ich mache das erste mal meine Einkommenssteuererklärung und weiss nicht genau, was ich in der Anlage Kind bei Punkt 15 Kindergeld eintragen muss. Ich habe 2 Kinder, bin geschieden und die Kinder leben bei meiner Exfrau. Beim Kinderfreibetrag habe ich 0,5. Muss ich jetzt dort einen Betrag von 1.104 Euro eintragen, obwohl das komplette Kindergeld an meine Exfrau ausgezahlt wird ?
kindergeld erhält der erziehende elternteil. ist das deine exfrau? wenn ja, dann paßt dieser teil so.
den kinderfreibetrag können sich die ex-ehepartner/elternteile zu je 0,5 auf der lohnsteuerkarte eintragen lassen. der freibetrag verringert das zu versteuernde einkommen jeden monat.
am ende des jahres wird abgerechnet.
der kinderfreibetrag beträgt 7.008euro p.a., also 3.504euro für 0,5 anteil.
der betrag von 1.104euro wäre der hälftige anteil des kindergeldes für das erste kind, hat also - nach deinen schilderungen - mit dir gar nichts zu tun.
du solltest den freibetrag, der für dich gilt, auf deiner lohnsteuerkarte finden; dort wurde er ja auch eingetragen. den dort aufgeführten betrag überträgst du in deine steuererklärung.
vielen Dank für deine schnelle Auskunft. Ich muss die EKST der letzten 4 Jahre machen, aber für 2012 hat mir Taxman plötzlich nur noch 71 Euro errechnet, wenn ich eingebe, dass die Kinder nicht in meinem Haushalt wohnhaft und auch nicht gemeldet sind.
Jetzt habe ich auf meine Steuerkarte4 gesehen, dass ich bei Kinder 0,5 habe. Jedoch ist auf meiner Abrechnung bei Freibetrag monatlich und jährlich nix aufgelistet sondern nur gestrichelt. Müsste dann da nicht etwas stehen ?
nochmal zur klarstellung:
den freibetrag für kinder können sich die elternteile je hälftig eintragen lassen.
erstmal gibt´s „nur“ kindergeld. wer das erhält, muß das auch auf seiner lohnsteuererklärung berücksichtigen. in dem falle deine ex.
am ende des steuerjahres prüft das fa selbständig, welches verfahren steuerlich besser ist - bezug von kindergeld oder steuerfreibetrag. das bessere wird automatisch gewählt.
für leute mit höherem einkommen (ab ca. 50tsd Euro p.a.) ist i.a. der freibetrag besser.
für die berrechnung wird natürlich das kindergeld berücksichtigt. auch hier: wer keines bekommen hat, bei dem wird auch nichts berücksichtigt.
insofern solltest du in deiner ekst-erklärung eher nichts als irgendeinen betrag eintragen. der kinderfreibetrag ist eh auf der lohnsteuerkarte vermerkt.
was du als sonderausgaben sicher noch berücksichtigt wissen solltest, sind die unterhaltszahlungen, die du ggfs. an ex und kinder zu leisten hast.
es kann schon sein, daß du, sobald deine kids nicht mehr in deinem haushalt leben, mehr steuern zahlen mußt, da ja - so nimmt das fa an - deine monatlichen belastungen geringer geworden sind.
die tatsächlichen belastungen (unterhalt etc.) kannst du ja eben über die sonderausgaben wieder geltend machen.
Ok, also muss ich beim Kindergeld nichts eintragen, da das Geld auch nicht an mich ausgezahlt worden ist, so hab ich das jetzt verstanden und den monatlichen Unterhalt, welchen ich nur für die beiden Kinder zahle, als Sonderausgaben eintragen, richtig ?
Sorry, dass ich mich da so „doof“ anstelle, aber das ist für mich alles komplizierter als erwartet.
nix mit „doof“, steuer ist eine enorm komplizierte materie.
nach deinen schilderungen würde ich es genau so machen, wie du geschrieben hast: kein ki-geld eintragen, wohl aber den unterhalt.
P.S. : kannst du mir vllt noch sagen, wo ich das in der Anlage SO eintragen muss ? finde nur den Punkt unterhalt, aber das gilt ja für die exfrau, für die muss ich aber nicht zahlen.
muß mich in einem kleinen teil korrigieren bzw. noch genauer werden:
solange du entweder kindergeld beziehst (tust du nicht) ODER einen freibetrag auf deiner steuerkarte hast (hast du), kannst du keinen unterhalt absetzen, weil deine unterhaltszahlungen an kinder mit dem freibetrag abgegolten ist.
wenn du nun aber an beide kinder unterhalt zahlst, aber nur 0,5 als freibetrag auf der lohnsteuerkarte stehen hast, kann es sein, daß die unterhaltsleistungen höher sind, als der freibetrag steuerlich wirksam wäre.
dann wäre zu überlegen, den halben freibetrag auf deine ex zu übertragen und dafür den unterhalt abzusetzen (als außergewöhnliche belastungen), das geht unter diesen bedingungen.
mich hatte verwirrt, daß du zwar an beide kinder zahlst, aber nur den halben freibetrag hast.
was sich für dich rechnet, solltest du dir von einem steuerberater oder der lohnsteuerhilfe durchrechnen lassen.
Hi sorry, ich nochmal. ich hab jetzt in meiner personalabteilung nachgefragt, bei mir wurde kein freibetrag eingetragen, sprich ich hab das gar nicht beantragt. muss ich die 1104 euro jetzt dennoch pro kind eintragen ? ich bin jetzt noch verwirrter als vorher. in anderen foren steht, dass ich die 1104 euro angeben muss.
wer das kindergeld bekommt, muß es auch in der ekst-erklärung angeben. ich sehe nicht,warum du das halbe kindergeld angeben solltest solltest, wenn du nichts bezogen hast.
wenn kein freibetrag eingetragen ist, dann wird steuerlich auch nichts berücksichtigt. aus meiner sicht solltest du sogar die unterhaltsbeiträge absetzen können.
mein tipp: geh zur lohnsteuerhilfe, werde dort mitglied, laß dir die steuererklärung machen. das ist streßfrei und sicher.