Steuererklärung als Kamerassistent

Hallo,
muss ein Student,der nebenbei hin und wieder als Kamerassistent für verschiedene Filmprojekte jobbt und dafür Rechnungen (natürlich ohne USt) stellt, seine Einkünfte in der Anlage S (Selbstständige Arbeit) angeben?
Schöne Grüße

Anlage S (Selbstständige Arbeit) angeben?

Nein, natürlich nicht.

Sondern in der Anlage G.

Das kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen,schließlich liegt kein Gewerbe vor (siehe Definition Gewerbebetrieb)!Die Tätigkeit wird ja schließlich nicht nachhaltig, also auf Dauer angelegt,ausgeübt…

Da hat jemand den Unterschied zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb (Anlage G) und freiberuflicher/selbständiger Tätigkeit (Anlage S) nicht verinnerlicht…

Nachhaltigkeit ist bei beiden gegeben…

Das kann ich mir nun beim besten Willen nicht
vorstellen,schließlich liegt kein Gewerbe vor (siehe
Definition Gewerbebetrieb)!Die Tätigkeit wird ja schließlich
nicht nachhaltig, also auf Dauer angelegt,ausgeübt…

Ich finde das immer so lustig. Ich erkläre ja auch keinem Physiker, dass ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass es die Lichtgeschwindigkeit gibt…

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Das kann ich mir nun beim besten Willen nicht
vorstellen.

Ich schon.

Vielleicht aber auch deswegen, weil ich meinen Job gelernt hab…

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Da hat jemand den Unterschied zwischen Einkünften aus
Gewerbebetrieb (Anlage G) und freiberuflicher/selbständiger
Tätigkeit (Anlage S) nicht verinnerlicht…

=> naja, reicht ja, wenn wir „Steuerexperten“ das gemacht haben. Ansonsten werde ich Kiwipflücker in Neuseeland!

=> aber es wäre fair gewesen, die Antwort von Petz nicht anzuzweifeln, sondern nachzufragen

=> aber es wäre fair gewesen, die Antwort von Petz nicht
anzuzweifeln, sondern nachzufragen

Sehe ich auch so.
Das scheint aber Standard zu werden-Fragen zu stellen, und wenn die Antwort nicht genehm ist, maulig werden…

Ich habe hier eine ganz normal Frage gestellt und auf eine unzureichende Antwort reagiert,mehr nicht! Also wenn hier schon jemand sein „Expertenwissen“ preis gibt,dann möge er es doch bitte auch begründen!
Jetzt mal zurück zum Sachverhalt: Die Definition eines Gewerbebetriebs lautet selbstständige,nachhaltige Tätigkeit,die mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird. Da es sich bei einem Job,der ein bis zweimal im Jahr ausgeführt wird und nicht länger als ein paar wochen (wenn überhaupt) dauert,liegt in meinen Augen keine nachhaltige Betätigung vor. Ich hätte die Einnahmen aus der Assistenz bei Filmprojekten in die Anlage S eingestellt. Wo wären die Einnahmen denn deiner Meinung nach in Anlage G einzutragen,lasse mich auch gerne belehren :smile:

Gewerblich!!!
Moinsen,

mal abgesehen davon, dass es Petz ja schon versucht hat, hier nun der letzte Versuch:

Die Einkünfte eines Kameraassistenten sind gewerbliche Einkünfte. Punkt!

Begründung:
Der Beruf des Kameraassistenten fällt nicht unter eine einzige Definition des § 18 EStG - ergo fällt er somit unter den § 15 EStG. Auch zwei bis dreimal im Jahr kann hierbei schon nachhaltig sein. Denn es kommt nicht auf die Anzahl an, sondern auf die Absicht, diesen Beruf auszuüben.

Schöne Grüße
e

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Gut,warum nicht gleich so :smile: Vielen Dank für die Hilfe,wollte doch nur eine begründung,mehr nicht!
Danke

Ich habe hier eine ganz normal Frage gestellt und auf eine
unzureichende Antwort

unzureichend??? Da krich ich gleich nen Hals!
Du hast eine RICHTIGE Antwort erhalten!

reagiert,mehr nicht! Also wenn hier
schon jemand sein „Expertenwissen“ preis gibt,dann möge er es
doch bitte auch begründen!

Begründe Du doch dann mal WO im § 18 EStG Du den Kameraassi findest!
Und NUR Einkünfte nach § 18 EStG gehören in die Anlage S.

Jetzt mal zurück zum Sachverhalt: Die Definition eines
Gewerbebetriebs lautet selbstständige,nachhaltige
Tätigkeit,die mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird.

Falsch. Ich empfehle § 15 (2) S 1 EStG zur Lektüre.

Da es sich bei einem Job,der ein bis zweimal im Jahr ausgeführt
wird und nicht länger als ein paar wochen (wenn überhaupt)
dauert,liegt in meinen Augen keine nachhaltige Betätigung vor.

In meinen schon, aber gut, von mir aus…wenn hier keine Nachhaltigkeit vorliegt, sinds erst recht keine selbständigen Einkünfte, also ist die Anlage S doppelt falsch.

Ich hätte die Einnahmen aus der Assistenz bei Filmprojekten in
die Anlage S eingestellt. Wo wären die Einnahmen denn deiner
Meinung nach in Anlage G einzutragen,lasse mich auch gerne
belehren :smile:

Wenn Du der Meinung bist, die Nachhaltigkeit fehlt, dann gehören die Einkünfte weder in Anlage G noch in Anlage S, sondern in die Anlage SO.

Vom mir aus trägst Du´s auch in die Anlage V ein, das FA stellts schon richtig…

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wollte doch nur eine begründung,mehr nicht!

Das kann man auch anders ausdrücken…

Hi !

Die Tätigkeit wird ja schließlich
nicht nachhaltig, also auf Dauer angelegt,ausgeübt…

Nachhaltigkeit liegt bereits dann vor, wenn die Tätigkeit erstmalig ausgeübt wird und „Wunsch“ einer Wiederholung gegeben ist. Da vorliegend die „einmalige“ Tätigkeit bereits über Wochen ausgeübt wird, liegt hier bereits Nachhaltigkeit vor.
Wird die Tätigkeit sogar mehrmals jährlich ausgeübt, führt an einer Nachhaltigkeit kein Weg mehr vorbei.

So ist es denn auch in H 15.2 EStG nachzulesen:

Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist. Da die Wiederholungsabsicht eine innere Tatsache ist, kommt den tatsächlichen Umständen besondere Bedeutung zu. Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist daher bei einer Mehrzahl von gleichartigen Handlungen im Regelfall zu bejahen (>BFH vom 23.10.1987 - BStBl 1988 II S. 293 und vom 12.7.1991 - BStBl 1992 II S. 143). Bei erkennbarer Wiederholungsabsicht kann bereits eine einmalige Handlung den Beginn einer fortgesetzten Tätigkeit begründen (>BFH vom 31.7.1990 - BStBl 1991 II S. 66).

BARUL76

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