Hallo, ich weis diese Frage kam jetzt schon öfters auf, aber einmal heisst es das es geht einmal nicht, dann gehts einmal um Bruttoeinkommen, dann Netto, usw… ich blick da jetzt echt nicht mehr durch…
Erstmal die Frage, es ist doch möglich rückwirkend die Erklärung für 2008 und 2007 abzugeben, oder?
Und nun zum Hauptproblem… also ich habe 2009 insgesamt 9320,00€ Bruttoarbeitslohn erhalten.
Habe ich jetzt die Möglichkeit meine Busfahrten, Bücher, Stifte, Blöcke, ect. abzusetzten?
Ich hab auf der Bescheinigung keine Lohnsteuer oder sowas drauf, lediglich Rentenversicherung und Sozialversicherung…
Hallo Protois, du kannst eine Steuererklärung für 2008 und 2007 noch rückwirkend machen.
Da Du keine Steuer abgeführt hast, kannst Du versuchen Verluste für die kommenden Jahre geltend zu machen, dazu müsstet Du aber die Belege deiner Ausgaben haben und diese müssten höher als 920€ sein.
Gruss Hermann
erstens: es gibt nur was zurück vom finanzamt wenn man was eingezahlt hat. auszubildende zahlen meistens keine steuern, ergo dürftest du auch nichts bekommen. araus ergibt sich das zweitens: nein du kannst es nicht absetzen.
drittens: man sollte aber die steuererklärung mahcen wenn man
a) mehr kosten als einnahmen hat
b) die zulage zu den vermögenswirksamen leistungen haben will
c) die einnahmen so hoch sind das zwar keine steuern gezahlt wurden, aber das kindergeld in gefahr ist.
Frage:
Ist es ist doch möglich rückwirkend die Einkommensteuererklärung für 2007 und 2008 abzugeben?
Antwort:
Soweit für 2007 und 2008 KEINE Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bestand, kann rückwirkend für 4 Jahre eine freiwillige Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Habe ich bei einem Bruttoarbeitslohn 9.320 € im Jahr 2009 (auf der Lohnsteuerbescheinigung keine Lohnsteuerabzug) die Möglichkeit meine Busfahrten, Bücher, Stifte, Blöcke, ect. abzusetzen?
Antwort:
Wenn man in einem Steuerjahr keine Steuern zahlt, dann kann man keine Steuern sparen bzw. keine Steuern zurückerstattet bekommen.
Ich würde trotzdem für jedes Jahr (auch ohne Zwang) eine Einkommensteuererklärung machen und in dieser sämtliche Arbeitnehmer-Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, usw. angeben.
Ich weis nicht, ob es für Arbeitnehmer-Werbungskosten einen Rück- bzw. Vortrag gibt.
Den Rück- bzw. Vortrag für die Arbeitnehmer-Werbungskosten würde ich in jedem Fall beantragen.
rückwirkende steuererklärung:
„Ab 2008 gilt nun, dass sich Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit nehmen können. Die Neuregelung gilt für alle Steuererklärungen ab dem Jahr 2005. Arbeitnehmer können daher freiwillig ihre so genannte Antragsveranlagung für das Jahr 2008 noch bis Ende 2012 vornehmen“.
quelle: http://www.steuerlexikon-online.de/Abgabefrist.html
Erstmal die Frage, es ist doch möglich rückwirkend die
Erklärung für 2008 und 2007 abzugeben, oder?
antwort also: ja.
Und nun zum Hauptproblem… also ich habe 2009 :insgesamt 9320,00€ Bruttoarbeitslohn erhalten.
unter berücksichtigung der vorsorgepauschale, werbungskostenpauschale, sparerfreibetrag etc. dürfte das zu versteuernde einkommen deutlich unter dem jährlichen mindestbruttoeinkommen liegen, ab dem steuer zu entrichten wäre. daher ist auf der lohnsteuerkarte auch nichts vermerkt.
dumm allerdings: nur wer steuer gezahlt hat, kann auch welche zurückbekommen. nichts absetzbar also für das betreffende jahr.
du kannst aber versuchen, einen verlustvortrag zu beantragen - die entsprechenden ausgaben in den werbungskosten eintragen und dann verlustvortrag für das folgende jahr beantragen:
„Man macht auf dem Mantelbogen Seite 1 oben ein Kreuz, dafür ist extra ein Kästchen vorgesehen.
Man bekommt dann zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid einen Bescheid über den vortragsfähigen Verlust zur Einkommensteuer.
Dieser Verlustvortrag wird dann im nächsten Jahr automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.“