Hallo Leute,
brauche einen Rat:
Angenommen eine alleinerziehende Mutter ist seit letzten Sommer 2012 zum ersten mal Mutter geworden und Ihr ArbeitsVertrag endete Mitte
Dezember 2012. Elterngeld und Kindergeld wird der alleinerziehenden Mutter monatlich ausgezahlt.
Die alleinerziehende Mutter bezieht kein Unterhalt und ist nicht verheiratet.
In der Anlage Kind steht auf der ersten Seite „Kindergeld und
Vergleichbare Leistungen“.
Was versteht man unter oder was sind Vergleichbare Leistungen?
Muss das Komplette Kindergeld eintragen oder nur die Hälfte?
Gibt es gute Tipps zu Anlage Kind?
Gruß
Jeremia