Steuererklärung Anlage U wie lange ist sie gültig

Hallo,

ich werde bis Mitte Juni 2014 Unterhalt an meine Ex Frau zahlen.

Sie hat 2003 die Anlage U unterschrieben, den Freibetrag habe ich in der Lohnsteuerkarte eingetragen und bei der Steuererklärung jährlich immer angeben.

Wie verhält es sich nun für das restliche Jahr 2014 und wie in den folgenden Jahren, wenn ich keine Unterhaltszahlungen mehr leiste bleibt die Anlage U steuermindert trotzdem aktiv für mich?  

Danke für Informationen

Theo 1980

Hi,

der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte bewirkt ja nur, dass entsprechend weniger voraus gezahlt wird. Was tatsächlich zu zahlen ist ergibt sich ja dann aus der Steuererklärung und dann eine Nachzahlung oder Rückzahlung.

Wenn man nun keinen Unterhalt mehr zahlen muss und deswegen mehr Steuern zahlen muss, dann bewirkt der Eintrag, dass immer noch weniger voraus gezahlt wird aber man auf der Steuerklärung, wo ja die richtigen Zahlen stehen, auf einmal nach zahlen muss.
Also wenn man keinen Unterhalt mehr zahlen muss, schleunigst den Vermerk entfernen lassen damit man nicht nach zahlen muss.

MFG

ich werde bis Mitte Juni 2014 Unterhalt an meine Ex Frau
zahlen.

Sie hat 2003 die Anlage U unterschrieben, den Freibetrag habe
ich in der Lohnsteuerkarte eingetragen und bei der
Steuererklärung jährlich immer angeben.

Wie verhält es sich nun für das restliche Jahr 2014 und wie in
den folgenden Jahren, wenn ich keine Unterhaltszahlungen mehr
leiste bleibt die Anlage U steuermindert trotzdem aktiv für
mich?  

wär schön.

in die anlage U kommt jedes jahr der betrag rein, der über das realsplitting relevant ist. das formular landet also jedes jahr beim FA.

einzig die zustimmung der ex zum grundsätzlichen abzug, die ist jahresübergreifend gültig.

für 2014 kann man den freibetrag auf der karte so lassen oder man reduziert diesen auf den tats. wert. in der einkommensteuererklärung wird das ohnehin glatt gezogen

gruß inder