Steuererklärung: Abgabepflicht nach Wechsel in 4

Liebe/-r Experte/-in,
Wenn ich am Anfang des Jahres die Kombination 3 5 habe, dann im Jahr zu 4 4 wechsle, besteht dann immer noch eine Abgabepflicht für meine Steuererklärung?

Danke

Hallo,
ja, die Pflicht besteht, wenn nur für einen Teil des Jahres Arbeitslohn nach den Steuerklassen III und V einbehalten worden ist.
Gruß

ja, für das laufende Jahr im neuen Jahr