Steuererklärung als Zivi

Hallo,

meine Frage richtet sich an alle, die sich im Steuerrecht auskennen.

Ich bin im Moment in der Situation, das ich meinen Zivildienst ableiste,d.h. ca. 500 € - 600 € Sold im Monat(incl. aller Zusatzzahlungen wie Verpflegungsgeld usw.).
Dazu kommen 150 € im Monat, die ich durch einen Aushilfsjob verdiene.
Des weiteren bin in Teil von zwei kleinen Gbr´s, beides Kleinunternehmen, von denen zusammen ca. 2000 €/Jahr hängen bleiben.

–>Macht insgesammt ca. 320 €/Monat neben meinem Zivildienst

Meine Frage: Wie siehts mit dem Finanzamt aus? Bis jetzt ist noch nichts gekommen, was eine Einkommenssteuererklärung angeht. Wird es dabei bleiben, oder bekomme ich demnächst Post und muss nachzahlen?

Grüße
Chris

Hallo Chris,
ich glaube als Teil einer GbR muss auf jeden Fall eine Erklärung abgegeben werden, sicher bin ich aber nicht.
Ansonsten würde ich einfach einmal durchrechnen, ob sich die Abgabe einer Erklärung lohnt. Es gibt schon sehr günstige Steuerprogramme auf CD in die man die Daten eingeben kann. Dann sieht man, ob es sich lohnt.
Viele Grüße Sylke

hallo,

sofern du nicht - aus bestimmten, hier nicht näher zu nennnenden gründen - vom fa aufgefordert wirst, eine steuererklärung abgeben zu sollen, steht es dir in jedem jahr erneut frei, eine erklärung abzugeben. in deutschland gibt es tausende von menschen, die keine st-erklärung abgeben.
i.a. macht man das als steuerpflichtiger sowieso nur, wenn man „muß“ oder wenn man rückzahlungen (=erstattungen) erwartet.
post wirst du wohl kaum bekommen :wink:
das ganze gilt natürlich nur und immer unter der voraussetzung, daß du all deine einnahmen ordentlich verteuert hast, sofern du über den entsprechenden freigrenzen liegst.

saludos, borito

Danke für die schnellen Antworten. Genau um diese Freigrenze geht es mir, da ich bisher noch nichts versteuert habe. Kann mir jemand sagen, wie hoch diese Treigrenze ist, und ob ich meinen Sold als Zivi miteinrechnen muss, oder ob der nicht dazuzählt.

Grüße

Hallo,

ob du Steuern zahlen mußt, richtet sich nach deinen persönlichen Ausgaben. Grundsätzlich gibt es einen Freibetrag von ca. 8000 Euro. Weiter absetzbar sind Werbungskosten (z.b.Bewerbungen, Fahrtkosten zur Arbeit etc.) Vom Zivilohn mußt du nur den Sold also ca. 340 Euro bei der Steuer anrechnen. Fahrtkosten, Kleidergeld und Verpflegung sind nicht steuerpflicht.
Du hast also 660 Euro im Monat wenn du deine Einküfte dazu addierst. Dafür dürftest du also keine Steuern zahlen.

Gruss

R.P.

Hallo Chris,
Einnahmen aus dem Zivildienstverhältnis (Geld- und Sachbezüge) sind steuerfrei. Das können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für den Zivildienst nachlesen: http://www.zivildienst.de/cln_030/Content/de/LeitfSo…
Munteres Geld scheffeln wünscht Peter Tobiassen

das weiß ich leider nicht…

gruß
strandperle02

das Post kommt ist unwahrscheinlich, aber auf Grund der GbR-Geschichte besteht hier eine Pflichtveranlagung, d.h. es muss eine Steuererklärung abgegeben werden!

Hallo, abwarten und Tee trinken. wegen der beiden GBR wts passierenird das Finanzamt in jedem Fall auf dich zukommen. Solange Du Zivi bist denke ich wird nichts passieren.
Gruss Hermann

hallo,

selber herausfinden macht manchmal auch laune. eine kurze suche bei tante kugel hilft sofort - da kann man dann schnell erkennen, daß zivi-sold nicht versteuert werden muß.
grds. sind ca. 8000euro p.a. nicht versteuerungspflichtig - dies ist aber das zu versteuernde einkommen, d.h. daß das tatsächliche bruttoeinkommen viel höher liegen kann/darf, weil vorsorgebeiträge, werbungskosten, sonderausgaben etc. abgezogen werden (können) bzw. einnahmen wie erträge aus zinsen, dividenden, mieteinkünften etc. hinzugerechnet werden müssen.
dir also hier sagen zu können, wie hoch „dein“ einkommen sein darf, damit du keine steuern zahlen mußt, ohne die ganzen hintergründe zu kennen, wäre etwas vermessen.

was du so schilderst, legt den schluß nahe, daß keine steuerzahlung fällig ist. viel interessanter ist doch, ob du bereits steuern gezahlt hast und ob du dir diese nicht zurückholen kannst.

saludos, borito

Hallo,

also der aushilfsjob wird wohl auf minijob-basis abgerechnet mit pauschaler lohnsteuer, oder? dann ist diese für Sie steuerfrei und muss in keiner Steuererklärung angegeben werden. Der zivilsold wird über lohnsteuerkarte abgerechnet? dann fällt da auch keine an, weil zu niedrig. Die beteiligungseinkünfte der beiden GbRs werden noch nicht versteuert.

Aber, der Grundfreibetrag beträgt in 2010 jährlich 7834 Euro. Dh, dass bis zu diesem Betrag zu versteuerndes Einkommen (Einkünfte minus Werbungskosten und minus Versicherungsbeiträgen in Höhe des Höchstbetrags) keine Steuern anfallen. Da liegen Sie wohl drunter.

Kann aber schon sein, dass das Finanzamt mal eine Erklärung will, wenn auch nix bei rauskommt. Die wissen ja nicht, was sie sonst so haben…

Gruße

Hallo,

also meistens ‚muß‘ man keine Steuererklärung machen, dann gibts zwar keine Nachzahlung, allerdings auch keine Steuererstattung.

Und einfach so eine Nachzahlung schicken die auch nicht, erstmal eine Aufforderung, die Steuererklärung abzugeben.
Allerdings nur, wenn Du zur Abgabe verpflichtet bist.

Viele Grüße

Paola

Ich habe folgende Infos gefunden.
Achtung ich zitiere den Originaltext - bitte das zutreffende herauslesen und auf die eigene Situation interpretieren.
Bitte bei Problemen bei mir nachfragen - ich helfe gerne.


Aufwendungen, die einem Wehrpflichtigen beim Wehrdienst entstehen, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Das sind z.B. Fahrten zur Kaserne, Familienheimfahrten am Wochenende, Verpflegungskosten, Reinigung der Dienstkleidung. Das Gleiche gilt bei einem Zivildienstleistenden.

Der Grund: Die Geld- und Sachbezüge, die Wehrpflichtige und Zivildienstleistende erhalten, gehören zu den steuerfreien Einnahmen (z.B. Wehrsold, kostenlose Unterkunft und Verpflegung, Dienstkleidung). Und Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, können Sie nicht als Werbungskosten geltend machen (§ 3 c EStG).

So wie ich das verstehe ist das was man als Zivildienstleistender bekommt steuerfrei.
Dann muss man das bei der Einkommensteuerklärung nicht angeben.

Hat der Zivildienstleistende da wo er den Zivildienst ableistet seine Lohnsteuerkarte abgegeben?