Hallo zusammen,
Nehmen wir einmal an, jemand hat eine angemeldete Einzelunternehmung mit zwei verschiedenen angemeldeten Tätigkeiten im Nebenerwerb, aufgrund der er bei seiner Steuererklärung Anlage G ausfüllen muss. Was müsste dieser jemand in Anlage G in Zeile 4 unter „Art des Betriebs“ eintragen? Müsste er beide angemeldeten Tätigkeiten mit jeweiligem Gewinn/Verlust getrennt erfassen?
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
lg