Personenkreis zählt, dann wird man automatisch angemahnt seine Erklärung einzureichen und auch später geschätzt. Diese passiert nicht bei freiwillig Abgabe einer Steuererklärung.

Zinsen werden berechnet (§ 233a Abgabenordnung), wenn 15 Monaten nach Ende des Kalenderjahres - bei 2009 der 01.04.2011 - keine Festsetzung erfolgt ist. Hier geht es aber zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen. D.h. wenn man Geld vom Finanzamt zurück bekommt, dann bekommt man dies ab dem 01.04.2011 auch verzinst. Aber es ist keine lohnenswerte Anlage - Bundesanleihen geben mehr.

Gruß

Da kann ich leider Ihnen nicht weiterhelfen.