Steuererklärung als Studenten, vorher berufstätig

Hallo,

habe im Jahr 2012 bis Ende August Vollzeit als Angestellte gearbeitet. (vorher Ausbildung als Informatikkauffrau, abgeschlossen in 2010) und habe dann im Oktober eine Studium (Medieninformatik) angefangen. Jetzt sitze ich ein wenig ratlos vor meiner Steuererklärung. Ich frage mich was ich den angeben kann und wenn ja wo genau?! Hätte jetzt spontan folgende Punkte:

  • Büromaterial (Bürostuhl)
  • Laptop für Uni
  • Fahrten zur Uni
  • Studiengebühren und Semestertickets

Kann ich diese angeben, wenn ja wo?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar!

Liebe Grüße
Jasmin

Hallo,
schreibs in die „Anlage N“ als (vorweggenommene) Werbungskosten rein.

Viel Erfolg beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Hallo Jasmin,

wenn Du danach als Angestellte arbeiten willst, kannst Du die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten auf
der Anlage N angeben. Den Laptop musst Du über 3 oder 4 Jahre abschreiben - außer er hat unter 400 € gekostet.

LG, Roland

Nachtrag:

Wenn Du danach selbstständig arbeiten willst, dürfte das eher bei den selbstständigen Werbungkosten laufen.

Hallo,

Arbeitsmittel wie den Stuhl und anderes Büromaterial können bei den Werbungskosten mit z. B. 20% angegeben werden, da Sie den Stuhl ja sicher auch privat nutzen. Den Rechner können Sie auch als Arbeitsmittel teilweise angeben. Die Studiengebühren sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Fahrten zur UNI können bei den Werbungskosten als Arbeitsweg angegeben werden.

Mfg.

ALs Sonderausgaben! Du kannst die Kosten gegen die positiven Einkünfte aus der Berufstätigkeit verrechnen.
Achtung: Laptop und priv. Nutzung?? Könnte sein, dass Du nachweisen mußt, dass der Computer ausschließlich dem Studium dient. Also entweder für kleines Geld einen alten erwerben oder gleich die Kosten aufteilen.

hallo,

dir in jeder einzelheit zu erläutern, was du absetzen kannst und wo das einzutragen ist, sprengt den rahmen und ist auch nicht sinnvoll.

meine empfehlung:
geh zu einem lohsteuerhilfeverein und laß dir dort helfen. die machen das professionell, und es kostet nicht viel.
oder kauf dir eines der gängigen steuerprogramme (z.b. wiso) und laß dich von der software durch´s programm führen. hier gibt´s mittlerweile viele erläuterungen, tipps und hinweise.

saludos, borito

Liebe Jasmin,

ich würde versuchen die von Ihnen genannten Studienkosten
und Büromaterialien in ihrer Einkommensteuererklärung
als Werbungskosten versuchen abzusetzen. Hier gibt es auch
Urteile, in denen Studiengebühren anerkannt wurden.
(Die kenne ich leider nicht genau und müsste mich erst einlesen!)

Wenn Sie jetzt nichts mehr verdienen, dann erhalten Sie in jedem
Fall eine Steuerrückerstattung, da Sie ja nur 8 Monate verdient,
aber die Steuern für 12 Monate gezahlt haben.

Viel Erfolg!
Lambertobruno

Hallo Roland,

vielen Dank für die schnelle Hilfe! Wie sieht es mit Nachweisen aus? Lege ich gleich Rechnungen als Kopie mit bei? Und generell auch nochmal den Studienausweis?

Vielen Dank und liebe Grüße
Jasmin

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Hilfe! Wie sieht es mit Nachweisen aus? Lege ich gleich Rechnungen als Kopie mit bei? Und generell auch nochmal den Studienausweis?

Vielen Dank und liebe Grüße
Jasmin
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Hallo Jasmin,

Du kannst, musst aber nicht. Wenn es nur wenige Quittungen sind, würde ich die beilegen, damit die Erklärung schneller bearbeitet wird und es zu weniger (oder keinen) Nachfragen kommt und Du Dir das Nachsenden sparen kannst. Nachdem bei mir mal Unterlagen verloren gegangen sind, rate ich Dir, die Quittungen sicherheitshalber zu kopieren, bevor Du sie per Post absendest.
Wenn es viele Quittungen sind, brauchst Du die aber nicht unbedingt mitsenden - wenn die Finanzbeamten die sehen wollen, melden sie sich schon.

LG, Roland

Hallo,
da Du bereits eine Ausbildung hast, sind alle die Kosten aller weiteren Ausbildungsabschnitte Werbungskosten. Das ist schn mal gut, denn somit sind alle Kosten in unbegrenzter Höhe abzugsfähig.

Am Besten der Steuererklärung eine separate Aufstellung beifügen:

Büromaterial = abzugsfähig
Bücher nicht vergessen!
Laptop für Uni = abzugsfähig, je nachdem wie teuer,
sind die Kosten auf drei Jahre zu verteilen.
Fahrten zur Uni = Reisekosten! 0,30€ pro gefahrenem KM - also hin und zurück
Studiengebühren = abzugsfähig
Semestertickets = abzugsfähig, dann müssen aber die Fahrten mit einem Auto plausibel gemacht werden - wegen der 0,30€/km. Warum wird ggf. nicht der ÖPNV benutzt.
Für tage an denen Du mehr als 8 Stunden von zu Hause weg bist, kannst Du die Verpflegungspauschalen ansetzen, Höhe je nach Zeit der Abwesenheit bitte googeln.
Wenn Du umziehen musstest um die Uni zu erreichen: Die Kosten des Umzugs und der weiteren Miete, Energie etc.

  • was sonst noch so während des Studiums bezahlt werden muss…

LG
M(ich)a

Hallo,

zweifelsohne haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kosten mit der Steuererklärung anzugeben. Ein Computerfragebogen wäre dann sozusagen auszufüllen und es muss nachgewiesen werden (auf Verlangen)dass Sie den Laptop nur für Studienzwecke nutzen/beruflich, andernfalls gibt es Abschläge.
Wo dies entsprechend einzutragen ist kann ich auf die Schnelle nicht sagen, sollten Sie noch Interesse haben, so können Sie nach etwa 1 Woche nochmals auf mich zukommen, da ich dann etwas Zeit habe die Fakten zu klären.

MfG

M.Sack

Hallo Jasmin,

schau mal hier

http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten/s…

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie…

VG Corinna

Hallo jasmin9_0,

laut folgendem Link hättest du wohl durchaus Chancen, z.b. den Laptop für die Universität steuerlich geltend zu machen. Nähere Details findest du unter

http://www.anwalt.de/rechtstipps/studenten-und-auszu…

Viele Grüße,

dein Team von anwalt.de