Hallo
Ich war von 1992 bis 2001 Selbständig habe aber 2001 die Firma dicht gemacht wegen Überschuldung.
Die Steuererklärungen sind gemacht und bezahlt bis 1998.
Ab 1999 bis Juli 2001 habe ich keine mehr abgegeben.
Nach mehreren Neustart versuchen und das permanente Ignorieren der Mahnbescheide strebe ich jetzt die Privatinsolvenz an.
Erste gläubiger Briefe sind bereits raus und einige Schulden worden mir sogar erlassen.
Mit den Finanzämtern habe ich bereits gesprochen und geschrieben und ich habe Steuerschulden von Aktuell 95.000 .-€.
Jetzt komme ich zur meiner eigentlichen Frage:
Macht es noch Sinn die Steuererklärungen abzugeben?
Der Sachbearbeiter beim Finanzamt sagte mir das die Schätzungen seit vielen Jahren rechtsgültig seien und auch nach Abgabe der Erklärungen nichts mehr runter gehen würde.Alleine die Verzugszinsen sind über 40.000.- €.
Kann ich bei Eröffnung meiner Insolvenz die Aktuelle Steuerschuld eintragen ohne mir die Arbeit zu machen die Erklärung abzugeben?
Hallo Erst einmal. Meine Aussage ist nicht rechtsverbindlich. Die vom Finanzamt gemachten Schätzungen . die älter sind als drei Jahre sind rechtens also Steuerschuld. Den Mist mit den Erklärungen würde ich mir ersparen und die aktuelle Steuerschuld eintragen. Falls allerdings im Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung abgelehnt wird haben Sie die Steuerschuld im Prinzip anerkannt. Ich glaube aber in dieser Höhe ist das egal. Jetzt noch ein Tip. Ändern Sie Ihren Stil über die Insolvenz zu sprechen in Gegenwart der Insolvenzverwalters. (Permanentes ignorieren oder so) Der Insolvenzverwalter hat die Macht eine Restschuldbefreiung zu unterbinden. Ansonsten viel Glück mit der Insolvenz. Aber alleine die Ruhe ist es schon wert. Gruß Juegud
Hallo
Vielen Dank für ihren Ratschlag
Mit freundlichen Grüßen
Guten Morgen,
der schlimmste was Sie tun können ist, wenn Sie schon Probleme haben, sich nicht noch in größere Probleme - wie zum Beispiel die Privatinsolvenz - zu stürzen.
Wenn Sie ernsthaft daran interessiert sind, Ihr Problem zu meistern, dann suchen Sie sich einen Profi, (aber einen wirklichen Profi) der Ihnen (wirklich) weiterhilft (der allerdings eine Stange Geld kostet).
Sie selbst kommen aus dieser von Ihnen geschilderten Problematik wohl nicht mehr raus.
Die Insolvenz ist das denkbar schlechteste Mittel, weil Sie gar nicht wissen, ob Sie überhaupt eine Restschuldbefreiung erlangen können (sofern Sie so etwas überhaupt erreichen wollen)
Wenn nicht, macht die Insolvenz sowieso keinen Sinn.
Viel Glück.
Hallo Peter,
nach wieviel Jahren das genau verjährt ist müßtest du mal bei einem Anwalt nachfragen, aber ich denke nach 5 Jahren.
Hättest dich vielleicht früher drum kümmern sollen. Jetzt wird es rechtsgültig sein und du wirst wohl oder übel die Schulden akzeptieren müssen…fließen ja sowieso in deine Privatinsolvenz mit ein…
Alles Gute
Gruß Lore
das kann Ihnen wohl nur der Insolvenzverwalter sagen, dafür ist er ja da. Wenn das angeblich doch keine Veränderung an der Summe ändert… warum sollte man es dann machen? Ob Se verpflichtet sind, ich denke schon.
Ein liebes Hallo zurück, an Dich, Peter…
glaube nicht ganz, was der Wirtschaftsprofi dir wegen der Privat-Inso erzählt hat!
Die Inso ist nicht schlecht. Bin selbst dieses Jahr durch die 6 Jahre durch. Ist sehr hilfreich, kann ich nur empfehlen.
Was ich in deinem Fall jedoch nicht ganz mit Sicherheit sagen kann, ist, ob Du Privat- oder besser Geschäftsinsolvenz anmeldest, da Du ja selbständig warst, und deine Steuerschulden noch in diese Zeit zurückgreifen.
Gehe bitte zu einem Schuldenberater bei der Verbraucherzentrale oder ggf. bei der Arbeiterwohlfahrt. Die machen das auch in manchen Städten. Lass dir bitte fachmännische Hilfe geben.
Gruß von der Frau des Busfahrers
um welche Steuerarten handelt es sich?
Hallo
Es sind im ganzen 12 Gläubiger und die Schulden belaufen sich auf ca. 250.000.- €
Hallo
Es handelt sich um Lohn und Umsatzsteuer für 1999 - 2001
Gruß Peter
um welche Steuerarten handelt es sich?
Ich verstehe nicht, was Sie mit „erste Gläubigerbriefe sind raus“ beabsichtigen.
Es hört sich so an, als ob Sie eine Verbraucherinsolvenz anstreben würden. Das müssen Sie aber Gottseidank nicht. Dank der Lohnsteuerschuld müssen Sie nicht als Verbraucher anmelden, sondern für Sie gilt zum Glück die Regelinsolvenz.
Ja klar geht das, aber warum machst du nicht eine Steuererklärung und gibst dabei NULL Umsatz an. Dann reduziert sich diene Steuerschuld und wird neu berechnet.
Also Steuererklärungen abgeben ist immer besser auch wenn das Gewerbe aufgegeben wurde oder ruht.Damit reduzierst du deine Steuerschuld ( auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer).
So wie ich das gelesen habe sind das ja alles Schätzungen.Wenn das FA die Steuererklärungen mit dem Hinweis auf „schon Rechtskräftig“ zurück weisen sollt, dann nochmal melden.
Hi !
Dann solltest Du erst recht wegen der Inso was anleiern.
250.000,- … Wahnsinn. Hab keine Angst, die Schuldnerberatung wird dir helfen.
Schönen Sonntag, nochmals lieben Gruß von mir zu dir.
Hallo
Es sind im ganzen 12 Gläubiger und die Schulden belaufen sich
auf ca. 250.000.- €
leider kann ich da nicht weiterhelfen
Hallo
ich weiß es nicht, aber ich meine JA !
denn alles so in Steuersachen verjährt nach 10 jahren mit ausnahme titulierter forderungen (30 Jahre)- aufgrund von schätzungen, Säumniszuschlägen, zinsen etc. .
Im rahmen der Insolvenz wird der insolvenzverwalter das aber mit dir abklären. Ich würde darauf drängen, die steuererklärungen nicht nachzureichen, da du aufgrund der rechtlichen aufbewahrungsvorschriften dich sdowieso von den unterlagen längst hast trennen dürfen … Und die Schätzungen anerkannt hast, im übrigen die sachen sowieso verjährt wären.
Gruß
Michael