Steuererklärung Anlage Kind: Kindergeld

Hallo Leute,
brauche einen Rat:

Angenommen eine alleinerziehende Mutter ist seit letzten Sommer 2012 zum ersten mal Mutter geworden und Ihr ArbeitsVertrag endete Mitte
Dezember 2012. Elterngeld und Kindergeld wird der alleinerziehenden Mutter monatlich ausgezahlt.
Die alleinerziehende Mutter bezieht kein Unterhalt und ist nicht verheiratet.

In der Anlage Kind steht auf der ersten Seite „Kindergeld und
Vergleichbare Leistungen“.
Was versteht man unter oder was sind Vergleichbare Leistungen?
Muss das Komplette Kindergeld eintragen oder nur die Hälfte?
Gibt es gute Tipps zu Anlage Kind?

Gruß
Jeremia

es wird ja einen Vater geben, daher trägt jeder der Eltern das halbe Kindergeld ein - und wenn Sie mit dem vater nicht in einem Haushalt leben, bekommen Sie auch noch den sog. Freibetrag für Alleinerziehende.- siehe Anlage Kind Seite 2.

Lia

Guten Tag,

angenommen der Vater ist Hartz4 Empfänger und zahlt keinen Unterhalt und er füllt somit auch keine Steuererklärung aus.
Muss dann die Alleinerziehende Mutter das ganze Kindergeld angeben oder auch nur die Hälfte?

Und was sind Vergleichbare Leistungen?

gruß
Jeremia