Der AN schreibt Rechnungen dafür ohne Umsatzsteuer (gemäß
U-St.-Gesetz §19 Abs. 1).
Der AN ist ehrlich und gibt alles an beim FA, d.h. er füllt
Anlage S aus wenn er seine Steuererklärung abgibt.
Gut so.
Die Frage: muss er die o.g. Rechnungen kopieren und
mitschicken,
Sie werden (anders als AN es von den Belegen seiner privaten Steuererklärung kennt) nicht mitgeschickt, sondern ordentlich abgelegt und 10 Jahre(!) aufbewahrt.
oder reicht es, die Gesamtsumme anzugeben?
Es wäre eine gute Idee, die Rechnungen auf einem Blatt aufzulisten und die Summe zu bilden.
Ebenso je ein Blatt für Ausgaben, Fahrtkosten und evtl. über mehrere Jahre abzuschreibende Wirtschaftsgüter.
Das Alles wird in einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zusammengefasst.
Bei dem hier genannten geringen Umsatz kann die EÜR formlos sein.
Das Formular EÜR der Steuererklärung muss nicht benutzt werden.