Arbeite seit ca. 20 Jahren in einer Bäckerei. Vor 3 Jahren hat mein Arbeitsgeber die Bäckerei an einem anderen Standort neu gebaut, also nicht mehr an meinem Wohnort. Nun mußte ich in der Vergangenheit des öfteren so ca 55 x jährlich nebeb meiner regulären Arbeit meinen Arbeitsgeber vertreten.Kann man nicht bei der steuererklärung auch eine 2 Fahrt absetzen? Und kann mir jemand sagen ob man pauschal Bewerbungskosten absetzen kann und wenn ja wieviel ?
Mein Arbeitsgeber hat mir die Fahrten auch bestätigt doch das Finanzamt meinte" das gibt es seit jahren nicht mehr. Wer kann mir weiter helfen. Bis sehr dankbar für jeden Hinweis
Fürs Steuerrecht bin ich leider total der falsche Ansprechpartner. Sorry
Hallo,
meines Wissens gibt es zwar die Kilometerpauschale ab dem ersten km, es kann aber durchaus sein dass es bei nur so seltenen Vertretungssituationen nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Ich würde allerdings versuchen die Fahrten in den Vertretungszeiten als Dienstfahrten über den Arbeitgeber abzurechnen. Dazu ist er aber nicht verpflichtet, denn idR hat er eine Weisungsbefugnis bezgl. Deines Einsatzortes.
Da ich aber keine Fachfrau für Steuerfragen bin empfehle ich Dir Dich an einen Experten zu wenden.
Viel Erfolg!
Pythia
Tut mir leid, das kann ich noicht mit 100%iger Genauigkeit sagen. Ich würde sagen es geht, hab aber keine gesetzliche Grundlage zur Hand. Ich hoffe, Sie bekommen von jemand anderen eine bessere Antwort
LG
Hallo,
warum zahlt der AG nicht die Fahrtkosten? Und sicherlich kann man diestliche Fahrten von der Steuer absetzen.
Kenne mich aber mit Steuerrecht überhaupt nicht aus…
LG
weil er meint das man die kosten von der Steuer absetzen kann. Ich werde warten was geschieht ansonsten werden ich mit ihm reden das er die kosten übernimmt . Trotzdem danke
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