Steuererklärung als Honorarkraft

Hallo,
ich habe im April mein Studium formal abgeschlossen, konnte aber durch eine Sonderregelung (späte Zeugnisausgabe etc.) noch im Sommersemester immatrikuliert bleiben. Seit April gebe ich an der Universität einen Lehrauftrag auf Honorarbasis (insgesamt werden es nicht mehr als 20 Stunden im Semester) und bin zusätzlich als Dozentin an einer Sprachschule tätig (ebenfalls auf Honorar, monatliche Einnahmen nur ca. 36 Euro).
Da ich somit als Freiberufler gelte, wollte ich meine Beschäftigungen heute im Finanzamt anmelden - auf meine Nachfrage hin hat mir die Sachbearbeiterin jedoch erklärt, dass ich momentan noch nichts tun und meine Einnahmen erst bei der Steuererklärung angeben muss (im letzten Jahr hatte ich für einen kurzzeitigen Hiwi-Job eine Lohnsteuerkarte bekommen). Das ist für mich ziemliches Neuland und ich bin noch sehr unsicher darüber, wann (Jahresende oder bis Mai 2014) was (Formblätter etc.?) einzureichen ist und welche Nachweise ich für die Einnahmen bringen muss - genügen die Rechnungen, die ich an der Sprachschule monatlich, für den Lehrauftrag einmal am Ende des Semesters ausstelle?
Im August beginne ich dann mit dem Referendariat, was durch den Status als Beamter auf Widerruf natürlich nochmal einige Neuerungen mit sich bringen wird. Dazu habe ich mich bisher noch gar nicht informiert.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand ein paar wichtige Pflichten bzw. Fristen nennen könnte, an die ich mich halten muss(auch bzgl. Sozialversicherung, Kindergeld etc.).
Vielen Dank schon jetzt!
Liebe Grüße, Jessi

Hallo Jessi,
schau mal hier: http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-steuern/article…
da findest Du Antwort auf jede Deiner Fragen und es steht alles drin, was Du als selbständige Freiberuflerin in Sachen Steuern wissen must.
Was die Sozialabgaben angeht, so musst Du Dich als Selbständige privat versichern um Anspruch auf medizinische Versogung und auf Rente zu haben, es sei denn Du bist verheiratet und hast Anspruch auf Familienhilfeversicherung, dann fällt bei den genannten geringen Einnahmen keine eigene Krankenversicherung an.

Hallo Jessi,

also ich versuche etwas Ordnung rein zu bringen.
Dass man Dir gesagt hat, dass Du so gar nichts machen brauchst, mag an den niedrigen zu erwartenden Einnahmen liegen. Normalerweise muss sich auch ein Freiberufler beim Finanzamt anmelden.
So einen Lehrauftrag hatte ich nach dem Studium auch mal. Das fällt unter den sog. Übungsleiterfreibetrag gem. § 3 Nr. 26 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html. Alles bis zum Freinetrag von 2.400€ im Jahr braucht gar nicht angegeben werden, weil eben steuerfrei. Ob das auch für die Sprachschule gilt, weiß ich nicht. Wahrscheinlich nicht, da es keine juristische Person öffentlichen Rechts ist. Notfalls fragen, die müssten das wissen.
Außerdem hat man ja ohnehin einen Freibetrag von 8.130€ zu versteuerndem Einkommen. Das ist nicht das Brutto, sondern nach Abzug aller Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, Sozialversicherungsbeiträgen usw.
Was das Referendariat angeht, so nehme ich an, dass das über Lohnsteuerkarte läuft?
Am einfachsten wird es sein, dass Du Dir ein Steuerprogramm kaufst. Das kostet nicht die Welt und man wird gut an die Hand genommen. Ich mache das seit Jahren über BILD-Steuer (nicht am Namen stören, ist wirklich gut).
Wenn man als Freiberufler Gewinn macht, also mehr Einkünfte als die steuerfreien bzw. die Betriebsausgaben wie Fahrten, Bücher etc. dann muss man bis 31.05. des Folgejahres eine Steuererklärung abgeben.
Wie das mit der Versicherung im Referendariat läuft, weiß ich nicht. Eine KV muss man auf jeden Fall haben. Ob es noch Kindergeld gibt, weiß ich so auf die Schnelle nicht. Eigentlich ist das mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss vorbei. Aber da fragst Du besser nochmal im Brett Ämter/Behörden, was da die Kriterien sind.

Grüße

Hi,

bei der Einkommensteuererklärung die am Ende des Kalenderjahres erstellt wird, gibt es ein Kapitel zur selbstständigen Arbeit, wo diese Einnahmen aufgeführt werden sollten. Bei den geringen Einnahmen kommst du aber wohl auch nicht über den Freibetrag hinaus und musst auch keine Abgaben leisten. Zu beachten ist hier, dass keine Kranken- oder Sozialversicherungen bestehen, da du als Selbstständige dafür selbst verantwortlich ist. Bzgl. des Kindergeldes, welches deine Eltern bekommen gibt es auch Freibeträge, die nicht überschritten werden dürfen, sonst fällt dieses weg.

Grüsse

Hallo Jessi,

entschuldige, aber ich bin leider lange aus diesem Beruf heraus. Ich werde auch gleich mein Profil ändern.

Viel Erfolg
Conterna

es gilt das Einnahmen- Ausgaben Prinzip im entsprechenden Jahr. Weiter einfach die Anleitungen zur EST erkl. durchlesen.
Gruß