Guten Tag,
Bez.:
Steuererklärung Anlage S, Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Angenommen, der AN ist Angestellte bei einer Firma, erledigt aber zusätzlich kleine Aufträge nebenbei. (AG hat nichts dagegen! Darum geht es nicht… )
Der AN schreibt Rechnungen dafür ohne Umsatzsteuer (gemäß U-St.-Gesetz 319 Abs. 1).
Der AN ist ehrlich und gibt alles an beim FA, d.h. er füllt Anlage S aus wenn er seine Steuererklärung abgibt.
Die Frage: muss er die o.g. Rechnungen kopieren und mitschicken, oder reicht es, die Gesamtsumme anzugeben?
Es geht nicht darum, irgendwas illegales/hinterhältiges zu machen, sondern Papier & Aufwand zu sparen.
Danke,
MontyP.