Steuererklärung als Zeitsoldat

Liebes Forum,

Angenommen, man hat vor 4-5 Jahren „mal“ eine Steuererklärung eingereicht. Angeblich wurde nicht viel zurückerstattet (laut Internetrecherche nicht so nicht sein kann). Auf jeden Fall wurde seitdem keine mehr eingereicht. Nun soll ein neuer Anlauf genommen werden und wieder eine eingereicht werden. Daraus ergeben sich nun einige Fragen:

  1. Kann man jetzt einfach so für 2014 (oder noch 2013?) eine Steuererklärung einreichen oder gibt es Komplikationen, weil nun einige Jahre fehlen?
  2. Bis dato wurde kein Steuerbescheid o.Ä. bei den Unterlagen gefunden. Kann es sein, dass man keine Unterlagen vom Finanzamt zugeschickt bekommt, wenn man die Steuererklärung nicht mehr einreicht?
  3. Im Internet stehen unterschiedliche Fristen für die Jahre. Bis wann muss man für welches Jahr eine Steuererklärung einreichen?
  4. Gibt es als Soldat auf Zeit (sog. „Beamter auf Zeit“) etwas Besonderes zu beachten?

Es sind viele Fragen. Deshalb schon einmal vor ab ein dickes Dankeschön an denjenigen, der hierauf antwortet!

Hallo,

eine Freundin von mir ist mir ihren Unterlagen zum Lohnsteuerhilfeverein und hat dort alles machen und erklären lassen.

Im Jahr darauf hat sie dann ihre Mitgliedschaft gekündigt und macht seitdem ihre Lohnsteuer ohne fremde Hilfe allein.

Auch als Beamter kann man zur LoHi

Grüße
miamei

Hallo,

  1. Kann man jetzt einfach so für 2014 (oder noch 2013?) eine
    Steuererklärung einreichen oder gibt es Komplikationen, weil
    nun einige Jahre fehlen?

die Komplikation besteht darin, dass man auf einige Jahre Rückzahlung verzichtet.
Gibt es dafür irgendeinen Grund?

  1. Bis dato wurde kein Steuerbescheid o.Ä. bei den Unterlagen
    gefunden. Kann es sein, dass man keine Unterlagen vom
    Finanzamt zugeschickt bekommt, wenn man die Steuererklärung
    nicht mehr einreicht?

Welchen Bescheid sollte es denn geben, wenn man gar keinen Antrag stellt?

  1. Im Internet stehen unterschiedliche Fristen für die Jahre.
    Bis wann muss man für welches Jahr eine Steuererklärung
    einreichen?

Bei freiwilliger Veranlagung hat man 4 Jahre Zeit. Für 2010 also bis zum 31.12.2014.

  1. Gibt es als Soldat auf Zeit (sog. „Beamter auf Zeit“) etwas
    Besonderes zu beachten?

Es gibt ein paar Freibeträge, die man nutzen kann. Wegen doppelter Haushaltsführung, Reisekosten etc.kann sich was ergeben. Näheres vom Steruerberater, vom Lohnsteuerhilfe-verein oder auch durch eine geeignete Software.
Die Kosten für alle drei kann man übrigens auch von der Steuer absetzen.

Gruß

Hallo,

Angenommen, man hat vor 4-5 Jahren „mal“ eine Steuererklärung eingereicht. Angeblich wurde nicht viel zurückerstattet (laut Internetrecherche nicht so nicht sein kann). Auf jeden Fall wurde seitdem keine mehr eingereicht. Nun soll ein neuer Anlauf genommen werden und wieder eine eingereicht werden.
Daraus ergeben sich nun einige Fragen:

  1. Kann man jetzt einfach so für 2014 (oder noch 2013?) eine Steuererklärung einreichen oder gibt es Komplikationen, weil nun einige Jahre fehlen?

Kein Problem.

  1. Bis dato wurde kein Steuerbescheid o.Ä. bei den Unterlagen gefunden. Kann es sein, dass man keine Unterlagen vom Finanzamt zugeschickt bekommt, wenn man die Steuererklärung nicht mehr einreicht?

Genau so ist es. Die Steuern sind ja schon bezahlt. Ein Blick auf die Abrechnung der Bezüge zeigt das. Die Vorauszahlungen, die sich aus der Eingruppierung in die Lohnsteuerklassen ergeben, sind tendenziell nicht zu niedrig, so dass sich der Staat damit zufrieden gibt

  1. Gibt es als Soldat auf Zeit (sog. „Beamter auf Zeit“) etwas Besonderes zu beachten?

Im Grunde nicht. Bei der Internetrecherche muss jedoch berücksichtigt werden, dass sich bei sonst gleichen Bedingungen in der Realität bei SaZ niedrigere Erstattungen oder (höhere) Nachzahlungen ergeben können, weil vielleicht in den Onlinerechnern nicht berücksichtigt wird (oder ein entsprechender Haken nicht gesetzt wurde), dass SaZ keine Sozialbeiträge zahlen.
Ansonsten gibt es nichts Besonderes. Vielleicht noch die Tatsache, dass sämtliche Erstattungen/Zuschüsse (Reisekostenerstattungen, Trennungsgeld, Auslandsverwendungszuschlag etc. pp.) anzugeben sind. Ist aber bei Arbeitnehmern auch so.

Grüße