Steuererklärung Anlage G

Hallo zusammen,

Nehmen wir einmal an, jemand hat eine angemeldete Einzelunternehmung mit zwei verschiedenen angemeldeten Tätigkeiten im Nebenerwerb, aufgrund der er bei seiner Steuererklärung Anlage G ausfüllen muss. Was müsste dieser jemand in Anlage G in Zeile 4 unter „Art des Betriebs“ eintragen? Müsste er beide angemeldeten Tätigkeiten mit jeweiligem Gewinn/Verlust getrennt erfassen?

Vielen Dank schonmal für die Antworten! :smile:

lg

kommt darauf an, ob trennbar! Wenn Einzelunternehmen mit versch. Tätigkeiten, kann man durchaus alles zusammenfassen: Zweck natürlich beides angeben!

Lia